15. Mai 2015, 12:26 Uhr
Kündigungsschutz entfällt Einliegerwohnung: Kein Kündigungsschutz für Mieter
Grundsätzlich genießen Sie in einer Mietwohnung besonderen Kündigungsschutz, um nicht plötzlich ohne Dach über dem Kopf dazustehen. Anders in einer Einliegerwohnung: Der Kündigungsschutz für Mieter entfällt – aus welchen Gründen, erfahren Sie im Streitlotse-Ratgeber.
Probleme mit dem Vermieter? Mit unserem Wohnungs-Rechtsschutz bleiben Sie locker!
Vereinfachtes Kündigungsrecht für Vermieter einer Einliegerwohnung
Der Kündigungsschutz bewahrt Mieter davor, vom Vermieter von jetzt auf gleich auf die Straße gesetzt zu werden. Grundsätzlich braucht es einen triftigen Grund – wie eine schwerwiegende Vertragsverletzung –, damit der Wohnungseigentümer den Mietvertrag kündigen kann. In einer Einliegerwohnung herrschen jedoch veränderte Regeln: Es besteht kein Kündigungsschutz des Mieters, wenn der Vermieter mit im gleichen Haus wohnt. Der Vermieter kann sich auf sein vereinfachtes Kündigungsrecht aus § 573a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berufen. Danach kann er das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden, wobei sich die Kündigungsfrist um drei Monate verlängert.
Vermieter verfügt über Sonderkündigungsrecht
Wer sich fragt, warum in Einliegerwohnungen ein derartiger Mangel an Mieterschutz vorliegt, sollte die Sachlage aus der Perspektive des Vermieters betrachten: Als Einliegerwohnung gilt Wohnraum, der innerhalb des vom Vermieter selbst bewohnten Hauses liegt. Teilweise kann sich der Wohnraum beider Parteien überschneiden wie zum Beispiel durch einen gemeinsam genutzten Hauseingang. Vermieter und Mieter leben also dicht an dicht. Die Gesetzgebung legt dem Hausbesitzer keine Steine in den Weg, wenn dieser seinem Mieter kündigen möchte, etwa weil Diskrepanzen bestehen oder weil er die Räumlichkeiten anderweitig nutzen möchte.
Sie können sich nur dann gegen die Kündigung wehren, wenn die Räumung der Wohnung für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In solchen Fällen muss im Notfall ein Gericht entscheiden, ob die Interessen des Vermieters oder die des Mieters überwiegen. Lassen Sie sich von einem Experten beraten: Ein Wohnungs-Rechtsschutz kann Ihnen helfen, gegen die Kündigung vorzugehen.
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