22. Juni 2022, 10:06 Uhr
Darf ich eigentlich? Rauchen auf dem Balkon: Was erlaubt das Mietrecht?
Das Wichtigste zuerst: Rauchen ist in einer Mietwohnung grundsätzlich erlaubt und gilt als vertragsgemäße Nutzung – es sei denn, mit dem Vermieter ist etwas anders vereinbart. Aber was sagt das Mietrecht zum Rauchen auf dem Balkon? Wie sieht es aus, wenn sich eine Mietpartei durch den Rauch der anderen beeinträchtigt fühlt? Was erlaubt ist und ob Vermieter das Rauchen auf dem Balkon verbieten dürfen, erfährst du in diesem Artikel.
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Darf auf dem Balkon einer Mietwohnung geraucht werden?
Wenn zur Mietsache ein Balkon, eine Loggia oder eine Terrasse gehören, ist grundsätzlich auch dort das Rauchen erlaubt. Rauchen zählt nach allgemeiner Rechtsauffassung zur Freiheit der Lebensführung gemäß Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Raucher haben also ein Anrecht aufs Qualmen auf dem eigenen Balkon – dem gegenüber steht jedoch das Recht der nichtrauchenden Nachbarn, den eigenen Balkon ohne Geruchsbelästigung nutzen zu können.
Das Rauchen auf dem Balkon ist zwar auch nachts gestattet, allerdings müssen Raucher hierbei besondere Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Denn zieht der Rauch beispielsweise in ein Schlafzimmer, kann es zu erheblichen – auch gesundheitlichen – Beeinträchtigungen für die anderen Mieter kommen.
Deshalb kann Rauchen auf dem Balkon unter Umständen zeitlich begrenzt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2015 entschied (AZ V ZR 110/14). Dem Urteil ging ein Streit unter Nachbarn voraus, bei dem sich Mieter durch den aufsteigenden Qualm vom Balkon unter ihnen gestört fühlten.
Verbieten kann der Vermieter das Rauchen auf dem Balkon ohne eine wirksame Vereinbarung nicht: Wenn in der Wohnung geraucht werden darf, gilt dies auch für den Balkon. Eine allgemeine Rauchverbotsklausel im Mietvertrag ändert nichts daran, denn diese ist grundsätzlich unwirksam. Erst eine individuelle und auch als solche vertraglich festgehaltene Absprache zwischen Mieter und Vermieter ist bindend – sowohl für die Wohnung als auch für den Balkon.
Mein Nachbar raucht auf dem Balkon – darf ich die Miete mindern?
Die Frage nach einer Mietminderung wegen rauchender Nachbarn lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Ein Hamburger Amtsgericht entschied 2010, dass das Rauchen eines Nachbarn auf dem Balkon nicht zu einer Mietminderung berechtige (AZ 920 C 286/09). Das Landgericht Hamburg hatte in einem anderen Fall jedoch eine Mietminderung in Höhe von 5 Prozent bewilligt, weil der Rauchgeruch des stark rauchenden Nachbarn in die Wohnung des Klägers zog (AZ 311 S 92/10). Ob die Miete gemindert werden kann, ist also je nach Situation unterschiedlich und hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab.
Darf man in einer Nichtraucher-Ferienwohnung auf dem Balkon rauchen?
Hier verhält es sich etwas anders als beim Rauchen auf dem Balkon einer Mietwohnung: Genau wie bei einem Apartment oder einem Hotelzimmer kommt es bei einer Ferienwohnung auf die Hausregeln an. Ist hier auch für den Balkon ein Rauchverbot ausgesprochen – oder für das gesamte Gelände –, ist Rauchen auf dem Balkon oder auf der Terrasse nicht erlaubt. Gilt das Rauchverbot nur im Gebäude beziehungsweise im Zimmer, dürfte gegen die gelegentliche Zigarette auf dem Balkon nichts einzuwenden sein. Wenn du ganz sichergehen willst, kannst du dazu auch an der Rezeption oder beim Vermieter der Ferienwohnung nachfragen.
Tipps: So kommen Raucher und Nichtraucher gut miteinander aus
Bevor es zum Nachbarschaftsstreit kommt, ist gelegentlich ein Kompromiss nötig. Wenn du dich daran störst, dass der Zigarettenqualm vom Balkon deines rauchenden Nachbarn in deine Wohnung zieht, hilft es vielleicht schon, wenn er sich in eine andere Ecke stellt. Im Umkehrschluss hilft es dem Hausfrieden, wenn du dir als Raucher nicht gerade dann eine Zigarette auf dem Balkon anzündest, wenn dein Nachbar mit seinem Kleinkind im Garten unter dir spielt.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du das Gespräch mit deinem Nachbarn suchst: Ihr könnt gemeinsam Zeiten festhalten, in denen das Rauchen auf Balkon oder Terrasse erlaubt ist – und im Gegenzug natürlich auch rauchfreie Zeiten besprechen.
Gestalten sich solche Gespräche als schwierig, kann auch ein unabhängiger Vermittler hinzugezogen werden.
- Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich gestattet, solange es keine anderslautende Individualvereinbarung gibt.
- Wichtig ist allerdings die Rücksichtnahme auf die Nachbarn: Hier kann ein Gespräch helfen, einen für beide Seiten fairen Kompromiss zu finden.
- Gemäß einem BGH-Urteil von 2015 kann Rauchen bei starker Belästigung durch Qualm und Geruch zeitlich begrenzt werden.
- Eine Mietminderung wegen rauchender Nachbarn ist theoretisch möglich, aber stark einzelfallabhängig.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.