Überhängende Äste vom Nachbarn: Apfelbäume vor Gartenzaun aus Holz alho007, Fotolia

12. Oktober 2015, 14:24 Uhr

Streit am Gartenzaun Über­hän­gen­de Äste vom Nachbarn: Dies können Sie laut Über­hangs­recht tun

Überhängende Äste vom Nachbargrundstück können zu einem Ärgernis werden. In Zweifel greifen das Überhangsrecht, das Überfallsrecht oder das Kapprecht. Alle drei sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darf man störende Äste abschneiden, und was passiert mit herüberfallendem Laub oder Früchten? Hier lesen Sie mehr dazu.

Ständiger Streit am Gartenzaun? So bekommen Sie leichter Ihr Recht. >>

Überhang vom Nach­bar­grund­stück stört

Überhängende Äste können das friedliche Miteinander  am Gartenzaun erheblich beeinträchtigen. Der eine Nachbar fühlt sich von dem Überhang belästigt, der andere sieht es jedoch nicht ein, in die Natur einzugreifen und die Äste seines Baumes zurückzuschneiden – und schon droht ein Nachbarschaftsstreit. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (AZ 12 U 2174/00) kann ein Nachbar dazu herangezogen werden, überhängende Äste und Zweige zu entfernen, die auf ein ein angrenzendes Grundstück herüberreichen. Das gilt unter anderem auch für herüberwuchernden Efeu, der eine Gefahr für das Mauerwerk des Nachbarhauses darstellt (Urteil des Amtsgerichts München, AZ 241 C 10407/05).

Über­hän­gen­de Äste abschneiden?

Wer bei seinem Nachbarn trotz Bitten auf taube Ohren stößt, würde oft am liebsten selbst zur Säge oder zur Astschere greifen und den Überhang einfach abschneiden. Und tatsächlich ist dies nach § 910 BGB erlaubt. Das sogenannte Kapprecht gestattet es, überhängende Äste abzutrennen, wenn der Nachbar innerhalb einer angemessenen Frist, die Sie ihm gesetzt haben, nicht reagiert. Aber Vorsicht: Sie müssen im Streitfall darlegen können, dass Sie der Überhang in der Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigt. Das wäre etwa dann der Fall, wenn Sie wegen der Äste vom Nachbargrundstück ein geplantes Gartenhaus nicht aufstellen könnten. Zudem dürfen Sie nur den Teil der Äste abschneiden, der sich auf oder über Ihrem eigenen Grundstück befindet.

Wem gehören die Früchte?

Eine weitere Frage wird aufgeworfen, wenn der Überhang vom Nachbarbaum Früchte trägt, die irgendwann der Schwerkraft folgen und auf Ihr Grundstück fallen. Wem gehören die Äpfel, Birnen oder Pflaumen, die ja eigentlich auf dem Baum des Nachbarn wachsen? Hier regelt § 911 BGB (Überfallsrecht) eindeutig: Die Früchte gehören demjenigen, auf dessen Grundstück sie landen – sogar unabhängig davon, ob dies durch überhängende Äste geschieht oder ob etwa ein Sturm die Früchte vom Baum löst und herüberweht. In diesem Fall hätte Ihr Nachbar also das Nachsehen. Wenn der Konflikt mit dem Nachbarn ausartet, kann ein Privat-Rechtsschutz Ihnen die nötige Unterstützung geben.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.