Grundbuchauszug anfordern in 4 Schritten Michael Ebardt, Fotolia

27. November 2018, 14:54 Uhr

So geht's richtig Grund­buch­aus­zug anfordern in 4 Schritten

Wechseln ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer, ist damit immer ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden. Einen Grundbuchauszug anzufordern, gehört oft dazu. Den verlangen zum Beispiel Banken, wenn sie das Geschäft mit einem Kredit finanzieren.

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Grund­buch­aus­zug anfordern – muss das sein?

Nein. Der Grundbuchauszug muss nicht in jedem Fall zwingend angefordert werden. Ihn zu beantragen ist dennoch sehr sinnvoll, denn er enthält wichtige Informationen über das Haus oder die Wohnung, beispielsweise zu den damit verbundenen Rechtsverhältnissen. Deshalb gehört er meistens dann zum Pflichtprogramm,  wenn Kreditgeber mit im Spiel sind. Sie setzen oft einen Grundbuchauszug für eine Finanzierung voraus. Und als Verkäufer kannst du mit dem Grundbuchauszug nachweisen, dass du der rechtmäßige Besitzer der Immobilie bist.

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis und beinhaltet eine ganze Reihe von Angaben zu einem Objekt. Das sind zum Beispiel:

  • Eigen­tums­ver­hält­nis­se: Wem gehören das Grund­stück und die darauf stehende Immobilie? Gibt es mehrere Besitzer oder Anteilseigner?
  • Grö­ßen­an­ga­ben: Wie viele Qua­drat­me­ter umfassen die unter­schied­li­chen Flächen und Bereiche?
  • Belas­tun­gen: Bestehen bei­spiels­wei­se noch Grund­schul­den oder sind andere finan­zi­el­le Ver­pflich­tun­gen mit der Immobilie verbunden?
  • Rechts­ver­hält­nis­se: Gilt für bestimmte Personen ein Nieß­brauchs­recht, etwa ein lebens­lan­ges Wohnrecht? Exis­tie­ren besondere Geh- oder Durch­fahr­rech­te? Verlaufen bestimmte Ver­sor­gungs­lei­tun­gen auf oder unter dem Grundstück?

Schritt 1: Berech­tig­tes Interesse belegen

An diese vertraulichen Informationen kommt allerdings nicht jeder. Einblick in Grundbücher wird nur denjenigen gewährt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Wichtig ist, dass du handfeste Belege dafür hast. Einfach nur zu sagen, dass du Interesse hast, ein bestimmtes Haus zu kaufen, reicht nicht. Du musst entsprechende Dokumente, zum Beispiel einen Entwurf des Kaufvertrags oder eine Genehmigung des aktuellen Besitzers, vorlegen.

Schritt 2: Wo den Grund­buch­aus­zug anfordern?

Ansprechpartner sind in der Regel die Grundbuchämter. Sie sind üblicherweise eine Unterabteilung des jeweils zuständigen Amtsgerichts. Ausnahme: In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter den Gemeinden unterstellt. Die zuständige Behörde verwaltet die Grundbücher in schriftlicher Form – und mittlerweile auch immer öfter digital. Bei der Suche nach der richtigen Stelle hilft das Justizportal des Bundes und der Länder mit seinem Orts-/Gerichtsverzeichnis. Anzugeben sind dafür die entsprechende Postleitzahl und der Ortsname.

Schritt 3: Klären – beglau­big­ter oder unbe­glau­big­ter Grundbuchauszug?

Den Grundbuchauszug gibt es in verschiedenen Varianten. Da ist zunächst die persönliche Einsicht in das Verzeichnis. Genügt dir der einfache Blick ins Register nicht, weil du einen Nachweis für deine persönlichen Unterlagen benötigst, dann beantrage eine unbeglaubigte Kopie. Brauchst du das Dokument hingegen für ein Immobiliengeschäft oder eine Beleihungsprüfung, reicht das meistens nicht. Dann benötigst du einen beglaubigten Grundbuchauszug. Je nach Ausführung entstehen fallen unterschiedlich hohe Kosten an (Stand 2018):

  • einfache  Einsicht: kostenlos
  • unbe­glau­big­te Kopie: 10 Euro
  • beglau­big­te Kopie: 20 Euro

Diese Gebühren ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Schritt 4: Grund­buch­aus­zug beantragen

Damit du einen Grundbuchauszug bekommst, musst du zunächst einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Das kannst du schriftlich (per Post oder Fax) oder auch mündlich direkt vor Ort machen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt beziehungsweise beigefügt werden:

  • Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass bezie­hungs­wei­se eine Kopie davon
  • Begrün­dung für den Antrag
  • Miet­ver­trag, Kauf­ver­trag, Vollmacht des Eigen­tü­mers und ähnliche Unterlagen
    gewünsch­te Form des Grund­buch­aus­zugs (Einsicht, beglaubigte/unbeglaubigte Kopie)
  • Konkrete Angaben zur Immobilie (Adresse, Grund­buch­blatt-, Gemar­kungs- und Flurnummer)

Am besten informierst du dich bei der Behörde nach den jeweils erforderlichen Dokumenten. Liegen sie komplett vor,  prüft das Grundbuchamt des Amtsgerichts oder der Gemeinde, ob du ein berechtigtes Interesse hast.

Grund­buch­aus­zug online anfordern?Privat-Rechtsschutz von ADVOCARD

Wie bereits erwähnt, stellen die Grundbuchämter nach und nach auf eine zusätzliche digitale Speicherung um. Damit ist es prinzipiell möglich, einen Auszug online anzufordern. Allerdings haben lediglich professionelle Nutzer wie Notare darauf direkten Zugriff. Es gibt jedoch diverse Dienstleister, die diesen elektronischen Grundbuchauszug anbieten. Aber diese lassen sich den Service natürlich extra bezahlen. Der Vorgang wird für dich also teurer. Im Gegenzug sparst du dir den zeitlichen Aufwand, einen Antrag aufzusetzen beziehungsweise selbst zum Grundbuchamt zu gehen. Allerdings musst du gegenüber dem Dienstleister die gleichen Angaben machen und die gleichen Dokumente vorlegen wie beim Grundbuchamt.

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