Kabelanschluss: Änderungen 2024 und wichtige Regeln © iStock.com/Evgen_Prozhyrko

12. Juni 2024, 15:53 Uhr

Durchatmen Kabel­an­schluss in Miet­woh­nung: Das müssen Mieter und Vermieter wissen

Das Nebenkostenprivileg bei Kabelanschluss ist ab Juli 2024 Geschichte. Die TV-Gebühren für diese Art von Fernsehempfang dürfen nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter abgewälzt werden. Was du als Mieter oder Vermieter jetzt beachten musst, erfährst du hier.

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Kabel­an­schluss: Die Ände­run­gen 2024

Vermieter dürfen Kabelgebühren für den Fernsehempfang nicht mehr über die Nebenkosten an ihre Mieter weiterreichen. Diese lange übliche Praxis wurde Nebenkostenprivileg genannt. Damit hat das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) vom 1. Dezember 2021 Schluss gemacht. Nach einer Übergangsfrist ist die Reform ab dem 1. Juli 2024 in Kraft.

Was heißt das für Vermieter?

Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs beim Kabelanschluss wirkt sich auf viele Vermieter und Hausverwaltungen aus, die die Empfangsgebühren bisher auf ihre Mieter umgelegt haben. Oftmals hatten sie günstige Sammeltarife mit den Anschlussanbietern vereinbart und die Kosten dafür pauschal über die Nebenkosten verrechnet.

Das geht nun nicht mehr. Vermieter müssen die Sammeltarife kündigen. Wichtig zu wissen: Die bis zur Umstellung laufenden Vertragskosten dürfen sie in der Betriebskostenabrechnung für 2024 nur für die ersten sechs Monate umlegen.

INFO

Was heißt das für Wohnungseigentümer?

Auch Besitzer von Eigentumswohnungen sind von den Kabelanschluss-Änderungen betroffen. Sie haben allerdings keinen Vermieter, der für sie einen Sammeltarif kündigt. Stattdessen sind meist gemeinsame Kabelverträge von der Eigentümergemeinschaft beschlossen worden. Und nur über dieses Gremium lässt sich ein Sammelvertrag auflösen. Dafür besteht bis zum 30. Juni 2024 ein Sonderkündigungsrecht. Wird dieses nicht genutzt, laufen die Verträge weiter.

Was heißt das für Mieter?

Betroffen von den Änderungen beim Kabelanschluss 2024 sind Mieter dann, wenn in ihrer Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung Posten stehen wie „Breitbandkabelanschluss“, „TV-Kabelanschluss“ oder „SAT-Anschluss“. In diesen Fällen galt für sie bis Mitte des Jahres 2024: Aufgrund des Nebenkostenprivilegs der Vermieter mussten sie die umgelegten Kosten hierfür zahlen. Bist du dir unsicher, ob du davon betroffen bist, wirfst du am besten einen Blick in deinen Mietvertrag.

Die damit verbundenen Sammeltarife bedeuteten zwar einen preiswerten Kabelanschluss für die Mieter. Aber sie mussten dafür auch zahlen, wenn sie andere Empfangsmöglichkeiten nutzten oder keinen Fernseher hatten. Das galt gegebenenfalls auch für Internet- und Telefonanschlüsse.

Ab Juli 2024 entscheiden Mieter selbst, welche Art und welchen Anbieter von Fernsehempfang sie nutzen. Das heißt, dass in ihrer Mietwohnung keine Pflicht mehr für den Kabelanschluss besteht. Stattdessen können sie beispielsweise wählen zwischen:

  • DVB-T2 HD (digitales Fernsehen über Antenne)
  • IPTV (Fernsehen per Internet)
  • Satel­li­ten­fern­se­hen (Empfang mittels Satel­li­ten­schüs­sel)
  • Streaming (über einen Breitband-Internetanschluss)

Ob du als Mieter nun wechselst oder beim Kabelanschluss in der Mietwohnung bleibst: Du musst im Zuge der Kabelanschluss-Änderungen einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter schließen.

Möglicherweise bieten dir dein Vermieter oder deine Hausverwaltung einen neuen Sammelvertrag an. Dessen Kosten müssen dann allerdings mit den einzelnen Mietparteien des Hauses geschlossen und abgerechnet werden. Über die Nebenkostenrechnung ist das nicht mehr erlaubt.

Gut zu wissen: Den bisherigen, über Sammeltarife laufenden Kabelanschluss für die Mietwohnung zu kündigen, ist Sache der Vermieter. Die Mieter brauchen hier nichts weiter tun.

© iStock.com/gilaxia

Wird der Kabel­an­schluss ab 2024 teurer?

Sammeltarife sind in der Regel günstiger als einzelne Verträge für den Kabelanschluss, den es weiterhin gibt. Deshalb dürfte der Empfang über diese Quelle für die Mieter teurer werden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen geht von maximal zwei bis drei Euro mehr pro Monat aus. Demnach liegen die Kosten für einen einzelnen Kabelvertrag bei insgesamt acht bis zehn Euro. Die Preise könnten allerdings wegen des zunehmenden Wettbewerbs unter den Anbietern bald sinken.

Kabel­an­schluss-Ände­run­gen 2024: Vorsicht bei Haustürgeschäften

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Weil ab Juli 2024 das neue Gesetz für den Kabelanschluss gilt, sind im Auftrag mancher Empfangsanbieter sogenannte Medienberater unterwegs und klingeln an den Haus- und Wohnungstüren, um Kabelverträge oder Alternativen zu verkaufen. Solche Geschäfte sind mit Vorsicht zu genießen.

Verbraucherschützer warnen davor, sich von den Medienberatern unter Druck setzen zu lassen und übereilt Verträge abzuschließen. Wer trotzdem unterschrieben hat, kann derlei Haustürgeschäfte kündigen. Und zwar innerhalb von zwei Wochen.

Und wenn kein Kabel­an­schluss gewünscht ist?

Wer eine Kabeldose in der Wohnung hat, diese aber nicht (mehr) nutzen will, kann sie bei älteren Hausverkabelungsanlagen (Baumstruktur) durch eine Sperrdose ersetzen lassen. Modernere Varianten mit Sternstruktur können von einem Sammelpunkt im Keller abgeschaltet werden.

Wenn Telefon und Internet weiterhin über das TV-Kabel laufen sollen, nicht aber das Fernsehen, lassen sich dafür entsprechende Dosen einbauen.

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