BGH: Bäume auf Nachbargrundstück sind zu dulden ©istock.com/elenaleonova

24. September 2019, 12:06 Uhr

Grundsatzurteil BGH: Bäume auf Nach­bar­grund­stück sind zu dulden

Nur weil der Besitzer des Nachbargrundstücks sich über Laub und Pollen ärgert, müssen gesunde und ordnungsgemäß gepflanzte Bäume nicht gefällt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem lange andauernden Nachbarschaftsstreit entschieden (AZ V ZR 218/18). Auch eine finanzielle Entschädigung für den Nachbarn, der sich durch die Bäume belästigt fühlte, sahen die Karlsruher Richter als nicht gerechtfertigt an.

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Nachbar ärgerte sich über Laub, Zweige und Birkenpollen

Die Besitzer zweier aneinander angrenzender Privatgrundstücke in Baden-Württemberg streiten im verhandelten Fall schon seit einigen Jahren. Der Grund: Der eine Nachbar hat auf seinem Grundstück drei Birken angepflanzt. Mittlerweile sind die Bäume rund 18 Meter hoch und werfen naturgemäß größere Mengen an Laub, Zweigen und Pollen ab, die auch auf dem Nachbargrundstück landen.

Darüber ärgert sich der andere Nachbar – und wollte daher gerichtlich durchsetzen, dass die Bäume gefällt werden. Er klagte zunächst vor dem Amtsgericht Maulbronn.

 

Kläger wollte Bäume fällen lassen – oder eine Entschädigung

Vor Gericht gab der Kläger an, dass die Bäume einen erheblichen Reinigungsaufwand verursachten. Er müsse häufig heruntergefallene Äste und Zweige sowie – je nach Jahreszeit – Laub, Pollen und Samen der Birken von seinem Grundstück, dem Dachboden und aus den Dachrinnen entfernen. Als Alternative zur Fällung verlangte er eine finanzielle Entschädigung für seinen Reinigungsaufwand in Höhe von 230 Euro pro Monat, zu zahlen jährlich im Zeitraum Juni bis November.

Der Nachbar, dem die Bäume gehören, hielt dagegen: Er habe bei der Pflanzung den vorgegebenen Mindestabstand von zwei Metern zwischen Bäumen und Grundstücksgrenze eingehalten. Zudem seien die Bäume gesund – und dass sie Pflanzenteile abwerfen, ganz natürlich. Eine Fällung komme daher nicht in Betracht, eine Entschädigung ebenfalls nicht.

 

BGH erkennt keinen BeseitigungsanspruchMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Der Streit nahm seinen Weg durch die Instanzen. Nachdem der klagende Nachbar vor dem Amtsgericht zunächst das Nachsehen hatte, ging er in Berufung. Vor dem Landgericht Karlsruhe erreichte er dann eine Entscheidung, wonach die Birken doch gefällt werden mussten. Der Baum-Besitzer ging jedoch in Revision, sodass schließlich der BGH zu entscheiden hatte.

Das Grundsatzurteil des BGH: Bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines Grundstücks – wie sie im konkreten Fall gegeben sei –, habe ein Nachbar keinen Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Kläger muss die gesunden, ordnungsgemäß angepflanzten Birken samt der Spuren, die sie hinterlassen also dulden.  Er kann auch ersatzweise keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen.

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