Herbstlaub fegen und entsorgen: Was Sie wissen müssen. In einer Schubkarre, die mit Herbstlaub gefüllt ist, stehen zwei Eimer mit noch mehr Laub. Sushi, Fotolia

27. September 2019, 10:00 Uhr

Blätter auf dem Gehweg Herbst­laub: Wer muss wann den Gehweg fegen?

Wenn die Bürgersteige von Herbstlaub bedeckt sind, müssen Hauseigentümer und häufig auch Mieter Laub fegen und sich um die Entsorgung kümmern. Hier erfährst du, welche Regelungen dazu gelten.

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Haus­ei­gen­tü­mer oder Mieter: Wer muss das Laub beseitigen?

Die Pflicht, Laub von den Gehwegen zu beseitigen, liegt bei der Stadt oder Gemeinde. Die aber überträgt diese Aufgabe häufig auf die Haus- und Grundstücksbesitzer. Wer dann vor dem eigenen Haus nicht fegt, kann haftbar gemacht werden, wenn zum Beispiel ein Fußgänger dort auf glitschigem Herbstlaub ausrutscht und sich verletzt.

Der Hauseigentümer kann allerdings im Mietvertrag festlegen, dass die Mieter das Laub wegfegen müssen.

  • Wichtig: Diese Pflich­ten­über­tra­gung ist nur im Miet­ver­trag zulässig – in der Haus­ord­nung nur, wenn sie fester Bestand­teil des Miet­ver­trags ist.
  • Gibt es im Miet­ver­trag keine Regelung zum Laubfegen, ist der Mieter dazu nicht ver­pflich­tet – auch nicht durch mündliche Auf­for­de­run­gen oder Zettel im Hausflur.

Alternativ kann der Hauseigentümer einen Dienstleister mit der Gehwegreinigung beauftragen, wenn er nicht selbst fegen kann oder will. Die Kosten dafür darf er als Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

In jedem Fall liegt es in der Verantwortung des Hauseigentümers, zu organisieren, dass das Laub auf dem Gehweg vor seinem Grundstück entfernt wird. Verpflichtet er die Mieter dazu, sollte er kontrollieren, ob sie ihrer Pflicht nachkommen.

Übrigens: Wer in den Urlaub fährt oder krank wird und daher kein Laub fegen kann, muss sich um eine Vertretung kümmern. Dafür kannst du zum Beispiel Absprachen mit den Nachbarn treffen.

 

Wann und wie oft muss man auf dem Gehweg Laub fegen?

An stürmischen Herbsttagen landet sehr viel Laub auf den Gehwegen. Dann muss gegebenenfalls mehrmals pro Tag gefegt werden, um das Unfallrisiko möglichst klein zu halten. Wie oft genau, ist aber rechtlich nicht eindeutig geregelt – hierzu gibt es unterschiedliche Urteile.

Allerdings kann es einem Hausbesitzer nach geltender Rechtsprechung in der Regel nicht zugemutet werden, schon vor Tagesanbruch für einen freien Bürgersteig zu sorgen. Zu einem Unfall eines Fußgängers, der gegen 7 Uhr morgens auf Laub ausgerutscht war und sich verletzt hatte, entschied das Landgericht Frankfurt, dass der Hausbesitzer nicht zu Schadenersatz verpflichtet ist (AZ 2/23 O 368/93).

Frau geht mit Stöckelschuhen durch Laub

© istock.com/FotoDuets

 

Advocard-WohnungsrechtsschutzHerbst­laub auf Straße und Fahr­rad­weg: Wer haftet?

Dass die Gehwege oft in der Verantwortung der Hausbesitzer liegen, ist klar. Doch wie sieht es mit Straßen und anderen öffentlichen Wegen aus? Hier muss sich die Gemeinde darum kümmern, dass das Herbstlaub entfernt wird. Notfalls müssen dann auch Überstunden eingelegt werden, um die Rutschgefahr möglichst klein zu halten. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Hamm nach einem Unfall auf einem Fahrradweg entschieden und der Kommune eine Mitschuld zugesprochen (AZ 9 U 170/04). Anders kann die Rechtslage aber auf einem unbefestigten Wanderweg sein: Hier war die Gemeinde laut einem Urteil des Landgerichts Itzehoe nicht verpflichtet, durchgängig für einen freien Weg zu sorgen (AZ 3 O 153/99).

Hauseigentümer und Mieter sollten mit Augenmaß vorgehen und gegebenenfalls lieber morgens und abends einmal fegen, um auf der sicheren Seite zu sein. Übrigens: Laubsauger und Laubbläser dürfen auch privat nur zu bestimmten Zeiten zum Einsatz kommen, um die Ruhe der Nachbarn nicht zu stören. Mehr dazu erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

 

INFO
  • Wer muss auf der Straße Laub fegen?
    Während die Gehwege meist in der Ver­ant­wor­tung der Haus­be­sit­zer liegen, ist bei Straßen, Fahr­rad­we­gen und vielen anderen öffent­li­chen Wegen meist die Stadt oder Gemeinde am Zug. Sie muss sich darum kümmern, dass das Herbst­laub entfernt wird – sonst kann sie bei einem Unfall haftbar sein.Auf unbe­fes­tig­ten Wan­der­we­gen aller­dings können Passanten nicht erwarten, dass der Weg durch­ge­hend von Laub befreit ist, sondern müssen ent­spre­chend vor­sich­tig sein. So entschied zum Beispiel das Land­ge­richt Itzehoe (AZ 3 O 153/99).

 

Laub entsorgen: Was ist erlaubt?

Um das zusammengefegte Laub loszuwerden, solltest du es auf keinen Fall verbrennen. Wegen Rauchentwicklung und Brandgefahr ist das fast überall verboten. Verzichten solltest du auch darauf, das Laub im Wald zu entsorgen – dafür kann ein Bußgeld fällig werden.

Wenn du keinen Garten oder Komposthaufen hast, wo du das Laub sinnvoll verwenden kannst, kannst du es auf einen Wertstoffhof bringen. Viele Städte und Gemeinden stellen auch spezielle Laubsäcke zur Verfügung, die zu bestimmten Terminen von der zuständigen Entsorgungsfirma abgeholt werden

FAZIT
  • In der Regel sind Haus­be­sit­zer dafür ver­ant­wort­lich, dass der Gehweg vor ihrem Grund­stück von Laub befreit wird und sich niemand verletzen kann.
  • Sie dürfen diese Pflicht aber per Miet­ver­trag auf ihre Mieter übertragen.
  • Wie oft pro Tag gefegt werden muss, ist gesetz­lich nicht geregelt. Mieter oder Haus­be­sit­zer sollten lieber einmal öfter zum Besen greifen, wenn größere Mengen Laub fallen.
  • Laub sollte über Wert­stoff­hö­fe oder spezielle Laubsäcke entsorgt werden. Es im Garten zu ver­bren­nen, ist riskant und fast überall verboten.
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