Barrierefreiheit: Voraussetzungen für Mietwohnungen © iStock.com/FG Trade

15. Januar 2025, 11:40 Uhr

Darf ich eigentlich? Bar­rie­re­frei wohnen: Das sind deine Rechte als Mieter

Ein Treppenlift, breitere Türen oder ein behindertengerechtes Bad: Barrierefreiheit in der Mietwohnung wird nicht nur mit zunehmendem Alter ein Thema. Auch nach einem Unfall sollen Menschen mit bleibenden Behinderungen die Möglichkeit haben, möglichst selbstständig leben zu können. Umbauten sind allerdings nicht ohne Weiteres möglich. Hier erfährst du mehr zu den Voraussetzungen.

Streit mit dem Vermieter wegen Umbauten? Wir lassen dich nicht im Stich. >>

Bar­rie­re­frei­heit in der Wohnung: Anfor­de­run­gen für den Umbau

Mieter dürfen unter gewissen Umständen vom Vermieter verlangen, dass Umbaumaßnahmen in der Mietwohnung oder am Haus vorgenommen werden dürfen, um diese barrierefrei zu gestalten. Rechtlich geregelt wird das durch § 554 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Der Anspruch auf Umgestaltung besteht jedoch nicht grundsätzlich, benötigt wird dieErlaubnis des Vermieters.Grund dafür ist unter anderem, dass es sich bei den Maßnahmen um einen gravierenden Eingriff in die bauliche Beschaffenheit der Mietsache handeln kann. Werden ohne Erlaubnis trotzdem Umbauten vorgenommen, begehen Mieter eine Pflichtverletzung.

Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Mieter Anspruch auf den behindertengerechten Umbau haben:

  • Ein berech­tig­tes Interesse muss seitens der Mieter vorliegen. Das bedeutet: Eine Person des Haushalts ist kör­per­lich oder geistig ein­ge­schränkt und kann nur durch ent­spre­chen­de Ein­rich­tun­gen ohne fremde Hilfe in der Wohnung bleiben. Dabei spielt die Ursache der Behin­de­rung keine Rolle, auch der Grad der Schwer­be­hin­de­rung wird nicht berücksichtigt.
  • Es muss im Interesse aller betrof­fe­nen Parteien gehandelt und ent­schie­den werden, ob die Umbau­maß­nah­men zumutbar sind.
  • Der Umbau muss im Sinne der behin­der­ten­ge­rech­ten Nutzung erfolgen. Ver­än­de­run­gen an der Mietsache aus reiner Bequem­lich­keit ergeben keinen Anspruch.
Info

Bedeutung: Was macht eine bar­rie­re­freie Wohnung aus?

Damit eine Wohnung als behindertengerecht gilt, sind in der Regel bestimmte Umbaumaßnahmen erforderlich. Welche tatsächlich vorgenommen werden müssen, kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Anforderungen je nach Art der Behinderung abweichen. Zum Beispiel werden Wohnungen durch die folgenden Ausstattungen barrierefrei:

  • Handläufe oder Stütz­stan­gen an den Wänden
  • Eben­erdi­ge Dusche
  • Ent­fer­nung von Tür­schwel­len und Ver­brei­te­rung der Türen für die Rollstuhlnutzung
  • Rutsch­si­che­re Bodenbeläge
  • Fens­ter­si­che­run­gen

Allerdings beschränken sich die Maßnahmen nicht nur auf die Wohnung selbst, sondern auch auf das gesamte Haus. So kann etwa der Einbau eines Treppenliftes für den Zugang zur Mietwohnung vonnöten sein, wenn es keinen Aufzug im Gebäude gibt, oder die Installation einer Auffahrrampe bei einem nicht ebenerdigen Hauseingang.

Dann ist der Umbau der Miet­woh­nung oder des Miets­hau­ses nicht zulässig

Um zu klären, ob der behindertengerechte Umbau einer Wohnung oder eines Mietshauses rechtens ist, müssen die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Das trifft nicht nur auf Mieter und Vermieter zu, sondern auch auf die Nachbarn.

Wenn andere Mieter durch den Umbau zur Barrierefreiheit eingeschränkt werden, kann dieser unter Umständen nicht zulässig sein: Beispielsweise, wenn die Nachbarn aufgrund des Treppenlifts schwerer Zugang zu ihrer Wohnung haben oder durch den Baulärm in unzumutbarer Weise gestört werden. Es muss jeweils im Einzelfall geklärt werden, welche Interessen überwiegen.

Wichtig: Mit den Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Mietwohnung solltest du erst dann beginnen, nachdem du eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen und somit die offizielle Zustimmung für die Anpassungen erhalten hast. Diese kann in einem Streitfall als Beweislast dienen. Außerdem kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.

Vermieter dürfen den behinderten Umbau also nur mit triftigen Gründen untersagen. Liegen diese nicht vor, ist eine Absage für die Umsetzung der barrierefreien Maßnahmen nicht rechtens. So urteilte auch das Landgericht Berlin II (AZ 66 S 24/24) in einem Fall, in dem sich eine Vermieterin zwei Jahre lang weigerte, eine Rampe für den barrierefreien Zugang zum Gebäude zu errichten. Der Mieter war in seiner Bewegungs- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt, klagte wegen Diskriminierung und bekam Recht.

© iStock.com/South_agency

Bar­rie­re­frei­heit in der Wohnung: Nicht nur bei Miete ein wichtiges Thema

Während Hauseigentümer ihr Grundstück und Wohnfläche nach Belieben barrierefrei gestalten oder umbauen können, sollten Eigentümer von Wohnungen vorsichtig sein. Gehören sie einer Wohnungseigentümergemeinschaft an, müssen auch die Interessen der anderen Parteien gewahrt werden. Daher ist in diesem Fall ebenfalls die vorherige Zustimmung der Nachbarn einzuholen.

So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Personenaufzug im gemeinschaftlichen Treppenhaus nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer eingebaut werden darf. Während der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe von den anderen Eigentümern unter Umständen geduldet werden muss, stellt ein Personenaufzug wegen der baulichen Eingriffe, Platzverengung und Haftungsrisiken eine unzumutbare Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums dar (AZ V ZR 96/16).

Wer übernimmt die Kosten für eine behin­der­ten­ge­rech­te Wohnung?

Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD

Auch wenn Vermieter dem Umbau zu einer barrierefreien Wohnung zustimmen, die Kosten für die Anpassungen müssen Mieter selbst tragen. Obendrein müssen sie sich selbst um die Durchführung entsprechender Arbeiten kümmern.

Da es sich um einen Eingriff in das Eigentum des Vermieters handelt, darf dieser zudem einen Rückbau nach dem Auszug oder Ableben des Mieters verlangen. Für diese Rückbaumaßnahmen kann er eine Art Kaution einfordern. Diese dient als finanzielle Sicherheitsleistung und deckt das Rückbaurisiko, falls der Vermieter für die barrierefreie Wohnung keinen Nachmieter findet.

Um die Maßnahmen für den behindertengerechten Umbau der Mietwohnung zu finanzieren, können die Betroffenen Förderung beantragen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise können Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung beim Sozialamt oder der Pflegekasse beantragt werden.

FAQ

  • Was bedeutet bar­rie­re­frei bei Wohnungen?

Barrierefreiheit bei Wohnungen bedeutet, dass der Wohnraum einer Person mit Behinderung so an ihre Bedürfnisse angepasst ist, dass sie sich dort selbstständig bewegen und handeln kann.

  • Wann ist eine Wohnung barrierefrei?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da jede Behinderung und die damit einhergehenden Anforderungen an die Barrierefreiheit anders sind. Maßnahmen können zum Beispiel Handläufe, Treppenlifte oder Rampen sein.

  • Wer zahlt behin­der­ten­ge­rech­te Umbauten?

Der Vermieter muss zwar dem Umbau zustimmen, die Kosten für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung trägt allerdings der Mieter.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.