19. August 2019, 8:22 Uhr
Darf ich eigentlich? Haus umbauen: 6 Projekte und ihre rechtlichen Regelungen
Keine Miete, mehr Ruhe, ein Garten und größerer Wohnraum für die Familie: Hausbesitzer genießen einige Vorteile. Wer sein Haus umbauen will, stellt jedoch manchmal fest, dass der eigene Gestaltungswille an rechtliche Grenzen stößt. Der Nachbar kann einem geplanten Umbau unter Umständen ebenso widersprechen wie die Baubehörde. Mehr dazu erfährst du hier anhand einiger Beispiele.
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1. Wohnräume anbauen
Ein Hausanbau bedeutet meist: Das Haus wächst in die Breite – und damit werden mehr Quadratmeter des Grundstücks baulich versiegelt als zuvor. Ob das den örtlichen Bauvorgaben entspricht, solltest du zuvor dringend beim örtlichen Bauamt abklären, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen. Dort beantragst du auch die Baugenehmigung, die bei einem Anbau zwingend notwendig ist.
Tipp: Bei der Behörde kannst du auch den geltenden Bebauungsplan für dein Wohngebiet einsehen – denn der muss bei fast allen Umbauten konsultiert werden.
Zudem ist zu prüfen, ob der gebotene Abstand zum Nachbargrundstück noch eingehalten wird.
2. Balkon an- oder umbauen
Soll ein Balkon neu angebaut werden, benötigen Hauseigentümer dafür auch in jedem Fall eine Baugenehmigung. Das kann auch für Umbauten bestehender Balkone gelten – je nachdem, was genau geplant ist und in welchem Umfang sich etwas an der bestehenden Bausubstanz verändern soll.
Der Anbau eines Balkons muss ebenfalls den Vorgaben des örtlichen Bebauungsplanes entsprechen.
3. Carport anbauen
Die wichtigste Frage ist hier in der Regel: Soll das Carport frei stehen oder wird es direkt an die Hauswand angebaut?
- Bei direkten Anbauten sind einige Auflagen mehr zu beachten als beim freistehenden Carport – denn hier hat man es rechtlich mit einer Erweiterung des Hauses zu tun, ebenso wie beim Anbau weiterer Wohnräume.
- Frei stehende Carports sind je nach Landesbauordnung häufig genehmigungsfrei, wenn sie eine bestimmte Fläche nicht überschreiten. Allerdings muss die Baubehörde in der Regel trotzdem über den Bau des Carports informiert werden.
Wie auch beim Balkon hier ist ein Blick in die Landesbauordnung oder ein Anruf beim örtlichen Bauamt aufschlussreich. Dort erfährst du, ob du für den Bau eine Genehmigung benötigst. In jedem Fall müssen baulichen Vorgaben wie etwa die Höhe der Wände oder der Mindestabstand zum Nachbargrundstück beachten werden.
4. Dach ausbauen
Wenn im Rahmen eines Hausumbaus das Dach ausgebaut oder ein Geschoss aufgestockt werden soll, muss zuallererst die Statik der Immobilie eingehend durch Fachleute untersucht werden. Fällt die Prüfung erfolgreich aus, kann nun der Architekt mit der Planung des Dachausbaus oder der Aufstockung beginnen.
Auch beim Dachausbau solltest du vorher in den Bebauungsplan schauen: Meist darf in Wohngebieten eine bestimmte Gebäudehöhe oder eine bestimmte Anzahl an Stockwerken nicht überschritten werden. Der Architekt muss in seinem Entwurf alle rechtlichen und technischen Vorschriften integrieren.
5. Dachziegel und Fassade erneuern
Bei baurechtlichen Vorschriften zu Dachziegeln und Fassade geht es meist um die Optik: Farbe, Material und Gestaltung sollen sich harmonisch in das Wohnumfeld einfügen. Zu beachten ist auch das Verunstaltungsverbot: Baumaße, Farbe, Form, Werkstoffe und Maßstäbe dürfen das Landschafts- und Ortsbild nicht verunstalten.
Per Bebauungsplan können bestimmte Ziegel- oder Fassadenfarben wirksam vorgeschrieben oder ausgeschlossen werden. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder, einen Baustopp oder gegebenenfalls einen Rückbau auf eigene Kosten.
Auch wenn kein Bebauungsplan vorliegt, sind Immobilienbesitzer in der Regel dazu angehalten, sich am Erscheinungsbild der umliegenden Häuser zu orientieren, um keinen Streit mit den Nachbarn zu riskieren.
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6. Fenster und Türen erneuern
Viele Städte und Gemeinden haben eine Gestaltungssatzung festgelegt, die das Erscheinungsbild von Fenstern und Türen regelt. Wer sein Haus umbauen und auch diese Elemente erneuern möchte, muss das beachten. Wichtig: Bei der Modernisierung denkmalgeschützter Häuser sind neben den örtlichen Bebauungsplänen auch denkmalschutzrechtliche Auflagen zu beachten.
Haus umbauen: Wann dürfen die Nachbarn ein Veto einlegen?
- Wird eine Immobilie umgebaut oder erweitert, haben Grundstücksnachbarn zuweilen ein Veto-Recht. Und zwar, sobald sie ihre eigenen Rechte berührt sehen oder der Umbau den Vorschriften nicht entspricht.
- Typische Anlässe für nachbarschaftlichen Unmut sind oft ein Anbau, der sich – vermeintlich – zu nah an der Grundstücksgrenze befindet oder ein Dachausbau beziehungsweise eine Aufstockung, die zu einer Verschattung des Nachbargrundstücks führen.
- DEs kann dann viel Zeit, Geld und Nerven kosten, bis geklärt ist, ob ihr Veto gerechtfertigt ist oder nicht. Vor dem Start deines Hausumbaus solltest du daher immer mit deinen direkten Nachbarn sprechen und sie darüber informieren, was du planst. So lassen sich viele Fragen gleich klären, und es kommt oft gar nicht erst zu Unstimmigkeiten und Streit.
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