Hausordnung für Mieter: 5 Punkte, die sie regeln sollten iStock / Akarawut Lohacharoenvanich

24. Januar 2020, 10:56 Uhr

So geht’s richtig Haus­ord­nung für Mieter: 5 Punkte, die sie regeln sollten

Eine Hausordnung für Mieter regelt das alltägliche Miteinander in einem Mehrfamilienhaus. Was sie vorschreibt, bestimmt allein der Vermieter – wenn er das will: Verpflichtet ist er zur Hausordnung nicht.

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Die Hausordnung gibt Regeln für alle Mietparteien in einem Mehrfamilienhaus vor. Oft hängt sie im Treppenhaus aus. Für Mieter ist sie aber nur verbindlich, wenn sie (zusätzlich) Teil des unterschriebenen Mietvertrags ist.  Daran sollten Vermieter denken, wenn sie eine Hausordnung schreiben.

Viele tun das freiwillig, um häufige Reizthemen und Streitfragen zu klären. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Hausordnung nicht. Bei Gebäuden mit vermieteten Eigentumswohnungen mehrerer Besitzer ist die gemeinsame Hausverwaltung für die Regeln zuständig.

Das sollte eine Hausordnung regeln:

1. Ruhe­zei­ten und Lärmbelästigung

Der Nachbar feiert ständig lautstark bis spät in die Puppen und hält die Nachbarn vom Schlafen ab? Das darf er nicht, weil er gesetzliche Ruhezeiten einhalten muss. Wann die gelten, regeln die einzelnen Bundesländer oder die Gemeinden. Meistens herrscht Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr oder 7 Uhr. Sonn- und feiertags gilt die Ruhezeit für jeweils 24 Stunden. In der Hausordnung dürfen aber auch davon abweichende Ruhezeiten festgelegt werden. Allerdings nur im jeweils vorgegebenen gesetzlichen Rahmen.

Eine Mittagsruhe hingegen ist oft nicht mehr Pflicht. In manchen Orten gibt es aber noch kommunale Vorschriften, die beispielsweise Lärm vom Rasenmähen oder Bohren werktags zwischen 12 Uhr oder 13 Uhr bis 15 Uhr untersagen. Wo das nicht der Fall ist, kann ersatzweise die Hausordnung Ruhe zur Mittagszeit diktieren.

2. Sicher­heit

Die bequemen Nachbarn aus dem 4. Stock stellen ihren Kinderwagen immer in den Flur im Erdgeschoss, anstatt ihn in die Wohnung zu bringen. Diesem Verhalten darf eine Hausordnung für Mieter den Riegel vorschieben. Und zwar dann, wenn der Kinderwagen die Sicherheit der Hausbewohner gefährdet. Schließlich könnte er bei einem Brand einen Fluchtweg versperren.

Das Treppenhaus muss generell frei von behindernden Gegenständen und Stolperfallen sein. Deshalb haben auch Fahrräder, Rollstühle und Schuhe dort nichts zu suchen. Das sollte in der Hausordnung klar geregelt sein. Ebenso wie weitere wichtige Sicherheitsaspekte:

  • Türen sind stets geschlos­sen zu halten.
  • Rauchen in Trep­pen­haus, Aufzug und Gemein­schafts­kel­ler ist verboten.

3. Sau­ber­keit und Reinigung

Niemand möchte in einem völlig verdreckten Haus leben, in dem jeder Mieter seinen Müll beliebig zwischenlagert. Dagegen können Vermieter oder Hausverwaltung etwas tun. Entweder sie beauftragen damit professionelle Reinigungskräfte oder sie regeln die Sauberkeit in gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Gebäudes über die Hausordnung. Dort legen sie beispielsweise fest, dass Treppenhaus, Flure und Kellerzugänge im wöchentlichen Wechsel von den Bewohnern gereinigt werden müssen.

Auch die korrekte Entsorgung des Abfalls und gegebenenfalls die Einhaltung der Mülltrennung sollten Bestandteil der Hausordnung sein. Und falls kein externer Dienstleister oder ein Hausmeister im Winter den Eingangsbereich von Schnee und Eis freihält, kann diese Aufgabe den Mietern zufallen. Dazu muss die Streupflicht ebenfalls in der Hausordnung stehen.

4. Nutzung der Gemeinschaftsflächen

Der Fahrradkeller ist immer vollgestellt – aber nicht nur mit Drahteseln. Denn zusätzlich lagert der eine Nachbar dort seinen sperrigen Fahrradanhänger, der andere klafterweise Brennholz.

Ob Waschküche, Trockenraum oder eben der Fahrradkeller – viele Flächen in einem Mehrfamilienhaus werden gemeinschaftlich genutzt. Um Streit unter den Mietern oder mit dem Vermieter zu vermeiden, sollte die Hausordnung Nutzungszeiten oder Nutzungsart solcher Räum ebenfalls klären.

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5. Garten und Grillen

Der Nachbar aus dem Erdgeschoss grillt im Sommer  an jedem Wochenende im Gemeinschaftsgarten. Doch dem Mieter im zweiten Stock schmeckt das gar nicht. Ihn stört der Rauch, der zu  seinem Balkon hochzieht.

Grillen im Gemeinschaftsgarten ist ein Dauerbrenner bei Ärger in Mehrfamilienhäusern. Das lässt sich mit einem passenden Eintrag in der Hausordnung vermeiden.  Der Vermieter kann beispielsweise festlegen, dass Grillen mit Holzkohle generell nicht gestattet ist. Oder er erlaubt das, verbietet es aber aus Sicherheitsgründen auf den Balkons.

Auch ob Kinder auf den Rasenflächen spielen oder im Sommer dort Planschbecken aufgebaut werden dürfen, sind Punkte für eine Hausordnung.

Grenzen der Hausordnung

Hausordnungen dürfen viel regeln, aber nicht alles. Deshalb gibt es klare Grenzen: Was gegen geltendes Recht oder das Persönlichkeitsrecht eines Mieters verstößt, ist nicht erlaubt. Drei Beispiele:

  • gene­rel­les Verbot, zu musizieren
  • zeitliche begrenzte Besucherregelung
  • gene­rel­les Dusch- oder Bade­ver­bot in den Ruhezeiten
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