11. Dezember 2020, 10:00 Uhr
So geht’s richtig Wohnungsgeberbestätigung: Alles zur Vermieterbescheinigung
Bei Umzügen ist es mit Möbelpacken und -transportieren nicht getan. Danach musst du noch das zuständige Einwohnermeldeamt über deinen Adresswechsel informieren. Dafür brauchst du unter anderem eine Wohnungsgeberbescheinigung.
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Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Wohnungsgeberbestätigung – das klingt ziemlich sperrig. Vielleicht ist der Begriff deshalb auch unter einigen anderen Namen geläufig. Gleichbedeutende Alternativen heißen zum Beispiel:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Mietgeberbescheinigung
- Vermieterbescheinigung
- Vermieterbestätigung
Mit der Wohnungsgeberbestätigung (so der amtliche Titel) will der Staat sicherstellen, dass du tatsächlich unter der darin angegebenen Adresse eingezogen bist.
Das ist so seit einer Änderung im Bundesmeldegesetz (BMG) im Jahr 2015. Zuvor konnte es zu sogenannten Scheinanmeldungen kommen. Beispiel: Familien meldeten sich unter einer Wohnadresse an, um in deren Einzugsgebiet in einer bestimmten Kindertagesstätte oder Schule einen Platz für ihre Kinder zu bekommen. Tatsächlich aber lebten sie in einem anderen Bezirk und hatten deshalb gar keinen Anspruch darauf.
- Eine Scheinanmeldung liegt vor, wenn sich jemand unter einer Adresse anmeldet, ohne dort zu wohnen. Ein solcher Scheinwohnsitz ist verboten. Wer trotzdem als Wohnungsgeber dafür eine Vermieterbescheinigung ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgeld in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro (§ 54 BMG).
Um Missbrauch zu verhindern, ist das Ummelden ohne Wohnungsgeberbestätigung oder auch Vermieterbescheinigung nicht möglich.
Wer darf eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Wohnungsgeber können unterschiedliche Personen sein. In den meisten Fällen ist das der Eigentümer der Immobilie beziehungsweise deren Vermieter. Aber auch der Hauptmieter der Wohnung oder des Hauses kommt dafür infrage. Hierzu folgende Beispiele:
- Ziehst du in eine Wohngemeinschaft, dann genügt dem Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbestätigung von der Person, die im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen ist.
- Du gehst zurück in die Wohnungen deiner Eltern, die dort Mieter Dann bekommst du die Wohnungsgeberbestätigung von ihnen, also von deinen eigenen Familienmitgliedern. Aber nur, wenn du unter der Adresse nicht als Mitmieter eingetragen bist.
- Dein Freund oder deine Freundin zieht zu dir. Als Hauptmieter der Wohnung erteilst dann du die Wohnungsgeberbestätigung.
Hinweis: Obwohl der Vermieter in den genannten Beispielen nicht die Wohnungsgeberbestätigung geben muss, ist es sinnvoll, ihn über Neuzugänge in seiner Immobilie zu informieren.
Und wenn du ein Haus oder eine Wohnung kaufst und darin einzieht? Dann stellst du dir selbst die Wohnungsgeberbestätigung aus. Zusätzlich musst du eine formlose Erklärung abgeben, in der du dich als Eigentümer der Immobilie bestätigst.
Es werden zwei Varianten der Vermieterbescheinigung zum Ummelden akzeptiert.
- Schriftliche Wohnungsgeberbestätigung: Hier füllt der Wohnungsgeber (oder ein von ihm bevollmächtigter Hausverwalter) ein Formular aus, das beim Einwohnermeldeamt zu haben ist und das du dort mit den weiteren Unterlagen abgibst. Übrigens bieten viele Gemeinden PDF-Versionen des Formulars zum Herunterladen an. Zum Beispiel die Stadt Hannover.
- Elektronische Wohnungsgeberbestätigung: Hier sendet der Wohnungsgeber die Erklärung direkt per Internet an das Einwohnermeldeamt. Im Gegenzug bekommt er einen Code (Zuordnungsmerkmal), den er dir mitteilt und du bei der Anmeldung in der Behörde angibst.
Welche Frist gilt für die Wohnungsgeberbestätigung?
Wer auch immer als Wohnungsgeber auftritt, muss zwingend die Bescheinigung erteilen. Denn er hat laut § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Meldebehörde zu erfüllen. Und zwar zügig: Du musst das Dokument (nebst anderen Unterlagen) innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug dem Einwohnermeldeamt vorlegen.
Bekommst du die Bestätigung des Wohnungsgebers nicht rechtzeitig, solltest du das beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Denn verpasst du die Frist, kann das für dich teuer werden – je nach Ermessen des Sachbearbeiters beziehungsweise der örtlichen Vorschriften.
- Bei bis zu vier Wochen Verspätung bis zu 30 Euro
- Bei mehr als einem Monat Verspätung bis zu 500 Euro
- Ab einem Jahr Verspätung bis zu 1.000 Euro
Und stellt der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung zu spät oder gar nicht aus, droht ihm nach § 54 BMG auch ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Welche Angaben muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten?
In der Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes sind folgende Angaben einzutragen:
- “Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen.”
Übrigens: Ein Mietvertrag statt einer Wohnungsgeberbestätigung genügt nicht, weil darin nicht alle geforderten Angaben enthalten sind.
- Die Wohnungsgeberbestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden.
- Ausgestellt werden darf die Wohnungsgeberbestätigung von Eigentümer, Vermieter oder Hauptmieter einer Immobilie.
- Das Einwohnermeldeamt akzeptiert die Wohnungsgeberbestätigung sowohl in schriftlicher als auch elektronischer Form.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.