Heizperiode: Von wann bis wann dauert sie? © iStock.com/ Marco_de_Benedictis

2. September 2022, 9:50 Uhr

Darf ich eigentlich? Heiz­pe­ri­ode: Von wann bis wann dauert sie?

Während der kalten Jahreszeit besteht laut Mietrecht ein Anspruch auf funktionierende Heizungen und warme Räume in der Wohnung. Wann genau die Heizperiode beginnt und welche Innentemperaturen mindestens herrschen sollen, ist gesetzlich nicht festgelegt. Aber die Rechtsprechung gibt einen Rahmen vor.

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Recht­spre­chung gibt Dauer der Heiz­pe­ri­ode vor

Bei welcher Temperatur ist eine Wohnung zu kalt oder zu warm? Das empfindet jeder Mensch anders. Und so gibt es auch unterschiedliche Meinungen zur Dauer der Heizperiode. Ein Blick ins Gesetzbuch hilft dabei nicht weiter. Es existieren in Deutschland keine klaren Vorschriften dazu, wann die Heizperiode beginnt und wann sie endet. Deshalb kommt es in dieser Frage immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.

Einen solchen Fall verhandelte auch das Landgericht (LG) Berlin. Nach dessen Ansicht dauert die Heizperiode für Mietwohnungen vom 01. Oktober bis zum 30. April (AZ 64 S 266/97). Die Richter gaben gleichzeitig eine Mindesttemperatur vor. Demnach müssen im genannten Zeitraum herrschen:

  • 20 Grad Celsius in Wohn­räu­men zwischen 6 und 23 Uhr
  • 21 Grad Celsius in Bad und Toilette zwischen 6 und 23 Uhr
  • 18 Grad Celsius in allen Räumen zwischen 23 und 6 Uhr

Diese Werte gelten mittlerweile als Richtschnur der Rechtsprechung. Es sei denn, der Mietvertrag sieht andere Regelungen vor. Die dürfen die genannten Temperaturen allerdings nicht unterschreiten.

Rege­lun­gen außerhalb der Heizperiode

Dass beim Thema Heizperiode in der Mietwohnung eindeutige gesetzliche Bestimmungen fehlen, liegt möglicherweise am Wetter. Schließlich kann es auch vor und nach der richterlich festgesetzten Zeitspanne sehr kalt sein, sodass die vorgeschriebenen Temperaturen in einer Wohnung nicht erreicht werden. Wann muss der Vermieter dann die Heizung einschalten? Dazu gibt es unterschiedliche Urteile.

  • Land­ge­richt Kassel: Die Hei­zungs­an­la­ge muss laufen, wenn die Tem­pe­ra­tur in der Wohnung unter 18 Grad Celsius sinkt. Auch wenn das nur zeitweise passiert und zu erwarten ist, dass die kalte Periode ein bis zwei Tage andauern wird. Sollte es innen kühler als 16 Grad Celsius sein, ist die Heizung sofort ein­zu­schal­ten (AZ WuM 64, 71).
  • Amts­ge­richt Uelzen: Fällt die Außen­tem­pe­ra­tur für drei Tage unter zwölf Grad Celsius, müssen Vermieter die Heizung ein­schal­ten (AZ WuM 86, 212).

Hinter den Urteilen steht die Ansicht, dass Mieter auch im Frühjahr oder Spätsommer nicht frieren oder gar einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sein sollen. Da spielt es auch keine Rolle, ob es nur einigen Mietern zu kalt ist. Die Vermieter dürfen das Einschalten der Heizung nicht von der Mehrheit der Mieter abhängig machen (Amtsgericht Köln WuM 86, 136).

INFO

Heizperiode 2022: Energie-Hilfe für ADVOCARD-Kunden

Die aktuell hohen Preise für Energieträger wie Heizöl und Gas bereiten vielen Menschen Sorgen. Auch eine Verkürzung der Heizperiode für den Winter 2022/2023 wird derzeit diskutiert – zumindest für öffentliche Gebäude soll dies vielerorts so kommen, jedoch fürchten auch viele Mieter, dass sie ihre Wohnung im kommenden Winter nicht wie gewohnt heizen können.

ADVOCARD-Kunden, die zu diesem Thema Fragen haben, können sich an die Energie-Hilfe wenden. Sie beantwortet Ihre Fragen rund um die steigenden Energiekosten. Das geht …

Heizen und Heizung: Die Pflichten von Mietern und Vermietern

Vermieter müssen eine funktionstüchtige Heizung bereitstellen. Mieter sind allerdings nicht verpflichtet, diese zu nutzen: Wer beispielsweise ein kleines Zimmer nur als Abstellraum nutzt, muss es nicht auf 18 oder 20 Grad “hochheizen”. Aber: Mieter haben stets für ein ausgeglichenes Raumklima zu sorgen, um zu verhindern, dass sich Schimmel bildet, die Bausubstanz leidet oder Wasserrohre einfrieren. Das ist in der Regel nur mit sachgerechtem Lüften und Heizen möglich. Dies nicht zu tun, könnte Sparen am falschen Ende sein. Denn kommt es deshalb zu Schäden, wird der Vermieter nicht begeistert sein und den Mieter möglicherweise in Regress nehmen.

Mietminderung wegen Schimmel – was ist möglich? Das erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>

Außerdem müssen Mieter eine defekte Heizung unverzüglich dem Vermieter melden. Andernfalls kann dieser nicht umgehend für die Instandsetzung sorgen, wozu er verpflichtet ist. Wird der Vermieter nicht informiert, haften auch hier die Mieter für etwaige Schäden, die durch eine kaputte Heizung entstehen.

Reagiert der Vermieter nicht auf angezeigte Mängel der Heizung oder fällt diese aus, ist unter Umständen eine Mietminderung möglich.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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