28. Juli 2015, 11:36 Uhr
Urteil der Woche Falschparker können ihre Mietwohnung verlieren
Falschparker leben gefährlich: Ihre Unachtsamkeit kann nicht nur einen Strafzettel zur Folge haben, sondern auch eine Kündigung der Mietwohnung nach sich ziehen. Das Landgericht München hat geurteilt (AZ 14 S 3661/14), dass das Vorgehen einer Vermieterin rechtens war. Sie kündigte ihren Mietern, nachdem diese ihre Grundstückseinfahrt als Abstellplatz genutzt hatten. Mit einem Komplett-Rechtsschutz sind Sie gut beraten.
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Falschparker müssen nicht nur ein Knöllchen, Abschleppkosten und bei Wiederholung den Verlust des Führerscheins fürchten, auch der Mietvertrag kann unter Umständen weg sein, berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift" (NJW). So ist es Mietern in München ergangen, die ihr Fahrzeug in der Grundstückseinfahrt ihrer Vermieterin abgestellt hatten. Im Mietvertrag war vereinbart worden, dass das Parken dort nicht erlaubt ist. Als die Mieter zum ersten Mal ihr Fahrzeug dort abstellten, gab es eine Abmahnung. Beim zweiten Mal quittierte die Eigentümerin das Verhalten der Falschparker mit der Kündigung ihrer Mietwohnung.
Die Mieter wehrten sich vor Gericht gegen die Kündigung. Ihre Argumentation: Sie hätten ihr Auto jeweils nur kurz be- und entladen. Die Vermieterin konnte jedoch nachweisen, dass die Falschparker ihren Wagen einmal 30 Minuten und einmal 40 Minuten in der Grundstückseinfahrt abgestellt hatten. Die Richter machten sich zudem anhand von Satellitenbildern ein Bild von der Parksituation. Darauf erkannten Sie klar und deutlich, dass die Falschparker ihr Auto problemlos ein paar Meter vor der Zufahrt hätten parken können, um es dort zu be- und entladen. Die Kündigung der Mietwohnung sei daher rechtens, so das Landgericht.
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