16. November 2022, 9:12 Uhr
So geht’s richtig Katze zugelaufen: Das musst du jetzt tun
Egal, wie wohl sich das Tier bei dir fühlt: Wenn dir eine Katze zugelaufen ist, darfst du sie nicht einfach behalten, sondern musst die Behörden informieren. Andernfalls machst du dich womöglich strafbar. Denn ein Haustier zählt als Eigentum.
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Wann gilt eine Katze als zugelaufen?
Vielleicht sitzt an einem verregneten Herbstabend eine kläglich maunzende Katze auf deiner Terrasse, die Unterschlupf vor dem nasskalten Wetter sucht. Vielleicht bist du beim Spaziergang auf dem Feldweg einer Katze begegnet, die dir nicht mehr von der Seite weicht und dich wie selbstverständlich nach Hause begleitet. Ob sie dir dadurch direkt zugelaufen ist, ist allerdings eine ganz andere Frage.
Nur weil dir eine Katze in freier Wildbahn begegnet und nicht mehr von deiner Seite weicht oder das Tier regelmäßig deine Terrasse besucht, heißt das nicht zwingend, dass dir die Katze zugelaufen ist. Viele Hauskatzen haben Freigang und unternehmen weite Touren oder regelmäßige Besuche bei den Nachbarn, die sie vielleicht auch füttern. Da Katzen oft keine Halsbänder tragen, ist auf den ersten Blick manchmal schwer erkennbar, ob es sich um jemandes Haustier oder um einen echten Streuner handelt.
Es gibt keine eindeutigen Merkmale dafür, ob eine Katze tatsächlich heimatlos ist oder nur auf Streifzug mit dir Freundschaft schließen wollte. Allerdings gibt es eine Reihe an Anzeichen, die Rückschlüsse auf das eine oder andere zulassen.
Bedenke aber: Auch eine gut genährte, gepflegte Katze kann vor kurzem ausgesetzt worden sein. Und die struppige, magere Katze ist vielleicht vor ein paar Wochen mit ihren Besitzern umgezogen und findet von ihrem Streifgang nicht mehr zurück. Liegt die Stelle, an der du die Katze gefunden hast, jedoch in einiger Entfernung zum nächsten Wohngebiet und das Tier saß möglicherweise in einem Karton oder einer Transportbox, ist die Situation eindeutiger.
Was tun, wenn dir eine Katze zugelaufen ist?
Bist du dir sicher, dass es sich nicht einfach nur um eine Nachbarskatze auf Besuch handelt, solltest du zunächst die zuständigen Stellen informieren:
- Fundanzeige im Fundbüro: Du bist gemäß § 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, eine Fundsache – zu der auch ein Tier zählt – zu melden. Ab diesem Zeitpunkt haben möglicherweise vorhandene Besitzer nach § 973 BGB sechs Monate Zeit, sich bei der Behörde zu melden. Den Nachweis über die Fundanzeige solltest du aufheben, da er belegt, dass du ordnungsgemäß im Sinne des Fundrechts gehandelt und die Fundsache – also die Katze – nicht unterschlagen hast.
- Fundmeldung im Tierheim: Vielleicht wurde die Katze bereits als vermisst gemeldet – und auch ansonsten ist das Tierheim oft die erste Anlaufstelle, wenn ein Haustier nicht heimkommt.
- Fundmeldung bei Tasso: Oft sind Katzen über Tasso e.V. registriert, sodass die Besitzer schnell ausfindig gemacht werden können. Ein Tierarzt kann überprüfen, ob die zugelaufene Katze mit einem Chip oder einer Tätowierung registriert ist.
Verletzte Katze gefunden – was jetzt?
Wenn du unterwegs eine verletzte Katze gefunden hast oder siehst, dass dein Katzenbesuch eine Verletzung hat, schau zunächst vorsichtig, ob es sich nur um einen Kratzer oder eine schlimmere Wunde handelt. Verletzte Tiere können aggressiv reagieren, Schutzhandschuhe sind also unter Umständen angebracht. Handelt es sich um eine Nachbarskatze, solltest du die Besitzer direkt informieren, damit diese sich um den gegebenenfalls nötigen Besuch beim Tierarzt kümmern können.
Aber wer zahlt den Tierarzt bei einer zugelaufenen Katze? In diesem Fall ist es sinnvoll, zuerst den Fund im Fundbüro zu melden und erst dann den Tierarzt aufzusuchen, solange das Tier nicht in akuter Lebensgefahr schwebt. Üblicherweise kommen Gemeinden und Kommunen nämlich für die Tierarztkosten von Fundtieren auf – und wenn die Besitzer ermittelt werden können, wird das Geld von diesen zurückgefordert.
Für herrenlose Tiere gibt es in Deutschland allerdings keine gesetzliche Regelung, sodass im Grunde niemand zuständig ist und auch keine Behörde die Kosten tragen muss. Deshalb solltest du im Voraus mit der Tierarztpraxis klären, wer die Kosten zu tragen hat. Falls du selbst zur Zahlung gebeten wirst, heb die Rechnung gut auf: Wird im Verlauf doch ein Besitzer gefunden, kannst du deine Auslagen von ihm zurückfordern.
Herrenlose Katze oder Fundkatze?
Auch im Rahmen der Begrifflichkeiten wird unterschieden, ob es sich bei der Katze tatsächlich um ein streunendes Tier handelt oder ob Eigentümer ausfindig gemacht werden können. Hat das Tier keinen Besitzer oder wurde ausgesetzt, handelt es sich um ein herrenloses Tier. Kann es jedoch einem Menschen zugeordnet werden, ist es ein Fundtier.
Interessant ist: Gemäß § 3 Tierschutzgesetz (TierschG) ist es verboten, Tiere auszusetzen, wenn man sie – wieso auch immer – nicht mehr haben möchte. Deshalb tritt bei Tieren in solchen Fällen auch nicht der Eigentumsverzicht aus § 959 BGB, der für Gegenstände ansonsten gilt, in Kraft. War die gefundene Katze also ein Haustier, das ausgesetzt wurde und dessen frühere Besitzer unauffindbar sind, ist sie dennoch nicht herrenlos. Man könnte also argumentieren: Die Besitzaufgabe durch Aussetzen war nicht rechtmäßig, sodass die Katze dann theoretisch als Fundtier behandelt werden muss. Viele Kommunen, die in dem Fall für die Tierarztkosten aufkommen müssten, sehen das allerdings anders.
Katze zugelaufen – behalten erlaubt?
Ein Haustier gilt vor dem Gesetz ebenso als Eigentum wie ein Auto oder ein Regenschirm. Und wenn du etwas findest, das dir nicht gehört, darfst du es nicht einfach behalten – schließlich suchen die möglicherweise vorhandenen Besitzer vielleicht bereits verzweifelt nach ihrem Tier. Deshalb ist es wichtig, den offiziellen Weg zu gehen und den Fund im Fundbüro zu melden, wenn dir eine fremde Katze zugelaufen ist. Während die Besitzer ausfindig gemacht werden, darfst du sie bei dir zu Hause pflegen. Aber auch im Tierheim darfst du eine zugelaufene Katze abgeben.
Ist allerdings die sechsmonatige Frist nach deiner Fundanzeige abgelaufen und es hat sich kein Halter gemeldet, darfst du die gefundene Katze behalten, wenn du möchtest: Sie kann dann offiziell in dein Eigentum übergehen. Allerdings hat ein eventueller Vorbesitzer in den folgenden zweieinhalb Jahren dennoch weiterhin die Möglichkeit, die Katze zurückzufordern – unter Berufung auf ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB im Rahmen der dreijährigen Regelverjährung nach § 195 BGB.
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