27. November 2018, 14:54 Uhr
So geht's richtig Grundbuchauszug anfordern in 4 Schritten
Wechseln ein Haus oder eine Wohnung den Besitzer, ist damit immer ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden. Einen Grundbuchauszug anzufordern, gehört oft dazu. Den verlangen zum Beispiel Banken, wenn sie das Geschäft mit einem Kredit finanzieren.
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Grundbuchauszug anfordern – muss das sein?
Nein. Der Grundbuchauszug muss nicht in jedem Fall zwingend angefordert werden. Ihn zu beantragen ist dennoch sehr sinnvoll, denn er enthält wichtige Informationen über das Haus oder die Wohnung, beispielsweise zu den damit verbundenen Rechtsverhältnissen. Deshalb gehört er meistens dann zum Pflichtprogramm, wenn Kreditgeber mit im Spiel sind. Sie setzen oft einen Grundbuchauszug für eine Finanzierung voraus. Und als Verkäufer kannst du mit dem Grundbuchauszug nachweisen, dass du der rechtmäßige Besitzer der Immobilie bist.
Was steht im Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis und beinhaltet eine ganze Reihe von Angaben zu einem Objekt. Das sind zum Beispiel:
- Eigentumsverhältnisse: Wem gehören das Grundstück und die darauf stehende Immobilie? Gibt es mehrere Besitzer oder Anteilseigner?
- Größenangaben: Wie viele Quadratmeter umfassen die unterschiedlichen Flächen und Bereiche?
- Belastungen: Bestehen beispielsweise noch Grundschulden oder sind andere finanzielle Verpflichtungen mit der Immobilie verbunden?
- Rechtsverhältnisse: Gilt für bestimmte Personen ein Nießbrauchsrecht, etwa ein lebenslanges Wohnrecht? Existieren besondere Geh- oder Durchfahrrechte? Verlaufen bestimmte Versorgungsleitungen auf oder unter dem Grundstück?
Schritt 1: Berechtigtes Interesse belegen
An diese vertraulichen Informationen kommt allerdings nicht jeder. Einblick in Grundbücher wird nur denjenigen gewährt, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Wichtig ist, dass du handfeste Belege dafür hast. Einfach nur zu sagen, dass du Interesse hast, ein bestimmtes Haus zu kaufen, reicht nicht. Du musst entsprechende Dokumente, zum Beispiel einen Entwurf des Kaufvertrags oder eine Genehmigung des aktuellen Besitzers, vorlegen.
Schritt 2: Wo den Grundbuchauszug anfordern?
Ansprechpartner sind in der Regel die Grundbuchämter. Sie sind üblicherweise eine Unterabteilung des jeweils zuständigen Amtsgerichts. Ausnahme: In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter den Gemeinden unterstellt. Die zuständige Behörde verwaltet die Grundbücher in schriftlicher Form – und mittlerweile auch immer öfter digital. Bei der Suche nach der richtigen Stelle hilft das Justizportal des Bundes und der Länder mit seinem Orts-/Gerichtsverzeichnis. Anzugeben sind dafür die entsprechende Postleitzahl und der Ortsname.
Schritt 3: Klären – beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug?
Den Grundbuchauszug gibt es in verschiedenen Varianten. Da ist zunächst die persönliche Einsicht in das Verzeichnis. Genügt dir der einfache Blick ins Register nicht, weil du einen Nachweis für deine persönlichen Unterlagen benötigst, dann beantrage eine unbeglaubigte Kopie. Brauchst du das Dokument hingegen für ein Immobiliengeschäft oder eine Beleihungsprüfung, reicht das meistens nicht. Dann benötigst du einen beglaubigten Grundbuchauszug. Je nach Ausführung entstehen fallen unterschiedlich hohe Kosten an (Stand 2018):
- einfache Einsicht: kostenlos
- unbeglaubigte Kopie: 10 Euro
- beglaubigte Kopie: 20 Euro
Diese Gebühren ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Schritt 4: Grundbuchauszug beantragen
Damit du einen Grundbuchauszug bekommst, musst du zunächst einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Das kannst du schriftlich (per Post oder Fax) oder auch mündlich direkt vor Ort machen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt beziehungsweise beigefügt werden:
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise eine Kopie davon
- Begründung für den Antrag
- Mietvertrag, Kaufvertrag, Vollmacht des Eigentümers und ähnliche Unterlagen
gewünschte Form des Grundbuchauszugs (Einsicht, beglaubigte/unbeglaubigte Kopie) - Konkrete Angaben zur Immobilie (Adresse, Grundbuchblatt-, Gemarkungs- und Flurnummer)
Am besten informierst du dich bei der Behörde nach den jeweils erforderlichen Dokumenten. Liegen sie komplett vor, prüft das Grundbuchamt des Amtsgerichts oder der Gemeinde, ob du ein berechtigtes Interesse hast.
Grundbuchauszug online anfordern?
Wie bereits erwähnt, stellen die Grundbuchämter nach und nach auf eine zusätzliche digitale Speicherung um. Damit ist es prinzipiell möglich, einen Auszug online anzufordern. Allerdings haben lediglich professionelle Nutzer wie Notare darauf direkten Zugriff. Es gibt jedoch diverse Dienstleister, die diesen elektronischen Grundbuchauszug anbieten. Aber diese lassen sich den Service natürlich extra bezahlen. Der Vorgang wird für dich also teurer. Im Gegenzug sparst du dir den zeitlichen Aufwand, einen Antrag aufzusetzen beziehungsweise selbst zum Grundbuchamt zu gehen. Allerdings musst du gegenüber dem Dienstleister die gleichen Angaben machen und die gleichen Dokumente vorlegen wie beim Grundbuchamt.
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