23. Dezember 2015, 10:40 Uhr
Kochdunst und Zigarettenrauch Rauchmelder ausgelöst: Wer haftet bei Fehlalarm?
Rauchmelder sollen Leben schützen und sind daher in Privatwohnungen fast überall in Deutschland Pflicht. Was aber, wenn ein in der Wohnung angebrachtes Gerät Fehlalarm gibt, weil es fahrlässig durch Zigarettenrauch oder Dunst vom Kochen ausgelöst wurde? Rückt die Feuerwehr an, kann es teuer werden, und es stellt sich die Frage nach der Haftung.
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Obhutspflicht des Mieters: Rauchmelder nicht fahrlässig auslösen
Die Obhutspflicht des Mieters für die ihm überlassene Wohnung schließt umsichtiges Handeln mit ein, damit die Wohnung keinen Schaden nimmt. Das gilt auch für den Umgang mit dem Rauchmelder. Feiern Sie in Ihrer Mietwohnung eine Party, bei der drinnen viel geraucht wird, müssen Sie darauf achten, dass der Rauchmelder keinen Fehlalarm auslöst – zum Beispiel, indem Sie während der Feier regelmäßig lüften oder das Gerät vorübergehend ausschalten. Aufgrund der unvermeidbaren Rauchentwicklung beim Kochen sollte außerdem kein Rauchmelder in der Küche hängen. Sie sollten zusätzlich darauf achten, dass starker Dunst vom Kochen oder Braten nicht in Räume zieht, in denen ein Rauchmelder hängt.
Fehlalarm: Hat der Mieter fahrlässig gehandelt?
Wenn die Feuerwehr aufgrund eines Fehlalarms kommt, der aus einem fahrlässig ausgelösten Rauchmelder resultiert, kann es für Sie als Mieter teuer werden. Ein entsprechendes Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main gefällt (AZ 2-11 S 153/14). Ein Mieter hatte beim Kochen eine so starke Rauchentwicklung verursacht, dass der im Flur angebrachte Rauchmelder ausgelöst wurde. Die Feuerwehr rückte sofort zum Einsatz aus, da der Rauchmelder direkt mit der Feuerwache verbunden war. Das Gericht entschied, dass der Mieter die Kosten in Höhe von 609 Euro tragen müsse, da er seine Obhutspflicht verletzt habe. Er hätte beim Kochen das Fenster öffnen oder die Küchentür schließen müssen, zumal ihm bekannt gewesen sei, dass der Rauchmelder direkt mit der Feuerwehr verbunden war, so die Richter.
Rauchmelderpflicht: Das ändert sich 2016
Bereits jetzt gilt die Rauchmelderpflicht in den meisten Bundesländern, unterschieden wird dabei aber zum Teil noch nach Neubauten und Bestandsbauten. Ab dem 1. Januar 2016 müssen beispielsweise auch in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt alle Wohnungen in Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. In Sachsen und Berlin gilt die Pflicht ab 2016 erst einmal nur für Neubauten.
Übrigens sollten Sie auch die Batterien Ihrer Rauchmelder regelmäßig überprüfen und austauschen. Gibt der Rauchmelder ein Signal, um anzuzeigen, dass die Batterie leer ist, kann dies mit einem Feueralarm verwechselt werden und ebenfalls zu Fehlalarm bei der Feuerwehr führen.
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