Haus abreißen: Das ist rechtlich zu beachten Gerhard Bittner, Fotolia

25. Januar 2019, 8:28 Uhr

So geht's richtig Haus abreißen: Das ist rechtlich zu beachten

Du musst ein altes Haus abreißen lassen, bevor du mit dem Neubau beginnen kannst? Oft brauchst du dafür keine Abrissgenehmigung. Aber: Einfach starten geht auch nicht – die zuständigen Behörden müssen informiert sein. Kommt zum Beispiel Arten- oder Denkmalschutz ins Spiel, kann so ein geplanter Hausabriss schnell vor Gericht landen.

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Neubau geplant: Darf ich einfach ein altes Haus abreißen?

Du hast dein Traumgrundstück gefunden und möchtest dort nun ein schönes Haus bauen – oder das Areal anderweitig nutzen. Nur eins stört: der alte baufällige Kasten, der leider noch auf dem Grundstück steht. Den musst du notgedrungen mitkaufen. Jetzt möchtest du das Haus abreißen lassen? Vor dem Anruf bei der Abbruchfirma solltest du aber noch das örtliche Bauamt einschalten.

In vielen Fällen brauchst zwar du keine ausdrückliche Genehmigung, um ein altes Wohnhaus abreißen zu lassen, aber: Die zuständigen Behörden müssen zumindest Bescheid wissen. Das heißt, du musst den Hausabriss anzeigen. Der beste Weg: Informiere dich beim Bauamt über die Auflagen, bevor du den Kaufvertrag für das Grundstück unterschreibst. Dann weißt du gleich, worauf du dich einlässt und ob möglicherweise Schwierigkeiten zu erwarten sind.

Abbruch­ge­neh­mi­gung benötigt? So gehst du auf Nummer sicher

Ob du eine Abrissgenehmigung brauchst, richtet sich nach der Landesbauordnung deines Bundeslandes. Oft gibt es darüber hinaus noch örtliche Vorgaben. All das klärt oft schon ein Anruf beim Bauamt deiner Stadt oder Gemeinde. Wenn du dein Vorhaben dort schilderst, wirst du darüber informiert, ob du den Hausabriss nur anzeigen musst oder ob du eine ausdrückliche Genehmigung brauchst.

Tipp: Erkundige dich auch gleich, ob du für dein Abrissprojekt möglicherweise noch weitere Genehmigungen brauchst. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du Bäume auf dem Grundstück fällen willst oder bei den Bauarbeiten in irgendeiner Weise das Grundwasser berührt wird.

Arten- und Denk­mal­schutz können das Abriss­vor­ha­ben bremsen

Oft scheitert ein Hausabriss daran, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Wenn das der Fall ist, brauchst du nämlich grundsätzlich eine Abrissgenehmigung. Hier kommt dann die zuständige Denkmalschutzbehörde ins Spiel. Sie entscheidet auf Grundlage der Denkmalschutzgesetze deines Bundeslandes, aber auch je nach Einzelfall.

Der Grundstückskäufer will ein altes Haus abreißen, die Denkmalschutzbehörde verbietet es: Solche Fälle landen oft vor Gericht. Die Richter müssen dann abwägen, wessen Interesse schwerer wiegt – und das kann durchaus auch der Hausbesitzer sein. 2007 entschied beispielsweise das Verwaltungsgericht des Saarlandes zugunsten einer Frau, die ein denkmalgeschütztes Bauernhaus aus dem Jahr 1822 geerbt hatte. Sie sah sich mit dem Erhalt des Gebäudes gemäß der denkmalrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich überfordert und wollte es daher abreißen lassen. Die Denkmalschutzbehörde hatte keine Erlaubnis dazu erteilt, doch die Richter gaben der Hausbesitzerin recht, nachdem sie sich den Zustand des Hauses auch vor Ort angesehen hatten (AZ 5 K 110/07).

Vor allem in ländlichen Gegenden – aber nicht nur dort – kommt oft auch der Artenschutz ins Spiel: Wände und Dach eines alten Hauses bieten Unterschlupf für viele Tiere. Die dürfen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei einem Hausabriss nicht zu Schaden kommen. Besonders hellhörig werden die Behörden, wenn geschützte Arten wie Fledermäuse oder Hornissen im oder am Haus leben. Es ist daher möglich, dass die zuständige Naturschutzbehörde bei einem geplanten Hausabriss mit ins Boot kommt und verlangt, dass sich ein Gutachter das Gebäude vorher anschaut. Die Kosten trägt der Hauseigentümer.

Vorsicht: Du haftest für Schäden an anderen Gebäuden

Die Behörden haben grünes Licht für den Hausabriss gegeben? Wichtig ist nun noch zu wissen: Entstehen durch die Abrissarbeiten Schäden an umliegenden Gebäuden, haftest du in der Regel als Auftraggeber dafür, wenn du nicht für ausreichende Sicherung gesorgt hast. Wenn dein Haus allein auf weiter Flur steht, betrifft dich das natürlich weniger, aber bei dichter Bebauung, zum Beispiel in Innenstädten, ist Vorsicht angesagt.

Eine Fachfirma, die den Abriss für dich erledigt, weiß das in der Regel, handelt entsprechend und ist auch gegen Schäden versichert. Trotzdem kann Hauseigentümern bei Beschädigungen am Nachbarhaus Ärger drohen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2015 in einem solchen Fall und gab einem geschädigten Nachbarn recht. Bei Abrissarbeiten unmittelbar an der Grundstücksgrenze war in diesem Fall eine Grenzwand beschädigt worden (AZ V ZR 55/15).

Bauschutt fach­ge­recht entsorgen

Und nicht zuletzt gibt es auch nach dem Hausabriss noch Auflagen: Sämtlicher Bauschutt muss fachgerecht entsorgt werden. Das ist in der Regel in den Leistungen des Abrissunternehmens inbegriffen. Je nach Materialzusammensetzung und Schadstoffbelastung können die Kosten variieren. Teuer wird es allerdings auch, wenn du den Bauschutt nicht ordnungsgemäß entsorgst und dabei erwischt wirst – dann droht ein empfindliches Bußgeld.

FAZIT
  • Die Behörden müssen immer über einen geplanten Haus­ab­riss infor­miert werden.
  • Wer ein Haus abreißen will, muss sich mit den regio­na­len Bau­re­ge­lun­gen vertraut machen.
  • Geneh­mi­gun­gen sind für den Abriss manchmal nötig, manchmal nicht.
  • Denkmal- und Arten­schutz können den Abriss verzögern oder verhindern.
  • Bei Schäden, die durch den Abriss eines Hauses entstehen, haftet meistens der Auftraggeber.
  • Bei Die fach­ge­rech­te Ent­sor­gung des Bau­schutts muss unbedingt ein­ge­plant werden.
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