31. März 2016, 7:46 Uhr
Rasen mähen Ruhezeiten: Darf der Mähroboter dauerhaft laufen?
Ein Mähroboter ist praktisch und relativ leise, dafür ist er aber auch deutlich länger in Betrieb als ein herkömmlicher Rasenmäher – was für Streit mit den Nachbarn sorgen kann. Lesen Sie, was Sie beachten sollten, wenn Sie in Ihrem Garten einen Mähroboter einsetzen wollen.
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Urteil: Nachbarn müssen Mähroboter dulden
Vor dem Amtsgericht Siegburg wurde ein Nachbarschaftsstreit entschieden, in dem es um den dauerhaften Einsatz eines Mähroboters ging, durch den die Nachbarn sich gestört fühlten und sogar gesundheitliche Probleme beklagten. Der Roboter war werktags zwischen 7 und 20 Uhr in Betrieb, die in der Gemeinde geltenden Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr wurden allerdings eingehalten. Außerdem kam es alle 75 Minuten zu einer längeren Unterbrechung, weil der Mähroboter aufgeladen werden musste. Das Gericht entschied im Sinne des Besitzers und gestattete ihm die Nutzung in dieser Form (AZ 118 C 97/13).
In Wohngebieten gilt laut der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) des Bundesumweltamts eine Obergrenze von 50 Dezibel. Auf dem Grundstück der Nachbarn war durch den Mähroboter ein Lärmpegel von 20 beziehungsweise 35 Dezibel messbar. Das Gericht sah die zulässigen Grenzwerte also noch lange nicht erreicht.
Lauter Nachbar: Rücksicht nehmen und Ruhezeiten einhalten
Generell wird der Betrieb von Maschinen in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Laut § 7 der Verordnung dürfen die im Anhang genannten Geräte, zu denen zum Beispiel Rasenmäher zählen, an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20 bis 7 Uhr – also am späteren Abend und nachts – in Wohngebieten nicht betrieben werden. Mähroboter werden in der Verordnung nicht explizit genannt. Generell sollten Sie sich aber auch mit einem leisen Mähroboter an diese Zeiten halten, um auf der sicheren Seite zu sein und Streit mit Ihren Nachbarn zu vermeiden. Informieren Sie sich außerdem über die in Ihrem Wohngebiet geltenden Ruhezeiten.
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