Gesetzliche Mittagsruhe? Das müssen Nachbarn wissen © iStock.com/urbazon

4. Februar 2022, 10:30 Uhr

Darf ich eigentlich? Gesetz­li­che Mit­tags­ru­he? Das müssen Nachbarn wissen

Muss eine gesetzliche Mittagsruhe eingehalten werden? Oder gilt die Ruhepause in der Mittagszeit nur als Empfehlung zur gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn? Besonders in solchen Situationen kann es zu Streit kommen: Du bist früh aufgestanden und möchtest mittags ein kleines Nickerchen machen. Doch in der Wohnung unter dir läuft der Staubsauger, nebenan lärmen die Nachbarskinder beim Spielen. Welche gesetzliche Grundlage und welche weiteren Regelungen es zur Mittagsruhe gibt, erfährst du in unserem Ratgeber.

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Grund­sätz­li­che Rege­lun­gen zur Mittagsruhe

  • In Deutsch­land ist die Mit­tags­ru­he nicht gesetz­lich verankert.
  • Städte und Gemeinden können mittags jedoch soge­nann­te Ruhe­zei­ten vorschreiben.
  • Mittags- oder Ruhe­zei­ten können außerdem Bestand­teil einer Haus­ord­nung sein oder im Miet­ver­trag fest­ge­setzt werden.
  • Unter Mit­tags­ru­he wird in der Regel die Zeit zwischen 12-15 Uhr verstanden.
  • Besonders laute Tätig­kei­ten wie Musi­zie­ren oder Rasen­mä­hen sind in dieser Zeit häufig untersagt.

Gesetz­li­che Mit­tags­ru­he: Nur auf kom­mu­na­ler Ebene

Zur Nachtruhe und zur Ruhe an Sonn- und Feiertagen ist vieles gesetzlich geregelt. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Mittagsruhe gibt es jedoch nicht. Aber heißt das jetzt, dass du den lauten Häcksler im Garten nebenan in der Mittagszeit einfach so hinnehmen musst?

Nein: Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchG) setzt der Benutzung sehr geräuschintensiver Geräte wie beispielsweise Laubbläsern oder sehr lauten Rasenmähern in Wohngebieten zeitliche Grenzen. Solche Geräte dürfen nicht vor 9 Uhr, nicht zwischen 13 und 15 Uhr und nicht nach 17 Uhr genutzt werden. Das bedeutet zumindest eine indirekte gesetzliche Mittagsruhe, was lärmintensive Gartengeräte angeht.

In Deutschland gibt es ansonsten keine allgemeine Verordnung, die eine gesetzliche Mittagsruhe vorschreibt. Es ist aber möglich, dass auf kommunaler Ebene eine Regelung zur Mittagsruhe etwa von 13 bis 15 Uhr gilt. Dies ist zum Beispiel in Kurorten oft der Fall, aber auch in vielen anderen Gemeinden. Informiere dich am besten bei deiner Gemeinde oder beim zuständigen Ordnungsamt, welche Ruhezeiten in deinem Wohngebiet gelten.

Die Kommunen dürfen dabei übrigens nur eine von Privatpersonen ausgehende Lärmbelästigung während der Mittagszeit regulieren, für Gewerbebetriebe ist dies in der Regel nicht zulässig.

Mit­tags­ru­he und Ruhe­zei­ten in Miet- und Eigentumswohnungen

Klappt es nicht so recht mit der Mittagsruhe, weil deine Nachbarn laut sind, lohnt sich ein Blick in deinen Mietvertrag oder die Hausordnung. Gut zu wissen: Wenn dort andere Ruhezeiten als von der Kommune oder Stadt festgelegt wurden, dann gelten die Regelungen des Mietvertrags beziehungsweise der Hausordnung, sofern sie nicht zu stark von den öffentlich festgelegten Zeiten abweichen (Beispiel: Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr statt von 13 bis 15 Uhr). Allerdings haben sich nur die Bewohner des betreffenden Hauses daran zu halten, nicht aber Handwerker in der unmittelbaren Umgebung.

Ist die Mittagsruhe im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt, gilt diese nicht nur für die Wohnräume. Auch im Garten oder Innenhof des Mietshauses, auf Balkonen und im Treppenflur ist während der Ruhezeit auf die Lautstärke zu achten. Lärm durch Babys oder Kleinkinder müssen Nachbarn in der Regel aber auch in Ruhezeiten hinnehmen.

Kinderlärm im Nachbargarten zur Mittagszeit? Ob du dagegen vorgehen kannst, liest du hier. >>

Wie laut darf es während der Mit­tags­ru­he werden?

Tätigkeiten, die die Zimmerlautstärke überschreiten, sind in der vorgeschriebenen Ruhezeit untersagt. Im Gegensatz zum lauten Musizieren oder Handwerken sind nicht vermeidbare Tätigkeiten erlaubt, wobei es natürlich oft Auslegungssache ist, was vermeidbar ist und was nicht. In jedem Fall solltest du dabei ebenfalls auf die Lautstärke achten.

Weitere Tätigkeiten, die auch während der Mittagsruhe in Zimmerlautstärke erlaubt sind:

  • Gespräche und Telefonate
  • Haus­halts­tä­tig­kei­ten wie putzen, aufräumen oder kochen
  • Wäsche waschen oder trocknen
  • Gar­ten­ar­bei­ten, die keine lauten Maschinen beinhalten

Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) definiert sich Zimmerlautstärke über die Hörbarkeit der verursachten Geräusche (AZ IVa ZR 252/80). Sind diese in einer Nachbarwohnung deutlich zu hören, überschreitet dies die Zimmerlautstärke.

Frau hält sich mit Kissen die Ohren zu.
© iStock.com/Pheelings Media

Lärm von Sport­an­la­gen und Kita: Das musst du hinnehmen

Befinden sich Sportanlagen, Spielplätze oder Kindergärten in deiner unmittelbaren Nachbarschaft, musst du leider stark sein. Der Betrieb von Sportanlagen ist zwar in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) gesetzlich geregelt, doch Ruhe in der Mittagszeit ist höchstens am Wochenende zu erwarten.

Sportstätten dürfen an Werktagen durchgehend betrieben werden, wenn die Geräuschentwicklung in einem üblichen Rahmen bleibt. Geräusche, die aus Kindertagesstätten oder Spielplätzen in deine Wohnung schallen, musst du in der Regel ebenso hinnehmen. Denn diese stellen per Gesetz keine schädliche Umwelteinwirkung dar (§ 22 Abs. 1a BImSchG).

Das kannst du gegen Lärm in der Mit­tags­ru­he tun

Wenn sich deine Nachbarn wiederholt nicht an die Mittagsruhe halten, kannst du folgendes tun:

  • Das Gespräch mit deinen Nachbarn suchen und sie auf die Rege­lun­gen im Miet­ver­trag oder der Haus­ord­nung hinweisen.
  • Dich an deinen Vermieter wenden, am besten mit einem Lärm­pro­to­koll, der die Verstöße gegen die Mittags- oder Nachtruhe genau dokumentiert.
  • Polizei oder Ord­nungs­amt infor­mie­ren, wenn der Lärm­ver­ur­sa­cher gegen eine von der Stadt oder Gemeinde fest­ge­leg­te Ruhezeit verstößt.

Halten sich Mietparteien nicht an die vorgeschriebenen Ruhezeiten, kann der Vermieter eine Abmahnung erteilen oder sogar ein Bußgeld verhängen. Im schlimmsten Fall droht den lärmenden Mietern eine Kündigung. Ist der Vermieter selbst der Lärmverursacher, zum Beispiel durch Baulärm im Mietshaus, kann je nach Fall sogar eine Mietminderung erwirkt werden.

Reagiert dein Vermieter nicht, solltest du dir Rechtsbeistand holen.

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