Grundstücks- und Immobilienkäufe dürfen in Deutschland nicht ohne Notar getätigt werden Robert Kneschke, Fotolia

4. Juli 2017, 9:58 Uhr

Unvermeidbare Gebühren Notar­kos­ten beim Hauskauf: Womit Sie rechnen müssen

Laut § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dürfen Grundstücks- und Immobilienkäufe nicht ohne Notar getätigt werden. Um die Notarkosten beim Hauskauf kommen Sie also nicht herum. Die Gebühren werden dabei nicht individuell festgesetzt, sondern sind gesetzlich geregelt.

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Wie werden Notar­ge­büh­ren beim Hauskauf berechnet?

Die Grundlage für die Berechnung der Notarkosten beim Hauskauf bilden der Kaufpreis und die Gebührenordnung der Notare. Diese Gebührenordnung finden Sie als ausführliche Tabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Notargebühren fallen grundsätzlich für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch an. Darüber hinaus können beim Hauskauf Notarkosten für verschiedene andere Rechtsdienstleistungen anfallen, die jedoch nicht in jedem Fall notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel:

• Beratung
• Löschung der Grundschuld
• Eintragung von Wegerechten
• Verwaltung von Zahlungen

Wie hoch sind die zu erwar­ten­den Notarkosten?

Da Immobiliengeschäfte sehr komplex sind, lassen sich die genauen Kosten nur für den Einzelfall benennen. Sie sollten aber für den Hauskauf auf jeden Fall Notarkosten in Höhe von 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises einkalkulieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro und einer Grundschuld von 200.00 Euro können Sie mit Notargebühren von rund 4.400 Euro rechnen. Im Internet finden Sie diverse Grundbuchrechner, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern, wie hoch die Grundbuch- und Notarkosten bei einem geplanten Hauskauf in etwa ausfallen werden.

Wer bezahlt beim Hauskauf den Notar?

Den Hauptteil der Notargebühren trägt der Käufer. Der Verkäufer bezahlt für gewöhnlich nur die Leistungen, die dazu dienen, Rechte Dritter zu löschen. Dazu zählen etwas die Löschung der Grundschuld oder die Austragung von Wohnrechten.

Rechtsschutz

Es haften allerdings beide Parteien gleichermaßen für die Notarkosten. Ist einer der Beteiligten zahlungsunfähig, muss der andere die Notargebühren für die Abwicklung des Hauskaufs allein tragen.

Was tun, wenn die Notar­ge­büh­ren zu hoch sind?

Sollten Sie das Gefühl haben, dass die veranschlagten Notarkosten übermäßig hoch sind, lassen Sie sich zuerst die Rechnung aufschlüsseln. Hegen Sie danach immer noch begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühren, können Sie beim zuständigen Landgericht eine Überprüfung beantragen.

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