22. Januar 2015, 13:40 Uhr
Neues Urteil aus Karlsruhe BGH stärkt Vorkaufsrecht für Mieter bei Wohnungsverkauf
Wollen Eigentümer vermieteter Wohnungen diese verkaufen, dürfen sie ihre Mieter nicht übergehen: Sie müssen diesen grundsätzlich ein Vorkaufsrecht gewähren. Andernfalls könnten Mieter finanzielle Entschädigungen verlangen, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ VIII ZR 51/14).
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Geklagt hat eine Hamburger Mieterin, die Schadenersatz in Höhe von 79.428 Euro von ihrem Vermieter verlangt. Grund: Die Klägerin habe beim Verkauf ihrer Wohnung im Jahr 2011 nicht die Gelegenheit bekommen, diese selbst zu kaufen. Sie habe noch nicht einmal von dem Wohnungsverkauf gewusst. Ein Jahr später habe zwar der neue Vermieter ihr ein Kaufangebot für die Wohnung gemacht, das sie letztlich auch angenommen habe, jedoch sei die Wohnung zu diesem Zeitpunkt rund 80.000 Euro teurer gewesen als beim Verkauf 2011.
Der Rechtsstreit wurde durch die Karlsruher Richter zugunsten der Mieterin entschieden – damit stärkt der BGH die Mieterrechte beim Verkauf einer Wohnung, die in eine Eigentumswohnung umgewandelt und an Dritte verkauft wurde, zitiert das "Handelsblatt" Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund zu dem Urteil. Bislang war unklar, ob Mieter Schadensersatz verlangen dürfen, wenn sie beim Wohnungsverkauf nicht vom Vermieter gefragt wurden – dieser das Vorkaufsrecht also nicht berücksichtigt hat. Das Vorkaufsrecht soll Mieter davor bewahren, durch Käufer aus ihrer Wohnung verdrängt zu werden, erklärte der BGH. Übrigens: Das Vorkaufsrecht gilt nicht, wenn die Wohnung an Familienangehörige des Vermieters verkauft wird.
Der BGH wies den strittigen Fall an das Hamburger Landgericht zurück. Die Vorinstanz muss abschließend prüfen, ob und wenn ja wie viel Schadensersatz der Klägerin zusteht.
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