Exotische Haustiere in Mietwohnung: Was ist erlaubt? © iStock.com/urbazon

12. September 2022, 9:40 Uhr

Darf ich eigentlich? Exotische Haustiere in Miet­woh­nung: Was ist erlaubt?

Exotische Haustiere wirken auf manche Menschen so anziehend, dass sie welche in ihrer Mietwohnung halten möchten. Doch dort ist eine artgerechte Haltung oft nicht möglich und tierschutzrechtlich bedenklich. Ebenso könnten sich Nachbarn an den exotischen Mitbewohnern stören. Was das Mietrecht erlaubt und was du beim Erwerb und bei der Haltung exotischer Tiere noch beachten solltest, erfährst du hier.

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Exotische Tiere zu Hause: Art­ge­rech­te Haltung ist Voraussetzung

Ob in der Zoohandlung, beim Züchter oder im Gartenmarkt: Exotische Tiere werden oftmals wie Hund oder Katze als Haustiere angeboten. Auch wenn der Erwerb solcher Tiere meist einfach ist: Halter sollten sich vorher darüber informieren, welche Bedürfnisse die gewünschte Tierart hat, und sich überlegen, ob sie die artgerechte Haltung
gewährleisten können.

Manche Tiere brauchen spezielle Außengehege und sind aus diesem Grund schon einmal nicht geeignet, um in einer Mietwohnung gehalten zu werden. Doch exotische Kleintiere wie Salamander oder Geckos haben einen geringeren Platz- und Auslaufbedarf. Damit sind sie unter artgerechten Umständen sowie Einhaltung sonstiger Auflagen auch für das eigene Haus oder die eigene Wohnung geeignet.

Grundsätzliche Regeln zur artgerechten Haltung schreibt das Tierschutzgesetz (TierSchG) vor, dessen Durchsetzung allerdings Sache der Bundesländer ist. Eine einheitliche Richtlinie zum Halten exotischer Tierarten gibt es also nicht. Vor dem Kauf eines exotischen Mitbewohners solltest du dich über die Richtlinien deines Bundeslandes und bei deinem örtlichen Naturschutzamt über die artgerechte Haltung informieren.

INFO

Viele exotische Tierarten stehen unter besonderem Schutz

Die Artenschutzverordnung der EU schreibt den Mitgliedsstaaten verbindlich die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens vor. Der internationale Im- und Export vieler dort genannter exotischer Tierarten ist demnach grundsätzlich verboten, deren Besitz allerdings nicht. Es besteht aber für viele Tierarten eine Meldepflicht bei Besitz sowie bei Besitzwechsel, zum Beispiel bei allen Großpapageienarten.

Oftmals werden solche Vorgaben umgangen und geschützte Tiere illegalerweise zum Kauf angeboten. Auf der Suche nach einem exotischen Haustier solltest du also unbedingt Vorsicht walten lassen, insbesondere im Internet und bei privaten Anbietern.

Ausnahmslos verboten ist die Haltung sogenannter invasiver Tierarten, die in Deutschland ursprünglich nicht vorkommen und keine natürlichen Feinde haben, welche den Bestand in Schach halten. Darunter fallen beispielsweise die Rotwangen-Schmuckschildkröten.

Exotische Haustiere in der Wohnung: Das sagt das Mietrecht

Bei der Tierhaltung in einer Mietwohnung sind die Vorschriften im Mietvertrag maßgeblich. Während Kleintiere grundsätzlich erlaubt sind, kann es bereits für Hunde und Katzen Einschränkungen oder Verbote geben. Geht von exotischen Tieren wie z. B. kleinen Reptilien keine Gefahr aus, können diese unter Berücksichtigung einer artgerechten Haltung durchaus mit in die Wohnung einziehen.

Wenn es in deinem Mietvertrag keine Einschränkungen zur Tierhaltung gibt, solltest du vor der Anschaffung exotischer Tiere dennoch mit deinem Vermieter sprechen. Besonders dann, wenn du giftige oder anderweitig gefährliche Arten halten willst. Ein unbedingtes Recht, gefährliche Tiere in der eigenen Wohnung zu halten, hast du nämlich nicht.

Je nach Größe und Gefährlichkeit des Tieres könntest du nämlich Gefahr laufen, dein Recht auf „ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung” zu verwirken. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (AZ 14 Wx 51/03) in einem Fall, in dem ein Mann 25 bis 30 Giftschlangen und sechs Pfeilgiftfrösche in seiner Wohnung hielt. Das Gericht war der Auffassung, dass er die Tiere beseitigen müsse, da sie bei Nachbarn Ängste auslösen könnten. Überdies sei ein Entweichen der Tiere aus der Wohnung nicht auszuschließen, so das Gericht.

Dies gilt für Miet- wie auch für Eigentumswohnungen. Wichtig zu wissen ist auch: Wenn durch das eigene Haustier jemand zu Schaden kommt, müssen Halter dafür aufkommen – das regelt die Tierhalterhaftung.

Chameleon sitzt auf einer Hand.

Ist das Halten giftiger Tiere in Deutsch­land grund­sätz­lich verboten?

Bei der Haltung von potenziell gefährlichen Tieren in der Wohnung kommt es nicht nur auf die Bestimmungen im Mietvertrag an. In einigen Bundesländern ist das Halten giftiger Tiere grundsätzlich verboten. In Nordrhein-Westfalen etwa untersagt seit 2021 ein Gifttiergesetz Privatpersonen die Neuanschaffung giftiger Varianten von Spinnen, Skorpionen oder Schlangen. Gifttierhalter, die ihre Tiere vor Inkrafttreten des Gesetzes erworben hatten, wurden dazu angehalten, die Tiere anzumelden und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Auch wenn giftige Mitbewohner in deinem Bundesland nicht verboten sind: Du solltest dich immer bei deinem Vermieter rückversichern und ebenso Rücksicht auf die Befindlichkeiten deiner Nachbarn nehmen.

Noch mehr rechtliche Fragen rund um die Haustierhaltung klären wir auf unserer Themenseite. >>

FAZIT
  • Der Handel und Erwerb einiger exo­ti­scher Tiere ist untersagt, bei anderen Arten ist er stark regle­men­tiert. Die Haltung vieler Arten unter­liegt einer Mel­de­pflicht und ist teils nur unter Auflagen gestattet.
  • Je nach Bun­des­land gibt es zur Haltung exo­ti­scher Tiere unter­schied­li­che Vorgaben.
  • Wer exotische Tiere in der Miet­woh­nung halten will, sollte vor der Anschaf­fung die dies­be­züg­li­chen Bestim­mun­gen im Miet­ver­trag kon­trol­lie­ren oder sich vom Vermieter eine Erlaubnis holen.
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