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19. November 2014, 14:05 Uhr

Wichtige Klauseln Mietrecht: Worauf achten bei Miet­ver­trag oder Mietminderung

Ein Streit zwischen Mietern und Vermietern – in Deutschland passiert das täglich tausendfach. Ob besondere Klauseln in Mietverträgen, lange Kündigungsfristen oder unerwünschte Haustiere – die Liste der Konflikte im Mietrecht ist lang. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und im Dschungel des Mietrechts den Überblick zu behalten.

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Stol­per­fal­len im Miet­ver­trag - darauf sollten Sie achten

Bei Kautionen gilt, dass nur gezahlt werden muss, wenn dies auch im Mietvertrag festgehalten ist. Die Kautionshöhe richtet sich nach der zwischen Mieter und Vermieter getroffenen Vereinbarung. Das Mietrecht macht jedoch klare Vorgaben bei der Höchstgrenze: drei Monatskaltmieten – mehr darf nicht verlangt werden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist es die Pflicht des Wohnungseigentümers, den Kautionsbetrag samt der zwischenzeitlich angefallenen Zinsen zurückzuzahlen. Achten Sie darauf, dass der Vermieter Ihnen nicht nur die Kaution erstattet, sondern auch fällige Zinsen zahlt, wenn es keine Beanstandungen gibt. Der Vermieter kann allerdings mehrere Wochen bis Monate warten, um die Kaution samt Zinsen zu erstatten. Wenn Sie die zu erstattende Kaution nur zum Teil oder ohne Zinsen erhalten sollten, obwohl keine Beanstandungen vorlagen, sollte ein Anwalt zurate gezogen werden.

Des Weiteren ist es wichtig, auf die Kündigungsfristen zu achten. Nach dem Gesetz können Mieter ihre Wohnung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Ist im Mietvertrag eine günstigere Kündigungsfrist von einem Monat oder sogar 14 Tagen festgesetzt, können Mieter ihren Mietvertrag mit dieser kürzeren Zeitspanne auflösen.

Anders verhält es sich für den Vermieter – für ihn gelten je nach Dauer des Mietverhältnisses gestaffelte Kündigungsfristen:
•    bis 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
•    mehr als 5 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
•    mehr als 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist

Damit die Kündigung des Vermieters Bestand hat, braucht er aber immer einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund. Zudem muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen.

Wenn Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, können Sie unverzüglich Widerspruch einlegen. Diesen sollten Sie schriftlich am besten per Einschreiben/Rückschein übermitteln. Mit einer Wohnungs-Rechtsschutzversicherung können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Woh­nungs­män­gel und Mietminderung

Ein Mietmangel liegt vor, wenn der Mieter die Wohnung nicht so nutzen kann, wie er es laut Mietvertrag erwarten darf. Je nach Umfang der Beeinträchtigung kann die Miete dabei von einem Prozent bei kleinen Schäden und bis zu 100 Prozent bei Unbewohnbarkeit gekürzt werden.

Eine gesetzliche Regelung, welche die Höhe einer Mietminderung bei bestimmten Mängeln festlegt, gibt es aktuell nicht. Orientierung bietet aber die aktuelle Mietminderungstabelle von 2014.

Bei Schimmelbefall kann die Miete beispielsweise bis zu 50 Prozent gemindert werden. Was Sie bei einem Heizungsausfall – gerade in den Wintermonaten – fordern können, erfahren Sie hier.

Wichtig ist bei Auftreten eines Mietmangels, zunächst unverzüglich den Vermieter schriftlich zu benachrichtigen und ihm eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen. Dieser muss die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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