17. Mai 2016, 9:38 Uhr
Ansprüche und Rechte Kellerraum: Wie dürfen Mieter ihn nutzen?
Zu vielen Mietwohnungen gehört ein Kellerraum. Aber haben Mieter einen Anspruch darauf? Und wie darf ein solcher zusätzlicher Raum eigentlich genutzt werden? Lesen Sie, was Sie über den Keller wissen sollten.
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Welche Ansprüche Mieter haben
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen Kellerraum, wenn Sie eine Wohnung mieten. Es gibt auch Wohnungen, die ohne Keller oder andere Abstellräume vermietet werden. Andererseits kann der Vermieter einen mitgemieteten Kellerraum aber auch nicht einfach separat kündigen. Er darf allerdings die Räume zuteilen und verlangen, dass die Mieter diese nicht ohne sein Einverständnis untereinander tauschen. Es gibt keine Mindeststandards für Kellerräume, zum Beispiel was ihre Höhe oder Größe angeht. So können also Mieter erwarten, dass der Raum leer und in sauberem Zustand übergeben wird. Stehen noch Sachen vom Vormieter darin, muss der Vermieter sie entsorgen lassen – gegebenenfalls auf Kosten des Vormieters.
Feuchter Keller? Diese Rechte haben Mieter
Feuchtigkeit ist ein häufiges Problem in Kellern und führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Bei einem unsanierten Altbau müssen Mieter laut einem Urteil des Amtsgerichts Ansbach mit feuchten Wänden rechnen, eine Mietminderung oder Ersatz für entstandene Schäden sind dann nicht möglich (AZ 1 S 228/14). Unter Umständen können Mieter aber eine Mietminderung durchsetzen, wenn sie in einem Neubau Probleme mit einem feuchten Keller haben.
Was darf im Kellerraum gelagert werden?
Werkzeug, Vorräte oder alte Möbel dürfen Sie problemlos in Ihren Kellerraum stellen. Aus Gründen des Brandschutzes sollten Mieter aber keine Gasflaschen und kein Benzin in ihrem Kellerraum lagern. Auch leicht entzündliche Gegenstände sollten Sie besser nicht im Keller aufbewahren. Die Hausordnung informiert meist auch darüber, welche Regeln für die Lagerung im Keller gelten. Meist ist es zum Beispiel nicht erlaubt, einen privaten Kellerraum zur Aufbewahrung von gewerblichen Gütern zu nutzen.
Auch für Wertsachen ist ein Keller der falsche Ort. Mieter sollten in diesem Zusammenhang beachten, dass eine Hausratversicherung in der Regel nur dann für Verluste durch einen Einbruch zahlt, wenn es sich um einen gemauerten Raum mit Sicherheitsschloss handelt. Ein Holzverschlag mit Vorhängeschloss wird häufig nicht vom Versicherungsschutz eingeschlossen.
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