16. April 2015, 10:52 Uhr
Vermieterrechte gestärkt Wohnungskündigung aufgrund verweigerter Renovierung kann rechtens sein
Eine Wohnungskündigung ist möglich, wenn Mieter wichtige Renovierungsarbeiten am Mietobjekt verweigern. Mit dieser Entscheidung stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) diese Woche die Rechte von Vermietern.
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Im behandelten Fall ging es um ein Haus, das von Hausschwamm befallen war. Die Mieter des Hauses zogen 2010 wegen des Pilzbefalls in ein Hotel, sodass Renovierungsarbeiten durchgeführt werden konnten. Nach dem Rückzug in die Wohnung weigerten sich die Mieter, weitere notwendige Renovierungsmaßnahmen zuzulassen und verwehrten den Zutritt. Der Vermieter kündigte diesen daraufhin fristlos. Eine Räumungsklage blieb jedoch in den Vorinstanzen erfolglos. Das Landgericht Berlin befand, dass der Vermieter erst hätte klären müssen, ob der Mieter Zutritt hätte dulden müssen oder nicht. Der Vermieter ging in Revision: Der BGH stärkte den Kläger und verwies den Fall ans Landgericht Berlin zur Neuabwicklung zurück. Laut der Karlsruher Richter ist eine Wohnungskündigung unter Umständen rechtens, wenn Mieter sich gegen notwendige Renovierungsarbeiten stellen. In solchen Fällen kann ein Wohnungs-Rechtsschutz hilfreich sein.
Die Richter sind der Meinung, dass die Vorinstanz außer Acht gelassen habe, dass der Vermieter ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer zügigen Durchführung von Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten gehabt haben könnte – etwa weil diese für die Erhaltung des Mietobjekts eine entscheidende Rolle spielen. Das Landgericht Berlin müsse nun genau prüfen, um welche Arbeiten es ging und wie dringend diese waren. Auch müsse geklärt werden, ob ein Schaden durch die Verzögerung entstand und wie groß dieser ausfiel. Erst nach genauer Überprüfung der Sachlage könne festgestellt werden, ob eine fristlose Wohnungskündigung rechtens sei oder nicht.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hält das BGH-Urteil für "problematisch". Auf der offiziellen Website erklärt DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten: "Die Entscheidung erhöht den Druck auf Mieter, Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten des Vermieters widerspruchslos zu dulden."
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