Ein Hornissennest entfernen, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt Michael Tieck, Fotolia

3. August 2017, 9:48 Uhr

Umgang mit geschützten Insekten Hor­nis­sen­nest entfernen: Ist das erlaubt?

Ein Hornissennest so schnell wie möglich zu entfernen, ist bei vielen Menschen der erste Wunsch, wenn sich in ihrem Garten ein Staat dieser Insekten angesiedelt hat. Doch wenn Sie sich den Tieren gegenüber richtig verhalten, sind sie kaum eine Gefahr. Außerdem sind Hornissen sehr nützlich und daher gesetzlich geschützt. Was das für Sie bedeutet, falls Sie Hornissen trotzdem vertreiben wollen, erfahren Sie hier.

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Hor­nis­sen­nest steht unter Naturschutz

Hornissen erfüllen eine wertvolle ökologische Funktion. Sie fressen diverse Kleinlebewesen wie Mücken, Raupen, Fliegen oder auch Wespen. Dadurch tragen sie zur Regulierung des Insektenbestands bei. Hornissen sind allgemein nach Bundesnaturschutzgesetz § 44 Abs. 1 Nr. 1 geschützt und speziell nach Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung (BartSchV). Der Schutz bedeutet grundsätzlich das Verbot, ein Nest zu zerstören oder umzusiedeln oder die Tiere zu töten, zu jagen oder zu verletzen. Ein Verstoß dagegen kann je nach Bundesland eine Strafe von bis zu 65.000 Euro bedeuten. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Fangen oder Töten einer Hornissenkönigin bzw. eines Hornissenvolkes sind sogar ein Strafverfahren und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich.

Hornissen ver­trei­ben: Nur in Aus­nah­me­fäl­len erlaubt

Das Nest zu entfernen, ist demnach nur in Ausnahmefällen möglich. Das ist beispielsweise denkbar, wenn einem Familienmitglied durch allergische Reaktionen auf einen Hornissenstich größere Gesundheitsgefahren drohen. Wollen Sie Hornissen vertreiben und sind Mieter, sollten Sie zunächst den Vermieter ansprechen. Bitten Sie ihn, das Anliegen an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Das ist die Naturschutzbehörde der Gemeinde. Sie kümmert sich darum, dass ein Experte die Situation begutachtet. Ist die Umsiedlung möglich und der Grund ausreichend, erteilt die Behörde die Ausnahmegenehmigung. Dann dürfen Fachleute wie ein Kammerjäger, ein Imker oder Hornissenberater das Hornissennest entfernen. Das kann aber etwas dauern, weil zunächst ein Plan für die Umsiedlung erstellt werden muss. Sollte das Nest aufgrund seiner Lage nicht entfernt werden können, können Sie notfalls auch einen Antrag auf Tötung der Insekten bei der Behörde stellen.

Rechtsschutz

Bei richtigem Verhalten keine Gefahr

Oft ist es aber gar nicht notwendig, Hornissen zu vertreiben. Sie sind weniger aggressiv als Wespen und greifen nur an, falls sie sich in unmittelbarer Nähe des Nestes bedroht fühlen. Wenn Sie zum Nest einen Abstand von ca. 5 Metern halten, Erschütterungen des Nistplatzes vermeiden und die Flugbahn der Hornissen nicht stören, gibt es in der Regel keine Probleme. Ohnehin lebt ein Volk nur 6 Monate. Anfang November sterben die Tiere bis auf die Jungköniginnen, die in ein neues Winterquartier umziehen. Das leere Nest dürfen Sie dann selbst entfernen.

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