Ein detailliertes Übergabe Protokoll kann Ärger und Kosten ersparen tina7si, Fotolia

1. Juni 2017, 13:46 Uhr

Ärger beim Auszug Schäden in der Miet­woh­nung: Beweis­last liegt beim Mieter

Schäden in der Mietwohnung sind keine Seltenheit. Der Vermieter kann dann auf Schadensersatz bestehen. Natürlich möchten Sie nicht für Beschädigungen zahlen, die bereits vom Vormieter verursacht wurde. Da die Beweislast im Zweifelsfall bei Ihnen liegt, ist ein detailliertes Abnahmeprotokoll ratsam.

Auch zu Hause rundum abgesichert – wir schützen Ihre Rechte >>

Urteil: Mieter haftet für Schäden in der Mietwohnung

Vor dem Amtsgericht Saarbrücken wurde jüngst ein Fall verhandelt, in dem ein Vermieter von seiner ehemaligen Mieterin für stark abgenutzte Türen und Türrahmen entschädigt werden wollte. Die Frau erklärte, die Türen seien schon bei ihrem Einzug in einem schlechten Zustand gewesen und verweigerte deshalb die Zahlung. Da im Übergabeprotokoll beim Einzug aber keine derartigen Schäden erwähnt waren, konnte die Mieterin das nicht beweisen und das Gericht entschied folglich zu Gunsten des Vermieters (AZ 120 C 12/16).

Beweis­last für Mieter und Vermieter

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 280 Absatz 1, dass eine Mietsache unbeschädigt zurückgegeben werden muss, wenn der Mietvertrag endet. Deshalb ist der Vermieter schadensersatzberechtigt, wenn Sie Schäden in seiner Mietwohnung verursachen.

Der Vermieter muss dafür lediglich beweisen, dass der Schaden beim Auszug tatsächlich besteht. Dazu kann er das Abnahmeprotokoll, Fotos, Gutachten oder Zeugenaussagen von Handwerkern anführen. Existierende Schäden in der Mietwohnung nachzuweisen ist für den Vermieter folglich sehr einfach.

Rechtsschutz

Wenn Sie als Mieter abstreiten, den Schaden verursacht zu haben, liegt die Beweislast bei Ihnen. Zeugenaussagen sind dabei nicht ausreichend. Es ist also für Sie als Mieter also grundsätzlich sehr schwierig, nachzuweisen, dass Sie einen Schaden nicht verursacht haben.

Umfang­rei­ches Abnah­me­pro­to­koll beugt Ärger vor

Da die Beweislast im Streitfall bei Ihnen als Mieter liegt, sollten Sie vor dem Einzug alle kleineren und größeren Mängel in der Mietwohnung dokumentieren. Bestehen Sie unbedingt darauf, dass alle vorhandenen Schäden ins Abnahmeprotokoll aufgenommen werden. Zudem sollten Sie die Mängel direkt bei der Wohnungsübergabe fotografieren. Es mag zunächst kleinlich wirken, doch auf lange Sicht können Sie sich damit eine Menge Ärger und Kosten ersparen. Achten Sie außerdem darauf, dass das Protokoll von beiden Parteien unterschrieben wird.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.