25. Juli 2021, 8:00 Uhr
So geht’s richtig Staffelmiete: Darauf sollten Mieter achten
Bei der Staffelmiete sollte es eigentlich es keine bösen Überraschungen geben: Die Mieterhöhungsschritte sind bereits im Mietvertrag festgelegt, plötzliche Mietsteigerungen sind ausgeschlossen. Hier liest du, was beim Staffelmietvertrag erlaubt ist, welche Vorteile er für Mieter hat und wo trotzdem Fallstricke lauern können.
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Was ist eine Staffelmiete?
Wenn du einen neuen Mietvertrag unterschreibst, in dem schon festgelegt ist, wann sich die Miete in den kommenden Jahren jeweils um welchen Betrag erhöhen wird, handelt es sich um einen Staffelmietvertrag. Folgende Voraussetzungen muss er erfüllen, damit er gültig ist:
- Der Staffelmietvertrag muss schriftlich geschlossen werden.
- Laut § 557a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Mieterhöhung als Geldbetrag angegeben werden. Formulierungen wie "Die Miete erhöht sich alle zwei Jahre um zehn Prozent" sind ungültig.
- Zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen, in dem die Miete unverändert bleibt.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem sich laut Mietvertrag die Miete erhöht, musst du ohne weitere Aufforderung den höheren Mietbetrag zahlen. Tust du das nicht und es fällt dem Vermieter jahrelang nicht auf, kann er die Differenz höchstens für drei zurückliegende Jahre nachfordern.
Vorteil: Mietpreisbremse und keine unerwartete Mieterhöhung
Eine Staffelmiete kann von Vorteil sein, wenn du Wert auf Planungssicherheit legst und eine unerwartete Mieterhöhung ausschließen möchtest. Der Vermieter vergibt mit der Staffelmiete nämlich alle anderen Möglichkeiten der Mieterhöhung.
- Wenn er beispielsweise an der Wohnung Modernisierungen vornimmt, darf er die Kosten nicht auf den Mieter umlegen.
- Auch wenn die Mieten am Ort stark steigen, hindert ihn die Staffelmiete daran, beim Mietpreis nachzuziehen.
Gestiegene Betriebskosten dürfen allerdings bei der Staffelmiete auf den Mieter umgelegt werden.
Auch bei der Staffelmiete greift gegebenenfalls die Mietpreisbremse für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 556d BGB). Sie gilt für die Ausgangsmiete und auch für die einzelnen Staffeln.
Nachteil: Ortsübliche Vergleichsmiete und Kappungsgrenze greifen nicht
Gilt an deinem Wohnort die Mietpreisbremse aber nicht, dann hat der Vermieter bei der Festlegung der einzelnen Mietstaffeln freie Hand und muss sich nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren.
Auch die Kappungsgrenze gemäß § 558 BGB greift nicht: Demnach darf die Miete innerhalb von drei Jahren eigentlich um nicht mehr als 20 Prozent angehoben werden. Dies ist bei der Staffelmiete nicht der Fall.
Kündigungsausschluss beim Staffelmietvertrag
Staffelmietverträge dürfen einen Kündigungsausschluss für bis zu vier Jahre enthalten. Bei einer solchen Vereinbarung bist du als Mieter entsprechend lange gebunden. Falls du trotzdem frühzeitig ausziehen möchtest, musst du gegebenenfalls die volle Miete für den vereinbarten Mietzeitraum zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (AZ VIII ZR 270/07) entschieden.
Von Vorteil ist es daher für Mieter, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.