Weihnachtsdeko draußen, drinnen, überall – in der Adventszeit funkelt und glitzert es an jeder Ecke pictworks, Fotolia

1. Dezember 2017, 11:40 Uhr

Schwibbogen, Tannenbaum und Co. Weih­nachts­de­ko draußen und drinnen: Recht­li­ches für Mieter

Weihnachtsdeko in den eigenen vier Wänden ist unproblematisch: Wenn Sie Ihre Wohnung in ein Winterwunderland verwandeln möchten, dürfen Sie das. Moderate Weihnachtsdeko draußen, sowohl außen am Haus als auch im Flur, ist in der Regel auch erlaubt. Allerdings müssen Sie auf Ihre Nachbarn und den Brandschutz Rücksicht nehmen.

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Weih­nachts­de­ko drinnen: Der Hausflur gehört allen

Ihr dekoratives Hoheitsgebiet reicht bis inklusive zur Wohnungstür: Hier dürfen Sie schmücken und beduften so viel Sie wollen. Auch den Adventskranz an der Tür darf Ihnen niemand verbieten, da er hierzulande zur Tradition gehört (AZ 35 T 500/98).

Der Hausflur eines Mehrfamilienhauses allerdings gehört allen Mietern. Wenn sich andere Hausbewohner an der Weihnachtsdeko stören, müssen Sie den Adventsschmuck komplett entfernen (AZ 38 C 1858/08). Selbst wenn sich die Mietergemeinschaft über Ihre weihnachtliche Flurverschönerung freut: Bedenken Sie, dass Sie rechtlich für die Weihnachtsdeko verantwortlich sind. Stolpert Ihr Nachbar über einen Weihnachtsengel oder brennt eine Lichterkette durch, werden Sie persönlich zur Verantwortung gezogen. Außerdem müssen Flucht- und Rettungswege trotz Winterdeko zugänglich sein.

Weih­nachts­de­ko draußen: Einzelfallentscheidung

Das Fenster gehört noch zu Ihrer Wohnung; Schwibbogen und Co. sind deshalb auf jeden Fall erlaubt (AZ 65 S 390/09). Kritisch wird es bei intensiv blinkender Weihnachtsbeleuchtung, die den Nachbarn um den Schlaf bringt – solche Dinge müssen mindestens nachttps://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/weihnachtsbeleuchtung-beim-nachbarn-ist-erlaubt/hts ausgeschaltet werden.

Rechtsschutz

Ob der Vermieter die Weihnachtsdeko draußen auf dem Balkon oder an der Fassade verbieten kann, hängt immer stark vom Einzelfall ab: Wie stark beeinträchtigt die Dekoration das Gesamtbild des Gebäudes und wie viel Deko ist in der näheren Umgebung üblich? Bei Eigentumswohnungen hat die Eigentümergemeinschaft ein Wörtchen mitzureden, wenn Sie draußen dekorieren wollen – dazu gehört auch ein Weihnachtsbaum im Vorgarten.

Egal, ob zur Miete oder im Eigenheim: Achten Sie immer auf Sicherheit. Niemand möchte von einem herabfallenden Weihnachtsmann erschlagen werden oder einen festlichen Feuerwehreinsatz aufgrund einer defekten Lichterkette. Außerdem ist Kommunikation oft der einfachste Weg: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und machen Sie das weihnachtliche Schmücken zur Gemeinschaftsaktion statt zur Gerichtssache.

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