Verbotene Untervermietung: Mann muss Sozialwohnung abgeben @Photographee.eu/Fotolia

4. Juni 2019, 11:44 Uhr

Gerichtsurteil Verbotene Unter­ver­mie­tung: Mann muss Sozi­al­woh­nung abgeben

Ein Mann hatte in München jahrelang zwei Sozialwohnungen angemietet, ohne selbst dort zu wohnen – stattdessen verdiente er durch die Untervermietung der Wohnungen Geld. Das Amtsgericht München verurteilte ihn nun in einem ersten Verfahren dazu, eine der Sozialwohnungen abzugeben (AZ 473 C 17391/18).

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Sozi­al­woh­nun­gen günstig ange­mie­tet und teuer untervermietet

Sozialwohnungen sind vergleichsweise günstig und daher begehrt – besonders auf dem teuren Wohnungsmarkt der Großstädte. Gleich zwei solcher Wohnungen hatte ein Mann in den Jahren 2000 und 2011 in München angemietet. Selbst war er allerdings seit 2018 mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet.

Nach Angaben der klagenden Vermieterin, einer Wohnungsbaugesellschaft, vermietete der Mann die Sozialwohnungen an sogenannte Medizintouristen unter – und zwar "für teures Geld" und ungeachtet der Tatsache, dass eine Untervermietung ausdrücklich nicht gestattet sei.

Mieter muss Wohnung räumen

Den Mietvertrag für die Sozialwohnung, um die es im aktuellen Verfahren ging, hatte der Insolvenzverwalter des Mannes bereits im Mai 2018 gekündigt, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Mieter dort gar nicht selbst wohnte. Dieser war damit jedoch nicht einverstanden und gab an, sich nur pro forma nach Berlin umgemeldet zu haben. Tatsächlich wohne er in der Wohnung und nutze auch die zweite Münchener Sozialwohnung selbst. Diese zweite Wohnung brauche er, um auf Abruf schnell zu seinem Arbeitsplatz als Chauffeur gelangen zu können.

Letztlich war jedoch die Wohnungsbaugesellschaft vor dem Amtsgericht München erfolgreich und erreichte, dass der Mieter die erste angemietete Wohnung nun räumen und abgeben muss. Denn im Parallelverfahren um die zweite Wohnung, das noch läuft, hatte sich im Dezember 2018 unzweifelhaft herausgestellt, dass seine Wohnsitzadresse in Berlin ist.

Gericht beurteilt Verhalten des Mieters als "skandalös"Mehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz

Für das Gericht war weder die Argumentation des Mieters schlüssig, warum er – zumal in Berlin wohnend – die beiden Wohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt benötigte, noch konnte er eine Erklärung dafür liefern, warum er Anspruch auf mehrere Sozialwohnungen haben sollte. Vor dem Hintergrund, dass mindestens 10.000 Wohnungssuchende in München dringend auf solche Wohnungen angewiesen seien – darunter viele Familien mit kleinen Kindern –, sei sein Verhalten "unverständlich, um nicht zu sagen skandalös", sagte der zuständige Richter laut einer Pressemitteilung des Amtsgerichts. Das Urteil ist rechtskräftig.

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