2. Juli 2019, 10:54 Uhr
Darf ich eigentlich? Mietminderung wegen Hitze: Geht das?
Bei sommerlichen Temperaturen heizen sich Wohnungen schnell auf, vor allem im Dachgeschoss. Kommt dann eine Mietminderung infrage? Für die Außentemperaturen kann der Vermieter schließlich nichts. In bestimmten Fällen sind Mieter aber trotzdem berechtigt, wegen Hitze die Miete zu mindern.
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Keine gesetzliche Regelung zu Höchsttemperaturen in Mietwohnungen
Eine gesetzliche Regelung dazu, wie warm es in einer Mietwohnung höchstens werden darf, gibt es in Deutschland nicht. Das ist nur für den Arbeitsplatz festgeschrieben. Dort gilt gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) unter anderem: Ab 26 Grad in den Arbeitsräumen soll der Arbeitgeber Maßnahmen zur Abkühlung unternehmen, und ab 35 Grad sind zumindest Büroräume zum Arbeiten nicht mehr geeignet.
Für deine Privatwohnung kannst du dich darauf leider nicht automatisch berufen – hier kommt es stark auf den Einzelfall an. Die Richtlinie für den Arbeitsplatz kann dabei aber als Anhaltspunkt dienen.
Mietminderung – oder eigenes Risiko, wenn man im Dachgeschoss wohnt?
Sommerliche Temperaturen allein sind kein Mietmangel. Das Amtsgericht Leipzig entschied 2004 beispielsweise: In einer Dachgeschosswohnung müssen Mieter damit rechnen, dass es im Sommer heiß werden kann – eine Mietminderung ist aus diesem Grund nicht gerechtfertigt (AZ 164 C 6049/04).
Trotzdem müssen Mieter deutliche Einschränkungen der Wohnqualität durch die Hitze nicht in jedem Fall hinnehmen. Dies zeigen zwei weitere Gerichtsentscheidungen:
- 2004 sprach das Amtsgericht Hamburg einem Dachgeschoss-Mieter einen Anspruch auf 20 Prozent Mietminderung wegen Hitze zu (AZ 46 C 108/04). Tagsüber wurde es in der Wohnung bei Sommerhitze über 30 Grad warm, auch nachts sanken die Temperaturen nicht unter 25 Grad. Entscheidend war hier: Der Wärmeschutz entsprach nicht dem Stand der Technik, der für die Neubauwohnung vorgeschrieben war. Es handelte sich also um einen Sachmangel, entschieden die Richter.
- 2007 befasste sich der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit einem besonders extremen Fall von Hitzeentwicklung in einer Dachwohnung. Diese wurde im Sommer bis zu 46 Grad warm. Die Mieterin verlangte erfolglos vom Vermieter, den Mangel zu beseitigen. Schließlich kündigte sie die Wohnung rund ein Jahr nach Einzug fristlos – zu Recht, wie der Verfassungsgerichtshof im Nachhinein bestätigte (AZ 40/06).
Sind eindeutig Baumängel der Grund für die starke Hitze in der Wohnung, stehen die Chancen auf eine Mietminderung also grundsätzlich nicht schlecht. Allerdings spielt auch das Verhalten des Mieters eine Rolle: Gibt es zum Beispiel Außenjalousien, müssen sie im Sommer tagsüber heruntergelassen werden, um das Aufheizen der Wohnung zu verhindern.
Unerträgliche Hitze in der Wohnung: So solltest du vorgehen
Du kannst vor Hitze kaum noch schlafen und denkst darüber nach, die Miete zu mindern?
- Dein erster Schritt: Dokumentiere die Temperaturen, denn im Streitfall musst du sie später belegen können. Dabei hilft zum Beispiel ein Thermometer mit Speicherfunktion. Auch Zeugen sind hilfreich.
Suche parallel dazu das Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht findet ihr dabei schon eine Lösung. - Wenn nicht, informierst du den Vermieter am besten nochmals schriftlich über die Temperaturen in deiner Wohnung und forderst ihn gleichzeitig auf, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dafür setzt du eine Frist, zum Beispiel 14 Tage.
- Tut sich innerhalb der Frist nichts, kann die Mietminderung der nächste Schritt sein.
- Dabei ist es wichtig, auf die angemessene Höhe zu achten und die Miete nicht zu stark zu mindern. Mietminderungstabellen geben dazu Aufschluss. Im Zweifel kann dich auch ein Anwalt beraten.
- Wichtig außerdem: Eine Mietminderung ist nur anteilig möglich für die Tage, an denen es so heiß war, dass die Wohnqualität beeinträchtigt war – nicht pauschal für einen ganzen Monat.
- Eine Mietminderung wegen Hitze ist nicht ausgeschlossen, wenngleich es für Privatwohnungen keine gesetzlich festgelegten Höchsttemperaturen gibt.
- Um die Mietminderung durchzusetzen, muss es sich in der Regel um eine ungewöhnlich starke Hitzeentwicklung handeln, die zum Beispiel auf einen Baumangel zurückgeht.
- ichtig ist es, die Temperaturen zu dokumentieren, um sie später belegen zu können.
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