12. Januar 2017, 15:16 Uhr
Gerichtsurteil Baumwurzeln auf Nachbargrundstück beschädigt: Wer haftet?
Bei Gartenarbeiten werden Baumwurzeln auf dem Nachbargrundstück beschädigt, sodass die Bäume nicht mehr standfest sind und umstürzen: Für den entstandenen Schaden müssen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg sowohl das mit den Arbeiten beauftragte Unternehmen als auch die Auftraggeberin als Gesamtschuldner haften.
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Im konkreten Fall hatten Schäden, die bei Grabenarbeiten entstanden waren, zu einem Nachbarschaftsstreit vor Gericht geführt. Eine Gartenbesitzerin hatte ein Unternehmen damit beauftragt, einen Graben an der Grenze zum Nachbargrundstück zu reinigen. Dabei wurden Baumwurzeln beschädigt: Insgesamt nahmen sieben Bäume Schaden, die auf dem benachbarten Grundstück standen. Diese waren anschließend nicht mehr standsicher, stürzten beim nächsten heftigen Sturm um und verursachten hohe Schäden. Die geschädigten Nachbarn klagten auf Schadenersatz und erhielten zunächst vor dem Landgericht Aurich und später auch vor dem OLG Oldenburg Recht (AZ 14 U 96/16).
In der Frage, wer letztlich haften müsse, wiesen sich die Gartenbesitzerin und das beauftragte Unternehmen gegenseitig die Verantwortung zu. Das Gericht klärte auch diese Frage und entschied, dass beide verantwortlich seien und demnach als Gesamtschuldner haften müssten.
Die Gartenbesitzerin hätte sich nach Auffassung des Gerichts davon überzeugen müssen, dass das Unternehmen vorsichtig und fachgerecht arbeiten würde, zumal ein Zeuge sie zuvor darauf hingewiesen habe, dass Baumwurzeln bei der Grabenreinigung leicht beschädigt werden könnten. Auch dem Unternehmen hätte laut Gericht klar sein müssen, dass die Nachbarn die Schäden an ihren Baumwurzeln nicht einfach hinnehmen würden, obwohl sie gegen die Grabenarbeiten grundsätzlich nichts einzuwenden hatten.
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