Neues BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen: Dies sollten Mieter wissen Syda-Productions, Fotolia

19. März 2015, 11:28 Uhr

BGH stärkt Mietern den Rücken Neues BGH-Urteil zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren: Dies sollten Mieter wissen

Mieter müssen Schönheitsreparaturen nur dann ausführen, wenn ihnen die Wohnung renoviert übergeben worden ist. Auch müssen Mieter nicht mehr für Renovierungen zahlen, wenn sie vor Ablauf vereinbarter Renovierungsfristen ausziehen. Dies hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ VIII ZR 185/14 u.a.) und hat damit bestehende Klauseln rund um dieses Streitthema gekippt.

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Die "Berliner Morgenpost" verweist auf die vorsitzende Richterin Karin Milger, die das aktuelle Urteil damit begründet, dass Mieter unangemessen benachteiligt würden, wenn diese nicht nur selbst verursachte Abnutzungen, sondern auch die der Vormieter beseitigen beziehungsweise dafür aufkommen müssten.

Was bedeutet das BGH-Urteil für laufende Mietverträge?

Laut BGH-Pressesprecherin Dietlind Weinland gelten die Beschlüsse aus Karlsruhe auch für laufende Mietverträge. Anderslautende Klauseln seien demnach unwirksam. Wenn Sie unsicher sind, ob und inwieweit Sie das aktuelle Urteil zu den Schönheitsreparaturen betrifft, können Sie sich bei einem Rechtsexperten genauer informieren.

Schwammig bleibt übrigens weiterhin die Antwort auf die Frage, wann eine Mietwohnung als "renoviert" gilt. Richterin Milger sagt dazu, dass offensichtliche Gebrauchsspuren beseitigt sein müssen, sodass der "Gesamteindruck einer renovierten Wohnung" entstehe.

Was sollten Mieter nun tun?

Am besten prüfen Sie als Mieter, inwieweit die Klauseln in Ihrem Mietvertrag wirksam sind. Laut Aussagen des Deutschen Mieterbundes (DMB) enthalten rund zwei Drittel aller Mietverträge unwirksame Klauseln. So sind etwa starre Fristen zur Erledigung von Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten der Räume nicht zulässig. Ebenfalls sind zu enge Vorschriften, etwa die Aufforderung zur Verwendung bestimmter Renovierungsmaterialien wie etwa Raufasertapeten oder bestimmte Wandfarben, nicht rechtens, so der DMB. Sollte es deswegen zu Streit mit Ihrem Vermieter kommen, kann ein Wohnungs-Rechtsschutz helfen. Weitere Informationen, unter anderem zu unwirksamen Klauseln in Mietverträgen, finden Sie im verwandten Streitlotse-Ratgeber: Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung: BGH stärkt Mieterrechte.

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