4. Februar 2015, 14:38 Uhr
Wenn was daneben geht Schneeballschlacht: Wer haftet bei Schäden?
Der Februar ist meist ein schneereicher Monat. Klar, dass eine Schneeballschlacht da nicht ausbleibt. Vor allem die Kleinen freuen sich schon auf den Winterurlaub und das spaßige Werfen von Schnee auf dem Schulhof oder mit Freunden im Garten. Doch wer haftet eigentlich, wenn durch das wilde Toben etwas oder jemand zu Schaden kommt?
Verletzungen durch Eis sind kein Spiel. >>
Wer zahlt bei Schäden durch einen Schneeball?
"Wenn während einer Schneeballschlacht der Schneeball eine Scheibe zerdeppert, dann haftet derjenige, der ihn geworfen hat", zitiert das Verbraucherportal "berlin.de" Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Erwachsene haften grundsätzlich für selbst verursachte Schäden. Wenn der Schaden fahrlässig entstanden ist, springt in der Regel die Haftpflichtversicherung ein. Wie sieht es bei Kindern aus? Kinder unter acht Jahren sind rechtlich gesehen deliktunfähig und haften dementsprechend nicht – ihre Eltern hingegen schon, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Auch hier kann also unter Umständen die Haftpflichtversicherung der Eltern einspringen. Ebenso bei älteren Kindern: Wenn Anspruch auf Schadensersatz besteht, werden die Eltern haftbar gemacht. Rudnik weiß: "Idealerweise hat man eine private Haftpflichtversicherung, die die komplette Familie abdeckt."
Wenn bei der Schneeballschlacht etwas ins Auge geht…
Im Eifer des Gefechts wird, ohne groß darüber nachzudenken, eine Hand voll Schnee zu einem Ball geformt und geworfen. Der Schneeball enthält jedoch unbemerkt spitzes Eis und verletzt ein anderes Kind – was nun? Ein solcher Personenschaden kann für den Verursacher sehr teuer werden; hier ist eine Haftpflichtversicherung besonders wichtig. Ebenso wie bei Sachschäden haften auch hier die Eltern für ihre Kinder. Als Eltern – ob Eltern des geschädigten oder des getroffenen Kindes – sollten Sie im Fall eines Unfalls stets Ruhe bewahren und das Gespräch mit den anderen Eltern suchen, damit aus dem Spiel kein Rechtsstreit wird. Informieren Sie Ihre Versicherung über den Fall und lassen Sie die Situation von dieser prüfen. Im Zweifel können Sie sich von einem Experten beraten lassen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.