„Gassi-Gesetz” für Hunde: Die Pflichten für Hundehalter © istock.com/Chalabala

24. August 2022, 10:39 Uhr

So geht’s richtig „Gassi-Gesetz” für Hunde: Die Pflichten für Hundehalter

Für viele Hundebesitzer ist der eigene Hund ein vollwertiges Familienmitglied und wird gepflegt und umsorgt. Und das zu Recht, denn Tiere haben ein Anrecht auf artgerechte Haltung und die Erfüllung ihrer Bedürfnisse. Das „Gassi-Gesetz” regelt seit 2022 zum Beispiel ausdrücklich, dass ein Hund regelmäßig ausgeführt werden muss. Was die Regelung noch vorsieht und ob eine Nicht-Einhaltung strafbar ist, erfährst du hier.

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Gassi-Gesetz: Worum geht´s in der neuen Tierschutz-Hundeverordnung?

Seit 2022 gilt eine Neufassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), die umgangssprachlich auch „Gassi-Gesetz” genannt wird. Sie richtet sich an Hundehalter und Hundezüchter. Mit den neuen Regelungen soll der Schutz von Hunden sowohl in der Zucht als auch in Privathaushalten gesetzlich besser verankert werden. So soll unter anderem für Welpen in der Hundezucht eine artgerechtere Sozialisierung sichergestellt werden.

Für Hundehalter bedeuten die neuen Richtlinien vor allem, dass sie sich gegebenenfalls mehr Zeit für ihre Hunde nehmen müssen. Denn neben regelmäßigem Auslauf soll auch die tägliche Beschäftigungsdauer mit dem Hund ausgeweitet werden.

Neues Tier­schutz­ge­setz: Das ändert sich für Hundehalter

Hundehalter müssen für ausreichend Auslauf ihres Tieres sorgen, insbesondere, wenn die Tiere zeitweise in einem Zwinger untergebracht sind. Das ständige Halten von Hunden in einem Zwinger oder ausschließlich in der Wohnung wird damit untersagt.

Und wie oft muss man nun Gassi gehen? Ein ausgewachsener Hund müsse mindestens zweimal am Tag für mindestens eine Stunde umherlaufen können – hieß es in einer Entwurfsfassung für die Neuregelung. Ganz so konkret regelt die Hundeverordnung das Gassigehen aber in der endgültigen Fassung doch nicht: Einem Hund sei „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren”, heißt es lediglich in § 2 TSchHuV. Das heißt: Hundehalter müssen regelmäßig mit ihrem Vierbeiner raus – aber sie dürfen selbst entscheiden, wie viel Auslauf pro Gassi-Gang genug ist. Denn da ist jeder Hund anders: Ein Border Collie braucht zum Beispiel mehr Bewegung als ein Mops.

Ein Spaziergang im Freien fördert oft auch die Sozialisierung deines Hundes. Das ist laut neuem Gassi-Gesetz ebenfalls von Hundebesitzern gefordert: Hunde müssen Gelegenheit haben, Kontakt zu Artgenossen aufzunehmen. Ausnahmen gelten, wenn es aus medizinischen Gründen oder zum Schutz des eigenen Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich ist.

Neben regelmäßigem Gassi-Gehen soll es Hunden, die in Innenräumen gehalten werden, möglich sein, ins Freie zu schauen. Auch dies gehört zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Hunden zwingend dazu. Außerdem werden Hundehalter nun dazu verpflichtet, sich mehrmals am Tag ausreichend mit ihrem Hund zu beschäftigen.

Dieser Richt­li­ni­en müssen Hun­de­züch­ter einhalten

Auch für Züchter ändert sich einiges mit der neuen Tierschutz-Hundeverordnung. Dies betrifft vor allem das Aufwachsen und die Sozialisierung von Hundewelpen. Konkret ist in der TierSchHuV unter anderem geregelt, dass ...

  • … ein Betreuer in der gewerbs­mä­ßi­gen Hun­de­zucht nur noch maximal drei Würfe gleich­zei­tig betreuen darf.
  • … Pri­vat­züch­ter wie auch gewerb­li­che Züchter min­des­tens vier Stunden täglich Umgang mit den Welpen haben müssen.
  • … Sta­chel­hals­bän­der oder andere schmerz­haf­te Erzie­hungs­mit­tel und -methoden beim Training und der Aus­bil­dung nicht mehr verwenden werden dürfen.
Mann umarmt schwarzen Hund auf einer Wiese.
© iStock.com/Nikola Stojadinovic

Was müssen Hun­de­hal­ter und Hun­de­züch­ter noch beachten?

Neben den Auslauf- und Umgangsregelungen wurde mit dem neuen Gesetz auch die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Sind dem Hund sogenannte Qualzuchtmerkmale anzusehen, greift neuerdings ein Ausstellungsverbot. Dies ist nicht nur auf Zuchtausstellungen beschränkt, sondern gilt auch für private Hundesportveranstaltungen, Prüfungen oder andere Ausstellungsformate für Hunde.

Anders als im Bußgeldkatalog für Tierquälerei sind im Gassi-Gesetz keine konkreten Bußgelder oder Sanktionen enthalten. Art und Umfang der Strafen wie auch die Höhe von Bußgeldern bei Nichteinhaltung der neuen Hundeschutz-Regelungen legen die Bundesländer selbst fest.

Die meisten Halter sind sich darüber im Klaren: Hunde sind keine „Kuscheltiere” und ihre Bedürfnisse sollten stets beachtet werden. § 8 der Tierschutz-Hundeverordnung regelt ganz konkret, welche Mindestanforderungen bei der Pflege und Fütterung jedes Hundes einzuhalten sind, damit es dem Tier möglich gut geht. Streicheleinheiten, Spiele und andere Aufmerksamkeiten für den Hund sind für Berufstätige jedoch nicht zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bist du tagsüber längere Zeit weg und musst deinen Hund allein zuhause lassen, sorge dafür, dass er Beschäftigungsmöglichkeiten hat oder vielleicht sogar ein Freund und Nachbar nach ihm sieht.

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