7. Mai 2015, 13:34 Uhr
Verkehrssicherungspflicht Legionellen im Trinkwasser: Vermieter kann haftbar gemacht werden
Legionellen im Trinkwasser können schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Kommt der Vermieter seiner Kontrollpflicht nicht nach, kann er für das verunreinigte Wasser haftbar gemacht werden. Darauf weist der Bundesgerichtshof (BGH) hin, nachdem ein Mann wegen der Legionellenbelastung im Wasser auf Schadenersatz klagte (AZ VIII ZR 161/14). Bei einem derartigen Rechtsstreit kann eine Wohnungs-Rechtsschutzversicherung helfen.
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Im genannten Fall erkrankte 2008 ein Berliner an einer Lungenentzündung. Die mutmaßliche Ursache: Legionellen im Trinkwasser der Mietwohnung. Der Fall wurde vom Bezirksamt genauer untersucht – sowohl in der Wohnung als auch im Keller des Mannes konnte eine starke Legionellen-Kontamination festgestellt werden. Daraufhin verklagte der Mieter seine Vermieterin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 23.500 Euro. Er beschuldigte die Angeklagte, ihrer Kontrollpflicht nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Da der Kläger während des Prozesses verstarb, führte die Tochter den Rechtsstreit weiter.
Land- und Amtsgericht wiesen die Klage ab, mit der Begründung, dass die Ursache der Infektion nicht eindeutig nachweisbar sei. Der Kläger hätte sich demnach auch andernorts infizieren können. Der Fall ging weiter an den BGH mit verändertem Ausgang: Dort wurde zwar eingeräumt, dass der Vermieter erst seit der novellierten Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 dazu verpflichtet sei, dass Trinkwasser regelmäßig auf Kontaminationen wie etwa Legionellen zu überprüfen. Doch müsse der Vermieter grundsätzlich seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das bedeutet in diesem Fall: Der Vermieter ist dazu verpflichtet, potenzielle Gefahrenherde wie eben auch Verunreinigungen zu eliminieren beziehungsweise gar nicht erst zustande kommen zu lassen, damit andere keinen Schaden davon tragen.
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben die Schadensersatzklage aufgrund von Legionellen im Trinkwasser nun zurück an das Landgericht verwiesen, um erneut überprüfen zu lassen, ob der Mieter tatsächlich an dem verunreinigten Wasser erkrankt sei. Die Beweiswürdigung des Landgerichts sei "lückenhaft, weil der Legionellenbefall laut eines Gutachtens durchaus kausal für die Erkrankung hätte sein können", teilte eine BGH-Sprecherin mit.
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