Waschen im Mietshaus: Junge Frau füllt Waschmaschine Edyta Pawlowska, Fotolia

2. September 2015, 9:34 Uhr

Streitpunkt Wäsche Waschen im Mietshaus: Dies sollten Sie zu Wasch­kü­che und Co wissen

Wäsche waschen ist eine alltägliche Aufgabe, die Mietshaus-Bewohner jedoch vor viele Fragen stellen kann. Waschküche im Keller oder Waschmaschine im Badezimmer – welche Regelungen gelten? Damit Sie Streit mit Nachbarn und Vermietern von vornherein vermeiden, klärt Sie der Streitlotse über die wichtigsten Punkte auf.

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Wasch­ma­schi­ne in der Wohnung auf­stel­len: Erst den Miet­ver­trag checken

Selbst, wenn eine Waschküche als Gemeinschaftseinrichtung zur Verfügung steht, dürfen Vermieter nicht per se verbieten, dass Sie Ihre eigene Waschmaschine in der Wohnung anschließen. Es sei denn, ein entsprechendes Verbot beziehungsweise die vertragliche Pflicht, die Maschine in der gemeinsamen Waschküche aufzustellen, wurde im Mietvertrag festgehalten.

Bevor Sie eine Waschmaschine in Ihrer Wohnung installieren, sollten Sie also einen Blick in den Vertrag werfen und so Ärger mit dem Vermieter aus dem Weg gehen. Sollte es dennoch zu Uneinigkeiten kommen, die sich nicht aus dem Weg räumen lassen, kann ein Wohnungs-Rechtsschutz hilfreich sein.

Wasch­kü­che gemeinsam nutzen: Regeln

Ist in der Wohnung nicht genügend Platz, um eine Waschmaschine aufzustellen, haben Mieter meist die Möglichkeit, Ihr Gerät in einer gemeinsamen Waschküche unterzubringen. Steht eine Waschküche im Mietshaus zur Verfügung, so darf diese auch genutzt werden, wenn dazu im Vertrag nichts steht. Allerdings ist die Hausordnung verbindlich, sofern diese etwa einen Waschplan oder weitere Regeln zur Nutzung bestimmt. Außerdem sollten Sie im Sinne einer friedlichen Nachbarschaft Rücksicht aufeinander nehmen.

Beim Wäsche­wa­schen Ruhe­zei­ten beachten

Manchmal muss es schnell gehen! Beim Abendessen haben Sie Ihre Lieblingsbluse mit Tomatensoße bekleckert und wollen aus Angst um das gute Stück, dieses schnellstmöglich in der Maschine durchwaschen. Doch Achtung! Es gelten prinzipiell die gesetzlichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr.

Jedoch müssen Ausnahmen möglich sein: Berufstätige Menschen sollten auch einmal nach 22 Uhr eine Waschmaschine laufen lassen dürfen. Damit es nicht zu Streit mit den Nachbarn kommt, sollten Sie ein gewisses Feingefühl für die Einhaltung von Ruhezeiten entwickeln. Fragen Sie sich, ob die eine Trommel Wäsche nicht vielleicht doch bis zum nächsten Tag warten kann und versuchen Sie als lärmbelästigter Nachbar auch mal ein Auge zuzudrücken.

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