16. November 2016, 9:54 Uhr
Tierischer Ärger unter Nachbarn Katzen im Garten: Was Nachbarn dulden müssen
Tierliebe erreicht schnell ihre Grenzen, wenn die eigene Ruhe gestört wird. Wer öfter unerwünschten Besuch von Katzen im Garten hat, bekommt es zum Beispiel auch mit deren Hinterlassenschaften zu tun. Ist das zu dulden oder nicht? Mehrere Gerichte haben dazu Urteile gefällt.
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Fünf Katzen im Garten stören Nachbarn
Zum Beispiel das Landgericht Darmstadt. Das musste sich mit einem Fall beschäftigen, bei dem es sogar um fünf Katzen im Garten ging. Die frequentierten regelmäßig das Grundstück eines Eigentümers, dem dieses Treiben nicht gefiel. Angeblich hätten sie sein Eigentum beschädigt und Katzenkot hinterlassen. Das wollte er nicht mehr hinnehmen. Er verlangte von seinem Nachbarn, dem Halter der Tiere, diese künftig am Betreten des Grundstücks zu hindern.
Dem folgte das Landgericht Darmstadt mit seinem Urteil (AZ 9 0 597/92). Die Richter sahen durch den Besuch der Katzen im Garten das Eigentum beeinträchtigt. Und zwar unabhängig davon, ob die Tiere tatsächlich etwas beschädigt oder Katzenkot abgesondert hätten. Glücklich war der Kläger mit dem Urteil trotzdem nicht. Denn die Richter beschieden auch: Er muss die Stippvisite von zwei Katzen ertragen.
Auch Katzenkot ist zu dulden
Hintergrund der Entscheidung war das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis, aus dem sich die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergibt. Zudem spielte sich das tierische Treiben in einer Wohngegend ab, in der der Auslauf von Hauskatzen durchaus üblich ist. Ein uneingeschränktes Verbietungsrecht war deshalb nicht statthaft. Es hätte nämlich zum Abschaffen der Tiere geführt. Das aber war dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme nach nicht zu verlangen.
Ein ähnliches Urteil erging in einem anderen Fall, mit dem sich das Amtsgericht Neu-Ulm (AZ 2 C 47/98) zu beschäftigen hatte. Auch darin ging es um Katzen im Garten. Genauer gesagt, um eine, die einen Nachbarn mit ihrem Katzenkot ärgerte. Das musste der Mann nach Ansicht der Richter in Neu-Ulm auch weiterhin ertragen. Sogar, wenn Spielgeräte von Kindern durch die Exkremente verschmutzt werden. Nur wenn mehrere Katzen für die Verunreinigungen gesorgt hätten, hätte das Gericht eine Handhabe gehabt, dem Katzenhalter Auflagen zu machen.
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