13. September 2016, 9:48 Uhr
Zweitwohnung Zweitwohnsitz anmelden: Darauf müssen Sie achten
Sie müssen einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine weitere Wohnung nutzen. Lesen Sie, was zu beachten ist, wenn Sie die Zweitwohnung anmelden wollen.
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Zweitwohnsitz: Anmelden nicht vergessen
Gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) besteht eine Meldepflicht in Deutschland. Diese gilt nicht nur für die Hauptwohnung, die nach einem Umzug innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet werden muss. Auch bei weiteren Wohnungen besteht die Pflicht zur Anmeldung, und zwar beim Einwohnermeldeamt der jeweils zuständigen Stadt. Eine Zweitwohnung anmelden müssen Sie zum Beispiel, wenn Sie aus beruflichen Gründen doppelte Haushaltsführung betreiben oder als Student am Studienort einen Zweitwohnsitz haben, hauptsächlich aber noch bei den Eltern leben. Dabei müssen Sie angeben, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.
Die Pflicht, jede Zweitwohnung anzumelden, ist in § 21 BMG verankert. Je nach Gemeinde müssen Sie möglicherweise auch eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn Sie eine Zweitwohnung anmelden. Das ist in vielen Groß- und Universitätsstädten sowie in beliebten Ferienregionen der Fall.
Was ist Hauptwohnsitz, was ist Zweitwohnsitz?
Ihr Hauptwohnsitz ist in der Regel der Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Es ist jedoch auch möglich, den sogenannten "Mittelpunkt der Lebensinteressen" als Hauptwohnsitz festzulegen. Dies ist etwa der Fall, wenn Sie sich an dem gemeinsam mit Ihrer Familie genutzten Wohnsitz nur am Wochenende aufhalten, weil Sie aus beruflichen Gründen während der Woche woanders wohnen müssen. Trotzdem ist der Ort, an dem Familie und Freunde leben, dann Ihr Hauptwohnsitz.
Zweitwohnung anmelden: Diese Dokumente benötigen Sie
Wie auch bei der An- und Ummeldung einer Hauptwohnung müssen Sie das Anmeldeformular der jeweiligen Gemeinde ausfüllen. Außerdem müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Möglicherweise sind je nach Ihrer persönlichen Situation noch weitere Unterlagen nötig, zum Beispiel Geburtsurkunden der Kinder. Am besten informieren Sie sich vorab direkt beim zuständigen Einwohnermeldeamt, welche Dokumente Sie mitbringen sollen.
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