1. Dezember 2015, 14:10 Uhr
Zu viel des Guten Fristlose Kündigung wegen 18 Katzen in Mietwohnung
Das Amtsgericht Augsburg hat die fristlose Kündigung eines Vermieters bestätigt. In seiner Mietwohnung hielten die Mieter 18 Katzen, obwohl er ihnen ursprünglich nur eine erlaubt hatte. Das Urteil des Gerichts (AZ 71 C 1264/15) betonte, dass die extrem hohe Anzahl der Katzen Grund genug für eine fristlose Kündigung sei.
Bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter unterstützt Sie der Wohnungs-Rechtsschutz. >>
Die Mieter – ein Geschwisterpaar – hatten bei ihrem Einzug vom Vermieter die Erlaubnis bekommen, eine Katze zu halten. Dieses Zugeständnis legten sie aber offenbar großzügig aus: In der 100 Quadratmeter großen Mietwohnung lebten schließlich 18 Katzen. Die Nachbarn beschwerten sich über den Gestank nach Katzenurin im Treppenhaus. Der Vermieter sprach daraufhin eine fristlose Kündigung aus, die Mieter wollten aber nicht ausziehen. Im folgenden Rechtsstreit bestritten sie, dass der Gestank durch ihre Katzen verursacht wurde. Außerdem hielten sie die Größe der Wohnung für ausreichend, weil nur sieben der Katzen ausgewachsen seien und die anderen erst ein paar Wochen alt.
Das Gericht gab dem Vermieter Recht und erklärte die fristlose Kündigung für rechtmäßig. Die Mietwohnung sei zu Wohnzwecken vorgesehen und nicht zur Betreuung von Katzen. Selbst die Haltung von sieben ausgewachsenen Tieren müsse der Vermieter nicht hinnehmen. Die Mieter legten Berufung ein, hatten damit aber keinen Erfolg. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.