Beratungssituation: Immobilienmaklerin erklärt Interessenten einen Grundriss Kzenon, Fotolia

2. November 2015, 12:58 Uhr

Teures Tricksen Falsche Mie­ter­selbst­aus­kunft recht­fer­tigt Kündigung

Ohne gutes Einkommen und hohen Schufa-Score haben es Mieter oft schwer, eine Wohnung zu finden. Falschangaben in der Mieterselbstauskunft können jedoch fatale Folgen haben. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (AZ 411 C 26176/14). Eine Familie aus München musste die fristlose Kündigung durch ihre Vermieter hinnehmen. Das Ehepaar hatte falsche Angaben zu seinem Jahreseinkommen gemacht.

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Mie­ter­selbst­aus­kunft geschönt, um Haus zu finden

Bei der Mieterselbstauskunft zu tricksen, um die Wunsch-Wohnung zu ergattern, ist keine gute Idee. Das musste ein Ehepaar aus München erfahren. Die beiden zogen 2013 mit ihren 13 und 16 Jahre alten Kindern in ein Einfamilienhaus im Vorort Grünwald ein. Um das Haus mit mehr als 3.730 Euro Monatsmiete zu erhalten, hatte das Paar die Angaben in der Mieterselbstauskunft geschönt. Der 50-jährige Mann gab an, als Selbstständiger mehr als 120.000 Euro im Jahr zu verdienen. Seine drei Jahre jüngere Ehefrau bezifferte ihr Jahresgehalt als Angestellte mit mehr als 22.000 Euro. Zudem versicherte der Mann, dass es in den fünf Jahren zuvor keine  Zahlungsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren oder Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gegen das Paar gegeben habe.

Falsch­an­ga­ben: Amts­ge­richt bestätigt fristlose Kündigung

Die Familie zahlte die Miete von Anfang an nur auf Mahnung und geriet regelmäßig in Rückstand. Im Oktober 2014 hatten die Vermieter genug: Sie sprachen die fristlose Kündigung aus und holten eine Bonitätsauskunft ein. Dabei kam heraus, dass das Paar Falschangaben bei der Mieterselbstauskunft gemacht hatte. Gegen den Familienvater liefen seit 1994 unbefriedigte Vollstreckungen, er hatte im Oktober 2012 eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Obwohl das Paar alle Mietschulden beglich, beharrten die Vermieter auf der Kündigung und verlangten die Räumung des Hauses. Dagegen wollten sich die Mieter vor dem Amtsgericht München wehren. Die Richter bestätigten die fristlose Kündigung jedoch.

Tipp: Was Sie als Wohnungssuchender bei der Mieterselbstauskunft angeben müssen, lesen Sie in diesem Streitlotsen-Ratgeber. Nicht immer müssen Sie alles angeben, was der Vermieter verlangt – um Streit und ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie jedoch immer bei der Wahrheit bleiben.

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