4. Oktober 2016, 10:42 Uhr
Geruchsbelästigung Komposthaufen im Garten: Nachbarschaftsstreit vermeiden
Ein Komposthaufen im Garten hilft, Grünabfälle sinnvoll zu verwerten. Aber was, wenn der Nachbar damit nicht einverstanden ist und über Geruchsbelästigung klagt? Lesen Sie, was Sie beim Kompostieren beachten sollten, was der Nachbar dulden muss und wie es mit dem Abstand zur Grundstücksgrenze aussieht.
Komposthaufen im Garten: Ist Geruchsbelästigung hinzunehmen?
Grundsätzlich darf jeder in seinem eigenen Garten einen Komposthaufen anlegen. Um den Nachbarn nicht durch Geruchsbelästigung zu verärgern, sind dabei jedoch einige Regeln zu beachten. Gemäß § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt einerseits, dass der Nachbar entsprechenden Geruch bis zu einem gewissen, nicht vermeidbaren Maß hinnehmen muss. Gleichzeitig hat aber jeder, der einen Komposthaufen im Garten anlegt, die Pflicht, die Geruchsbelästigung möglichst einzuschränken. Dabei helfen die richtigen Kompostiertechniken, über die zum Beispiel das Umweltbundesamt informiert.
Nicht alle Haushaltsabfälle dürfen auf den Kompost geworfen werden. Reste zubereiteter Speisen zum Beispiel führen leicht zu Geruchsbelästigung und können Ungeziefer anlocken. In diesem Fall kann der Nachbar verlangen, dass Sie den Komposthaufen beziehungsweise die unsachgemäß entsorgten Abfälle beseitigen.
Abstand zur Grundstücksgrenze: Das ist zu beachten
Bei der Frage nach dem nötigen Abstand zur Grundstücksgrenze kommt es vor allem darauf an, wie groß Ihr Grundstück ist und welche räumlichen Möglichkeiten Sie haben. Die rechtlichen Vorgaben nennen in den meisten Bundesländern für Komposthaufen keinen oder nur einen sehr geringen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze, beispielsweise einen halben Meter. Ein Nachbar darf auch nicht von Ihnen verlangen, einen Komposthaufen zu entfernen, nur weil ihn dessen Anblick stört. Sofern Sie jedoch die Möglichkeit haben, den Komposthaufen an einem geschützten, nicht einsehbaren Ort anzulegen, sollten Sie davon Gebrauch machen, wenn Sie befürchten, dass sich ein Nachbar sonst beschweren könnte. Liegt der Kompost direkt neben der Terrasse des Nachbarn, ist Streit vorprogrammiert.
In einem Streitfall kann gerichtlich entschieden werden, dass Sie Ihren Komposthaufen umsetzen müssen, wenn ein Nachbar zu Recht über Geruchsbelästigung klagt und auf Ihrem Grundstück genügend Platz ist, den Komposthaufen auch anderswo anzulegen. So urteilte beispielsweise das Landgericht München I (AZ 23 O 14452/86). Bevor es so weit kommt, kann aber beim Streit über den Komposthaufen oft auch eine Mediation helfen, die Wogen zu glätten.
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