17. Februar 2016, 11:02 Uhr
Form, Fristen und Gründe Mieter kündigen: Das sollten Vermieter beachten
Wenn Vermieter einem Mieter kündigen wollen, ist das nicht immer ohne Weiteres möglich. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Lesen Sie, welche das sind und was Sie darüber hinaus bei der Kündigung beachten müssen.
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Mieter kündigen: Form und Fristen
Die Kündigung eines Mietvertrags ist für einen Mieter leichter möglich als für einen Vermieter. Letzterer muss nämlich seine Kündigung begründen und gegebenenfalls eine längere Kündigungsfrist beachten: Während diese für Mieter immer drei Monate beträgt, verlängert sie sich für den Vermieter mit der Dauer des Mietverhältnisses. Ab fünf Jahren Mietdauer liegt sie bei sechs Monaten, ab acht Jahren bei neun Monaten. Die Kündigung ist gemäß § 568 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schriftlich mitzuteilen. Wenn mehrere Personen als Vermieter fungieren, müssen sie alle die Kündigung unterschreiben. Die Kündigungsgründe müssen in dem Schreiben angegeben werden, andernfalls ist es unwirksam. Es muss dem Mieter bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, um die jeweilige Kündigungsfrist zu wahren.
Zulässige Kündigungsgründe
Nach § 573 BGB darf der Vermieter nur dann dem Mieter kündigen, wenn er an der Beendigung des Mietverhältnisses ein berechtigtes Interesse hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Mieter durch verspätete Zahlungen seine vertraglichen Pflichten verletzt oder wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht. Auch wenn durch das Mietverhältnis erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Vermieter entstehen, weil er das Gebäude deshalb zum Beispiel nicht kernsanieren lassen kann, rechtfertigt das eine Kündigung. Es sind weitere Gründe denkbar, die aber ähnlich schwerwiegend sein müssen. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist nicht zulässig.
Wann eine fristlose Kündigung möglich ist
Es gibt aber auch Umstände, die es rechtfertigen, einem Mieter fristlos zu kündigen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn der Mieter nicht zahlt, den Hausfrieden in erheblichem Maße stört oder die Wohnung stark vernachlässigt und so die Sicherheit gefährdet. In vielen Fällen ist allerdings zunächst eine Abmahnung nötig, bevor sie als Vermieter fristlos kündigen können. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten. Beachten Sie auch, dass Sie den Mieter nicht selbst vor die Tür setzen können, wenn er die Kündigung ignorieren sollte. Sie müssen in diesem Fall eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Wenn die fristlose Kündigung rechtens ist, ergeht ein Räumungsurteil.
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