Gartenhaus bauen: Wann die Genehmigung nötig ist © iStock.com/olaser

13. April 2022, 9:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Gar­ten­haus bauen: Wann die Geneh­mi­gung nötig ist

Ob du für dein geplantes Gartenhaus eine Baugenehmigung brauchst, hängt von den gesetzlichen Vorgaben in deinem Bundesland ab. Bis zu einer bestimmten Größe sind Gartenhäuser meist genehmigungsfrei. Auch dann musst du jedoch die örtlichen Bauvorgaben beachten, um Streit mit Nachbarn oder Behörden zu vermeiden. Eine gute Vorplanung ist also das A und O.

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Geneh­mi­gung für Gar­ten­haus: Was sagt das Baurecht?

Baugenehmigung ja oder nein? Das richtet sich danach, wie groß das Häuschen sein und wo genau es stehen soll. Außerdem ist die Art der Einrichtung und Nutzung entscheidend. Was es schwieriger macht: In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Angaben zu Grundfläche und Volumen, bis zu denen ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist. Diese sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgehalten und weichen teils sehr voneinander ab. Beispiel: Während in Bayern Gartenhäuser bis 75 Kubikmeter genehmigungsfrei sind, sind in Nordrhein-Westfalen nur Schuppen mit weniger als 30 Kubikmeter ohne Baugenehmigung erlaubt.

In der Regel gilt aber: Wenn du ein größeres Gartenhaus mit Toilette oder Kochstelle planst, benötigst du meist eine Baugenehmigung, denn dann gilt es als Wohnbauerweiterung. Einen kleinen Schuppen, in dem nur Gartengeräte und/oder Fahrräder untergestellt werden, kannst du dagegen häufig ohne Genehmigung errichten. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dich bei der örtlichen Bauverwaltung darüber informierst, welche genauen Vorgaben in deinem Wohnort gelten.

Übrigens: Auch ein Gartenhaus, das du nicht selbst baust, sondern fertig im Baumarkt kaufst, kann baugenehmigungspflichtig sein. Erkundige dich diesbezüglich am besten direkt im Markt oder bei der zuständigen Behörde. In der Baubehörde deines Bundeslandes kannst du dich übrigens auch kostenlos beraten lassen, falls du an der einen oder anderen Stelle unsicher bist – ganz nach dem Motto: better safe, than sorry!

Gar­ten­haus ohne Bau­ge­neh­mi­gung: Trotzdem Vorgaben beachten

Auch wenn du für dein Gartenhaus keine Baugenehmigung brauchst, musst du bestimmte bauordnungsrechtliche und bauplanrechtliche Vorgaben beachten. Wichtig ist zum Beispiel, dass du die Baugrenzen beachtest und den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhältst – auch, um keinen Ärger mit dem Nachbarn zu riskieren. Denn der darf sich in seiner Privatsphäre nicht gestört fühlen. Im Idealfall informierst du deinen Nachbarn darüber, dass du ein Gartenhaus bauen möchtest.

Nachbar unterhält sich freundlich mit Nachbarin über den Gartenzaun.
© iStock.com/Comeback Images

Keine Regel bekanntlich ohne Ausnahme: Dein Gartenhaus auf der Grundstücksgrenze errichten darfst du laut Musterbauordnung (MBO) trotzdem, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Gar­ten­haus bedarf keiner Baugenehmigung.
  • Das Gar­ten­haus enthält weder Auf­ent­halts­räu­me noch Feuerstätten.
  • Die mittlere Wandhöhe beträgt nicht mehr als drei Meter.
  • Das Gar­ten­haus ist insgesamt nicht länger als neun Meter je Grundstücksgrenze.
INFO

In Sachen Grenzbebauung halten sich übrigens fast alle Bundesländer an die länderübergreifende MBO. Alle außer Rheinland-Pfalz. Dort gilt, was in der Landesbauordnung (LBauO) geregelt ist, nämlich 3,20 Meter mittlere Wandhöhe und 12 Meter Länge je Grundstücksgrenze. Alle anderen Vorgaben decken sich mit der MBO.

Gar­ten­haus im Schre­ber­gar­ten bauen: Bau­ge­neh­mi­gung meist nicht nötig

In einer Kleingartenkolonie benötigst du meist keine ausdrückliche Baugenehmigung, um auf deiner Parzelle ein Gartenhaus errichten zu können. Nichtsdestotrotz gibt es einige Vorgaben, an die du dich halten musst:

  • Laut dem Bun­des­klein­gar­ten­ge­setz (BKleingG) ist ein Schuppen nur bis zu einer Grund­flä­che von 24 Qua­drat­me­tern unpro­ble­ma­tisch, ein­schließ­lich Veranda.
  • Du darfst auf deiner Parzelle nur einen Schuppen und nicht mehrere Gar­ten­häu­ser errichten.
  • Das Gar­ten­haus darf nicht zum dau­er­haf­ten Wohnen geeignet sein, sondern sollte nur zum Auf­be­wah­ren und Schutz von Gar­ten­ge­rä­ten und Fahr­rä­dern genutzt werden.

Am besten wirfst du auch einen Blick in die Vereinssatzung deines Schrebergartens, um dich über geltende Bestimmungen zu informieren. Und falls du doch mal Hilfe benötigst, zögere nicht, dir rechtlichen Beistand zu holen.

Gar­ten­haus falsch oder zulas­sungs­wid­rig gebaut – und jetzt?

Wer sich vorab nicht oder unzureichend informiert und ein Gartenhaus baut, das eigentlich einer Genehmigung bedarf oder den falschen Standort hat, muss mit Konsequenzen rechnen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass sich ein Nachbar beschwert und die zuständige Baubehörde davon erfährt. Bußgeld ist das eine, die Begutachtung vom zuständigen Bauamt das andere. Das Bauamt stellt nämlich fest, ob es nachträglich einer Genehmigung bedarf oder ob das Gartenhaus beseitigt werden muss.

Holzgerüst eines Gartenhauses
© iStock.com/Aiselin82

Check­lis­te in puncto Gar­ten­haus und Baurecht

Um Bußgeld sowie Ärger mit der Behörde und/oder dem Nachbarn zu vermeiden, ist es sinnvoll, bei der Planung Größe, Standort und Co. genau zu überdenken. Eine kurze Checkliste kann dabei helfen, alles Wichtige im Blick zu behalten:

  • Brauchst du für dein gewünsch­tes Gar­ten­haus eine Bau­ge­neh­mi­gung? Wenn ja: Bau­ge­neh­mi­gung bean­tra­gen. Wenn nein, dann handelt es sich um ein ver­fah­rens­frei­es Vorhaben. Jetzt nur noch die übrigen Punkte der Liste checken und dann kann’s losgehen.
  • Soll das Gar­ten­haus länger als neun Meter je Grund­stücks­gren­ze und höher als drei Meter werden (gilt für alle Bun­des­län­der außer Rheinland-Pfalz)? Wenn ja, auf Abstands­flä­chen zum Nachbarn achten. Wenn nein, darf das Gar­ten­haus auch an der Grund­stücks­gren­ze stehen.
  • Ist ein Auf­ent­halts­raum oder eine Feu­er­stät­te für das Gar­ten­haus geplant? Wenn ja, auf Abstands­flä­chen zum Nachbarn achten. Wenn nein, darf das Gar­ten­haus auch an der Grund­stücks­gren­ze stehen.
  • Gibt es in deinem Bun­des­land geson­der­te Rege­lun­gen, die du überdies beachten musst? Wenn ja, pass dein Bau­vor­ha­ben ent­spre­chend an. Wenn nein, let’s start!
  • Sind die Nachbarn über dein Bau­vor­ha­ben infor­miert? Wenn ja, kann’s direkt losgehen. Wenn nein, unbedingt nachholen!
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