22. Dezember 2015, 16:24 Uhr
Optik beeinträchtigt Urteil: Mieter muss Katzennetz von Balkon entfernen
Das Amtsgericht Augsburg hat einem Mann untersagt, in seiner Mietwohnung ein Katzennetz auf dem Balkon anzubringen (AZ 72C 4756/14). Der Vermieter hatte sich an der Optik des Sicherungsnetzes gestört und seinen Mieter verklagt.
Ständiger Streit um Mietrechtsfragen? Sichern Sie sich ab. >>
Der Katzenbesitzer, der in einer Mietwohnung in einem Augsburger Vorort in der ersten Etage wohnt, hatte am Balkon mittels einer Holzkonstruktion ein Katzennetz angebracht. Er wollte damit verhindern, dass seine Katze beim Klettern auf dem Balkon abstürzt. Der Mann hatte es jedoch versäumt, seinen Vermieter, der im selben Haus lebt, vorher um Erlaubnis zu fragen. Da dieser mit dem Katzennetz nicht einverstanden war, weil es seiner Meinung nach die Optik der Hausfassade stark beeinträchtigte, klagte er schließlich vor dem Amtsgericht Augsburg.
Der Mieter argumentierte vor Gericht, dass das Katzennetz keine bauliche Veränderung an dem Haus darstelle, da die Konstruktion nicht fest mit dem Mauerwerk verbunden sei. Außerdem war er der Ansicht, dass sich das Netz optisch harmonisch in das Gesamtbild des Hauses einfüge. Nachdem sich die Richter auch Fotos von der Hausfassade mit dem am Balkon befestigten Katzennetz angesehen hatten, gaben sie letztlich jedoch dem Vermieter Recht. Das Gesamtbild der Fassade sei erheblich gestört. "Da ein im Haus wohnender Vermieter ein besonderes Interesse an dem Aussehen seiner Außenfassade hat, hätte der Mieter vorher seine Genehmigung einholen müssen", erklärte Gerichtssprecherin Andrea Laser gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Entscheidung zugunsten des Vermieters ist rechtskräftig.
Ein ähnliches Urteil hatte bereits das Amtsgericht München vor wenigen Jahren gefällt (AZ 411 C 6862/12). Auch damals war eine Katzenbesitzerin verpflichtet worden, ein am Balkon ihrer Mietwohnung angebrachtes Katzennetz wieder zu entfernen, da es die Optik des Hauses beeinträchtigte.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.