Staffordshire-Terrier auf blühender Wiese hemlep, Fotolia

9. Oktober 2015, 12:32 Uhr

Gefährdung der Nachbarn Kampf­hun­de in Miet­woh­nung: Darf der Vermieter die Haltung verbieten?

Die Frage, ob ein Hund in Mietwohnungen gehalten werden darf, führt oft zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Kampfhunde sind dabei ein besonderer Konfliktfall, denn sie können eine Gefahr für andere Mieter darstellen. Viele Vermieter lehnen die Haltung von Kampfhunden daher von vornherein ab.

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Hund in Miet­woh­nung: Die Rechtslage

In der Frage, ob ein Vermieter Hunde in einer Mietwohnung dulden muss, haben Gerichte in den vergangenen Jahren einige unterschiedliche Urteile gefällt. Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ VIII ZR 10/92) besagt beispielsweise, dass der Mietvertrag nicht grundsätzlich jegliche Hundehaltung ausschließen darf. Laut dem Landgericht Hamburg kann der Vermieter die Haltung aber untersagen, wenn der Hund eines Mieters die Nachbarn erheblich stört oder belästigt. Es kommt also häufig auf den Einzelfall an, in der Regel muss es aber für ein Verbot der Hundehaltung in Mietwohnungen einen konkreten Grund geben. Ansonsten haben Mieter durchaus die Möglichkeit, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.

Muss der Vermieter Kampf­hun­de dulden?

Strenger urteilten die Gerichte allerdings, wenn es um Kampfhunde ging. Als Kampfhunde werden bestimmte Hunderassen bezeichnet, die laut der im jeweiligen Bundesland gültigen Kampfhundeverordnung als gefährlich gelten. Mehrmals gaben Richter bereits Vermietern Recht, die ihren Mietern die Haltung von Bullterriern oder American-Staffordshire-Terriern verbieten wollten, ohne dass die Tiere schon andere Mieter angegriffen hatten. Eine solche Entscheidung traf zum Beispiel das Amtsgericht Pankow-Weißensee (AZ 2 C 159/99).

Auch in Fällen, in denen Hundehalter die erforderliche Eignung zur Haltung ihres Kampfhundes nicht nachweisen konnten, wurde bereits zu Gunsten von Vermietern entschieden. Wer also einen Kampfhund in einer Mietwohnung halten möchte, ist häufig auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen – vor Gericht stehen die Chancen hier bei einem Rechtsstreit für Mieter eher schlecht.

Kampfhund in Miet­woh­nung zu Besuch

Hat ein Mieter in seiner Wohnung oft Gäste, die einen Kampfhund mitbringen, dann kann dies ebenfalls Grund für einen Streit mit dem Vermieter sein. Das Amtsgericht Hannover (AZ 525 C 11351/98) hat in einem solchen Fall einen Mieter zu einem Ordnungsgeld verurteilt. Dieser durfte laut Mietvertrag keinen Kampfhund halten, bekam aber sehr häufig und auch über Nacht Besuch von seiner Tochter, die ihren Kampfhund mitbrachte. Das Gericht wertete dies als indirekte Haltung des Hundes in der Mietwohnung.

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