25. August 2022, 9:11 Uhr
Themenseite Haustiere: Alles zu Haltung, Haftung und Versicherung
Mit dem Kauf eines Haustiers erfüllt sich für viele Menschen ein Traum. Aber ob pflegeleicht oder pflegeintensiv: Mit einem Haustier kommen immer auch Verpflichtungen auf den Halter zu. Insbesondere, wenn Tiere in einer Mietwohnung gehalten werden sollen, sollten Besitzer darauf achten, dass sich niemand daran stört. Auf unserer Themenseite erhältst du einen Überblick zu allen aktuellen Regelungen für Haustiere daheim und unterwegs.
Inhalt:
- Haustiere in der Mietwohnung: Was ist verboten und was erlaubt?
- Kann mir wegen meines Haustiers die Wohnung gekündigt werden?
- Registrierung, Leinenpflicht, „Gassi-Gesetz”: Diese Pflichten gelten für Tierbesitzer
- Schäden durch Haustiere: Haustierversicherung und Hundehaftpflicht
- Mit dem Haustier auf Reisen: Was gilt für Katze und Co. in Zug und Flugzeug?
- Tierheim, Ausland, Züchter: Das solltest du beim Kauf beachten
- Tier zugelaufen oder ausgesetzt: Was tun mit fremden Haustieren?
- Was tun beim Tod eines Haustiers: Im Garten vergraben erlaubt?
Haustiere in der Mietwohnung: Was ist verboten und was erlaubt?
Die Wohnungssuche mit einem Haustier kann sich – je nach Tier – oft schwierig gestalten. In vielen Wohnungsinseraten heißt es: „Haustiere verboten”, oder: „Haustiere nicht erwünscht”. Dabei ist ein generelles Verbot von Tieren im Mietvertrag nicht rechtmäßig. Das Halten von Haustieren gehört zur freien Entfaltung des Mieters in seiner Wohnung und ist demnach prinzipiell erlaubt. Allerdings steht es Vermietern natürlich frei, sich bei einer Neuvermietung lieber für jemanden ohne Haustiere zu entscheiden.
Was zum Thema Haustiere im Mietrecht festgelegt ist und wann Vermieter bestimmte Haustiere verbieten dürfen, liest du in unserem Ratgeber zu Haustieren in der Mietwohnung. Gut zu wissen: Die Haltung von Kleintieren wie Mäusen, Meerschweinchen oder Fischen ist in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Formulierungen im Mietvertrag, die Kleintiere verbieten, sind nicht zulässig.
Doch es sind nicht immer nur Hund oder Katze, die nicht gut bei Vermietern ankommen. Was ist mit der Haltung von außergewöhnlichen und exotischen Haustieren? Hier kommt es darauf an, um was für ein Tier es sich handelt.
- Die Haltung von Gift- oder Würgeschlangen in einer Privatwohnung kann durch ein Gesetz des jeweiligen Bundeslandes grundsätzlich verboten sein. Darüber hinaus kann der Vermieter sein Veto einlegen.
- Ungefährliche Schlangen, Papageien oder Leguane aber können mit Zustimmung des Vermieters in der Wohnung artgerecht gehalten werden – vorausgesetzt natürlich, ihre Haltung ist in Deutschland grundsätzlich legal. Aber auch hier kommt es immer darauf an, ob sich andere Bewohner des Hauses durch die Tiere gestört fühlen – zum Beispiel, wenn ein Papagei viel Lärm macht.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du vorher Rücksprache mit deinem Vermieter und gegebenenfalls mit deinen Nachbarn hältst.
Kann mir wegen meines Haustiers die Wohnung gekündigt werden?
Darf dir dein Vermieter wegen Hundehaltung die Wohnung kündigen? Grundsätzlich nicht. Eine Kündigung der Mietwohnung ist nur dann rechtens, wenn du entweder unerlaubt Tiere in deiner Wohnung hältst oder das Tier andere Bewohner des Miethauses stark beeinträchtigt, etwa durch Lärm- oder Geruchsbelästigung. Ebenso kann dir eine Kündigung drohen, wenn die Tierhaltung zucht- oder zooähnliche Zustände annimmt, sprich: zu viele Tiere auf zu kleinem Raum gehalten werden.
Doch wie viele Haustiere sind erlaubt? Grundsätzlich sollten sich Mieter an das ortsübliche Maß an Tieren halten, um keinen Streit mit dem Vermieter zu riskieren. Gemäß einem Urteil des Oberlandesgerichts München kann man hier bei Hunden und Katzen von bis zu zwei Tieren ausgehen (AZ 5 U 7178/89). Allerdings kommt es bei der Anzahl von Haustieren auch immer auf die Größe der Wohnung und die Größe der Tiere an. Dass in einer Einzimmerwohnung nicht gleich drei große Hunde unterkommen sollten, dürfte klar sein.
Erhältst du zu Unrecht eine Wohnungskündigung wegen deines Haustieres, solltest du diese von einem Anwalt prüfen lassen.
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Alpakas als Haustier halten: Darf man das?
Kann man einem Tier etwas vererben?
Manchmal ist das eigene Haustier der engste Begleiter und einziges „Familienmitglied”. Verständlich, dass sich gerade ältere Besitzer fragen, was aus dem geliebten Tier wird, wenn sie selbst nicht mehr sind. Doch kann man Geld oder Gegenstände an ein Tier vererben? Leider nein. Tiere sind zwar Lebewesen, dennoch sind sie nicht rechtsfähig und verfügen daher über keine Erbfähigkeit.
Eine Möglichkeit, nach dem eigenen Tod für ein Tier zu vorzusorgen, besteht über das Testament. Darin können Erben oder Nachlassverwalter dazu bestimmt werden, sich um die weitere Pflege oder die Unterbringung des Haustieres zu kümmern. Worauf dabei zu achten ist und an welche Voraussetzungen so eine Erbschaftsbedingung geknüpft ist, liest du hier.
Registrierung, Leinenpflicht, „Gassi-Gesetz”: Diese Pflichten gelten für Tierbesitzer
Der kleine Welpe zu Weihnachten, der bunte Kanarienvogel zum Geburtstag – besonders bei Kinderwünschen werden Haustiere manchmal schneller als gedacht zum Familienmitglied. Allzu voreilig sollte man dabei aber nicht handeln, denn auch Tiere haben Rechte – insbesondere auf eine artgerechte Haltung.
Ist diese nicht gewährleistet, kann das nicht nur böse Folgen für das Tier, sondern auch für die Halter haben. Das örtliche Veterinäramt darf im Verdachtsfall kontrollieren, ob Tiere artgerecht gehalten werden. In gravierenden Fällen von schlechter Haltung müssen Tierbesitzer mit einem Tierhalte- oder Betreuungsverbot rechnen.
Das 2022 in Kraft getretene sogenannte „Gassi-Gesetz” räumt Hunden beispielsweise das Recht auf genügend Auslauf und freien Blick nach Draußen ein. Was für Hunde gilt, ist ebenso für kleinere und große Tiere zu beachten. Informiere dich in jedem Fall vor der Anschaffung eines Haustieres umfassend über dessen Bedürfnisse und die richtige Haltung.
Müssen Haustiere registriert werden?
Bist du stolzer Besitzer eines Tieres, stellst du dir vielleicht die Frage, ob du es auch offiziell „anmelden” beziehungsweise registrieren lassen musst. Für Katzen ist das nicht verpflichtend, für Hunde jedoch schon: Alle Hunde müssen bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet sein – denn für sie fällt Hundesteuer an. Je nach Bundesland kann bei Hunden auch die Anmeldung in einem zentralen Register und ein elektronischer Chip mit Daten zu Hund und Besitzer vorgeschrieben sein.
Es kann zudem ratsam sein, deinen Hund oder deine Katze bei einer Tierschutzorganisation registrieren zu lassen. Sind sie gechippt, finden entlaufene Tiere so oft nicht nur schneller wieder zurück zu ihren Besitzern, auch werden Tierheime und Auffangstationen entlastet.
Auch für exotische Haustiere, insbesondere für geschützte Arten, besteht teils Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Erkundige dich danach, wenn du ein solches Tier im Fachhandel erwirbst.
Quarantäne: Darf ich trotzdem mit meinem Tier Gassi gehen?
Nein. Wer sich aufgrund einer Corona-Infektion in häuslicher Isolation befindet, darf das Haus nur in Notfällen oder aufgrund medizinischer Dringlichkeit verlassen. Dies gilt leider nicht für deinen Vierbeiner. Gassigehen oder ein Tierarztbesuch muss in dieser Zeit durch andere, nicht-infizierte Personen übernommen werden. Am besten fragst du vorsorglich Freunde, Bekannte oder Nachbarn, ob sie dies im Falle einer Quarantäne für dich übernehmen. Auch findest du im Internet ein breites Angebot von Ehrenamtlichen und Tierschutzorganisationen, die Hilfe anbieten.
Gilt in Deutschland eine Leinenpflicht für Hunde?
Oftmals sind Hundebesitzer verunsichert, wann und wo genau sie ihren Hund an die Leine nehmen müssen. Mehr zu den Regelungen und eventuellen Bußgeldern liest du in unseren Ratgeber.
Schäden durch Haustiere: Haustierversicherung und Hundehaftpflicht
Da hast du einmal nicht hingesehen und schon ist es passiert: Dein Hund hat in einer fremden Wohnung eine Vase umgeworfen. Doch wer zahlt nun den Schaden? Können Haustierbesitzer für ihre Tiere haftbar gemacht werden? Ja – denn sie haben eine Obhutspflicht für ihre Haustiere.
In § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es zur sogenannten Haftung des Tierhalters: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen”. Dies gilt im besonderen Maße bei Verletzungen, die andere durch dein Haustier erlitten haben. Wie die Regelungen zum Schmerzensgeld bei einem Hundebiss lauten, liest du in unserem Ratgeber.
Schäden in der eigenen Wohnung durch Haustiere wie Vögel, Katzen oder Hamster können oft über die eigene Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Gut zu wissen: Du bist dem Vermieter nur zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Schäden wie Kratzer im Boden oder andere Spuren über normale Nutzungsspuren hinausgehen.
Eine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Tierversicherung gibt es nicht, dennoch sind Hundebesitzer in einigen Bundesländern dazu verpflichtet, eine sogenannte Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Pflicht gilt je nach Bundesland dann entweder für alle Hunde oder nur für bestimmte Rassen.
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Mit dem Haustier auf Reisen: Was gilt für Katze und Co. in Zug und Flugzeug?
Der Urlaub steht an und der Vierbeiner soll mit? Dann gilt es nicht nur, die passende Transportbox zu finden, sondern auch, sich vorher über die Regelungen beim Transport von Tieren zu informieren.
In den Zügen der Deutschen Bahn ist die Mitnahme von Kleintieren bis zur Größe einer Katze generell erlaubt und kostenlos möglich. Allerdings müssen diese in einer passenden Box oder einem Käfig transportiert werden und dürfen andere Zuginsassen nicht beeinträchtigen. Hunde müssen grundsätzlich angeleint sein und sollten – je nach Größe und Rasse – einen Maulkorb tragen. Gut zu wissen: Kleine Hunde reisen kostenlos mit, für größere Hunde benötigst du ein eigenes Fahrticket.
Für Tiere im Flugzeug gilt dasselbe: Katzen oder kleine Hunde dürfen in die Kabine mitgenommen werden – vorausgesetzt, sie befinden sich in einer passenden Transportbox mit den vorgegebenen Maßen der Fluggesellschaft. Größere Tiere finden ihren Platz in einem tiergerechten Container im Frachtraum.
Achtung: Hast du vor, mit deinem Tier im Ausland unterwegs zu sein, solltest du dich unbedingt im Vorfeld über die dortigen Regelungen informieren. Zwingend notwendig ist zum Beispiel der EU-Heimtierausweis, wenn du mit Tier innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verreist. Nähere Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Haustiere und Berufstätige: Darf der Hund mit ins Büro?
Für berufstätige Tierbesitzer ist es oftmals nicht leicht, ihre Haustiere tagsüber allein in den eigenen vier Wänden zurückzulassen. Einige nehmen deswegen Hund oder Katze einfach mit ins Büro. Doch hierbei gelten gewisse Regeln, denn nicht jeder Arbeitnehmer ist ein Tierfreund und möchte einen Hund oder andere tierische Kollegen am Arbeitsplatz dulden.
Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Anspruch darauf, sein Tier mit zur Arbeit zu nehmen. Stets muss der Arbeitgeber seine Erlaubnis hierzu erteilen und auch Kollegen sollten besser um Erlaubnis gebeten werden.
Tierheim, Ausland, Züchter: Das solltest du beim Kauf beachten
Wenn du dir ein Haustier wünschst, hast du mehrere Möglichkeiten. So kannst du beispielsweise einem Tierheim in deiner näheren Umgebung einen Besuch abstatten oder dich auf die Suche nach seriösen Züchtern begeben. Diese findest du zum Beispiel über die Seite des Verbands für das deutsche Hundewesen (VDH).
So oder so: Bei der Anschaffung eines Tieres gibt es viel zu beachten. Neben der Voraussetzung, dass du Zeit und Geduld mitbringst, um dich auf deinen neuen Mitbewohner einzulassen, solltest du die jeweils geltenden Regelungen bei der Beschaffung eines Tieres kennen.
Manche Tierheime schließen keinen Kaufvertrag (Übereignungsvertrag), sondern einen sogenannten Überlassungs- oder Übergabevertrag ab, wenn jemand eines ihrer Tiere zu sich nimmt.Was das bedeutet und welche Rechte du hierbei hast, liest du in unserem Ratgeber.
Viele Hundebesitzer haben ihre Hunde allerdings auf anderen Wegen kennen und lieben gelernt: Im Urlaub. Was sich erst einmal komisch liest, kommt öfter vor als man denkt. Doch streunende Hunde aus dem Ausland zu adoptieren oder andere Tiere mit nach Hause zu nehmen, ist gar nicht so leicht. Hierbei gibt es neben Einreiseregelungen weitere Vorgaben, an die man sich halten muss.
Für welche Form der Tieradoption du dich auch entscheidest: Du solltest die Umstände und die Anbieter genauestens unter die Lupe nehmen. Angebote im Internet solltest du immer mit Skepsis betrachten. Hier werden in Kleinanzeigen oftmals Hundewelpen angeboten, die entgegen der deutschen Tierschutz-Hundeverordnung viel zu früh von ihrer Mutter getrennt oder gar unter qualvollen Bedingungen aus dem Ausland nach Deutschland gebracht wurden. Achtung: Auch Käufer solcher Hundewelpen machen sich strafbar!
Tierhalterhaftpflicht − damit tierische Zwischenfälle nicht tierisch ins Geld gehen
Ihr Hund oder Pferd verursacht einen Schaden? Das kann schnell teuer werden. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Generali schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Mehr dazu hier.
Tier zugelaufen oder ausgesetzt: Was tun mit fremden Haustieren?
Du selbst hast kein Haustier, kümmerst dich aber immer wieder liebevoll um die fremden Katzen in deinem Garten? Das ist in Ordnung, denn solange es niemanden beeinträchtigt, ist das Füttern von fremden Tieren nicht strafbar. Anders sieht es aus, wenn Tiere ohne das Einverständnis oder gegen den Willen der Besitzer beherbergt und gefüttert werden.
Bist du dir nicht sicher, ob die Katze oder der Hund einen festen Wohnplatz in deiner Umgebung hat, könnte es sich um ein entlaufenes Tier handeln. Doch was tun bei einem zugelaufenen Hund oder einer streunenden Katze? Diese Tiere solltest du unbedingt bei der Polizei oder einem Fundbüro melden, idealerweise auch beim nächstgelegenen Tierheim – denn die Besitzer fragen womöglich dort an, ob ihr Tier gefunden wurde.
Tiere einfach auszusetzen ist übrigens verboten, da es gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese kann mit einer hohen Geldbuße einhergehen. In Einzelfällen kann das Aussetzen auch zur Straftat werden, wenn sich das Tier dadurch schwer verletzt oder getötet wird.
Auch das Anbinden eines Tieres vor einer Tierauffangstation oder einem Tierheim ist nicht erlaubt. Solltest du einen konkreten Verdacht haben, Zeuge einer Aussetzung geworden zu sein, kontaktierst du am besten die Polizei.
Trennung und Hausrat: Wer bekommt den Hund?
Kein Aufwendungsersatz für Streunerkatzen-Pflege
Behandlungsfehler: Tierarzt trägt Beweislast
Was tun beim Tod eines Haustiers: Im Garten begraben erlaubt?
Alle Tiere kommen irgendwann „in die Jahre” oder werden krank. So traurig es auch ist, wenn ein tierisches Familienmitglied stirbt, so müssen Tierhalter auch hier einiges bedenken. Viele Besitzer hegen den Wunsch, ihren Liebling im Garten zu bestatten. Doch darf man Haustiere überhaupt im Garten vergraben? Es kommt drauf an.
Kleintiere sowie Hund oder Katze dürfen ihre Ruhestätte ohne besondere Genehmigung im eigenen Garten finden. Anders sieht es hingegen bei Nutztieren beziehungsweise größeren Tieren wie Pferden aus. Was du hierbei beachten musst und wann die Tierbestattung auf dem eigenen Grundstück verboten werden kann, erfährst du in unserem Ratgeber.
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