26. Juli 2019, 9:40 Uhr
So geht's richtig Haus privat verkaufen: Der sichere Ablauf in 6 Schritten
Wenn du dein Haus privat verkaufen willst, hilft eine gute Selbstorganisation. In unserer Checkliste erfährst du, wie du vorgehen solltest, damit du keinen wichtigen Schritt vergisst und auch aus rechtlicher Sicht alles korrekt abläuft.
Mit uns bist du in allen Lebenslagen abgesichert. >>
1. Realistischen Preis festlegen
Prinzipiell darfst du dein Haus zu jedem beliebigen Preis verkaufen, sofern du einen Interessenten findest, der ihn zahlt. Dennoch solltest du wissen, welchen Preis du für dein Haus realistischerweise verlangen kannst, damit du es nicht unter Wert verkaufst.
Um das in Erfahrung zu bringen, kannst du dich zum Beispiel auf Immobilienportalen im Internet umschauen: Zu welchen Preisen werden Häuser mit vergleichbarer Lage, Größe und Ausstattung angeboten? Es gibt auch Online-Rechner, mit denen du einen groben Richtwert ermitteln kannst. Am exaktesten klappt die Wertermittlung aber tatsächlich mit professioneller Unterstützung durch einen Makler.
Ein weiteres wichtiges Geld-Thema beim Hausverkauf sind Steuern: Sie fallen nicht nur für den Käufer, sondern unter bestimmten Bedingungen auch für den Verkäufer an. Folgende Punkte sind wichtig:
- Die Spekulationssteuer: Sie wird dann fällig, wenn bei privaten Immobilienverkäufen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Gewinn erzielt wird. Dieser Gewinn muss versteuert werden. Bei Immobilien beträgt dieser Zeitraum zehn Jahre.
- Die Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie: Wurde das Haus selbst genutzt, bleibt der Verkauf steuerfrei – es wird keine Spekulationssteuer erhoben, auch nicht innerhalb der Zehn-Jahres-Frist. Wurde das Haus von anderen genutzt, muss innerhalb von zehn Jahren der Veräußerungsgewinn versteuert werden. Danach ist der Gewinn steuerfrei.
- Die Anzahl der verkauften Immobilien aus Verkäuferbesitz: Das Finanzamt wertet die Veräußerung von mehr als drei Immobilien innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren als gewerblichen Grundstückshandel ("Drei-Objekt-Grenze"). Tritt dieser Fall ein, ist der private Verkäufer gewerbesteuerpflichtig.
2. Zielgruppe definieren und Immobilie präsentieren
Wer soll dein Haus kaufen? Wenn du dir über potenzielle Interessenten im Klaren bist, kannst du deine Verkaufsaktivitäten dementsprechend optimieren. Danach richtet sich auch, über welche Kanäle und mit welchen Verkaufsargumenten du dein Haus anbieten solltest. Hat die Immobilie zum Beispiel Merkmale, die für bestimmte Käufer besonders attraktiv sind (alters- und behindertengerecht, besonders ruhige Lage, attraktives Anlageobjekt)?
Wenn du dein Haus privat verkaufen kannst, fällt natürlich keine Maklergebühr an. Das ist für Käufer vor allem dann attraktiv, wenn sie die Provision zahlen müssten – die Regelungen dazu sind je nach Bundesland unterschiedlich. Auf diesen Umstand kannst du daher gesondert hinweisen.
3. Unterlagen sichten und aufbereiten
Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen der Immobilie parat und auf dem neuesten Stand zu haben, wenn ein Interessent zur Besichtigung erscheint. Dazu gehören zum Beispiel:
- Abwasserplan
- Auflistung von Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Baulastenverzeichnis
- Baupläne
- Bilder der Immobilie (für Interessenten zum Mitnehmen)
- Energieausweis
- Grundbuchauszug
- Katasterplan
- Lageplan
- Nebenkostenübersicht
- Versicherungspolicen und -unterlagen
Den Energieausweis musst du vorlegen können, wenn der Interessent danach fragt – gibt es noch keinen, solltest du also schnell einen beantragen.
Anstehende Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten musst du vor einem Verkauf nicht zwingend ausführen lassen. Hier solltest du durchrechnen, ob sich das lohnt – heißt: ob es zu einer Wertsteigerung führt, die die Investitionskosten übersteigt. Andernfalls solltest du den Käufer aber ausdrücklich darauf hinweisen, was alles zu tun ist, damit es nach dem Verkauf nicht zu Streitigkeiten kommt.
4. Finanzierungsbestätigung geben lassen
Der private Verkäufer eines Hauses sollte den potenziellen Käufer nach einer Finanzierungsbestätigung seiner Bank fragen. Sie dient als Absicherung zur Zahlung des Kaufpreises.
Allerdings: Eine rechtsverbindliche, unwiderrufliche Finanzierungszusage stellt diese Bestätigung nicht dar – den Darlehensvertrag ersetzt sie nicht. Dennoch ist die Anforderung der Finanzierungsbestätigung sinnvoll, denn Banken stellen diese immer erst dann aus, wenn sie eine Bonitätsprüfung des Käufers durchgeführt haben. Insofern trägt sie zur Sicherheit des Verkäufers bei.
5. Verkauf vom Notar beurkunden lassen
Ist ein Käufer gefunden, geht es zum Notar – seine Mitwirkung bei der Ausgestaltung des Vertrags ist rechtlich vorgeschrieben. Er enthält unter anderem den Grundbuchstand, Details zum Kaufgegenstand, den Kaufpreis sowie weitere wichtige Angaben. Gut zu wissen: Der Käufer hat das Recht, den Notar zu bestimmen, der den Verkauf beurkunden soll.
Zur Vorbereitung solltest du alle relevanten Unterlagen zusammenstellen und dem Notar übermitteln sowie den Vertragsentwurf vor dem Termin in Empfang nehmen und genau studieren.
6. Die Immobilie dem Käufer übergeben
Ein Übergabeprotokoll, in dem ihr den Zustand des Hauses und mögliche Mängel genau festhaltet, schützt dich vor Nachforderungen oder anderen Nachteilen nach Veräußerung deiner Immobilie.
Anschließend händigst du dem Käufer alle wichtigen Unterlagen aus, die die Immobilie und den Verkauf betreffen – siehe dazu auch Punkt 4.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.