18. Februar 2015, 16:00 Uhr
Ascherurteil am Aschermittwoch BGH-Urteil: Mieter darf vorerst weiter in Wohnung rauchen
Es ist ein Fall, der in Deutschland seit Längerem große mediale Aufmerksamkeit erfährt. Es geht um das Rauchen in der Wohnung und speziell um Friedhelm Adolfs – ein rauchender Rentner, dem seine Wohnung fristlos gekündigt wurde. Der Grund: unzumutbare Belästigung durch Zigarettenqualm. Der 76-Jährige klagte dagegen, der Fall ging durch mehrere Instanzen bis nach Karlsruhe vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hat nun entschieden: Adolfs muss seine Wohnung nach 40 Jahre dauernder Miete nicht verlassen.
Bestehen Sie auf Ihr Recht. Wir unterstützen Sie. >>
Es ist jedoch nicht mehr als ein Etappensieg für Raucher Adolfs. Der BGH hat am Aschermittwoch bestimmt, dass der Fall neu geprüft werden muss. Die Richter haben das Urteil der Vorinstanz aufgrund von "Rechtsfehlern" aufgehoben – der Fall wird also erneut verhandelt. Eine Beurteilung, ob die Kündigung rechtens war, ist aufgrund einer "lückenhaften und unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellung" durch die Vorinstanzen aktuell nicht möglich, so die Pressestelle des Bundesgerichtshofes.
Im Juni wertete das Landgericht Düsseldorf das Verhalten von Adolfs als "schwerwiegenden Pflichtverstoß", der die Kündigung durch den Vermieter rechtfertige. Der Rentner habe nicht gelüftet und den Aschenbecher nicht geleert und so die Geruchsbelästigung im Treppenhaus gefördert, hieß es. Der BGH sorgte mit der heutigen Entscheidung dafür, dass der Fall neu aufgerollt werden muss. Bis dahin darf Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung weiter rauchen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.