9. Juli 2020, 10:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt, wann droht Ärger?
Grill statt Küche – imSommer schmeckt draußen Gebrutzeltes vielen einfach am besten. Nur hat leider nicht jeder einen eigenen Garten oder einen Park in der Nähe. Gerade Städtern bleibt oft nur das Grillen auf dem Balkon. Dort oben ist das Grillvergnügen allerdings nicht immer ungetrübt. Es ist zwar grundsätzlich erlaubt, doch von dieser Regel gibt es einige Ausnahmen. So können beispielsweise die Nachbarn oder Klauseln im Mietvertrag Grillfans den Appetit verderben.
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Darf man auf dem Balkon grillen?
Ja, aber nicht immer. Das liegt an der uneindeutigen Rechtslage beim Grillen im Allgemeinen: Es ist zwar nicht generell verboten, einen verbrieften Anspruch darauf gibt es aber auch nicht.
Klarheit herrscht nur, wenn vertragliche Regelungen existieren, die auch oder ausdrücklich das Grillen auf dem Balkon in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen betreffen. Entsprechende Vereinbarungen können sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Mietobjekte gelten.
- Grillen auf dem Balkon einer Eigentumswohnung kann grundsätzlich untersagt sein. Und zwar dann, wenn es in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung verboten ist.
- Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung ist verboten, wenn das so im Mietvertrag steht. Handelt es sich dabei um ein allgemeines Grillverbot, schließt das vergleichsweise emissionsarme Gas- und Elektrogrills ein. Das gilt auch bei einer entsprechenden Vorschrift in der Hausordnung.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) rät: Ist das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag ausdrücklich verboten, müssen sich Mieter an dieses Verbot halten. Eine Missachtung des Grillverbots kann schwerwiegende Konsequenzen haben – von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung.
Am besten Rücksicht nehmen
Gibt es keine entsprechenden Vorschriften, kommt es auf den Einzelfall an. Anders gesagt: Grillen auf dem Balkon ist erlaubt, solange sich niemand daran stört. Doch je mehr Nachbarn es gibt, desto eher kommt es darüber zum Streit. Meistens geht es um Rauch- und Geruchsbelästigungen oder Funkenflug. Können die beteiligten Parteien das Problem nicht miteinander lösen, enden Grillstreitigkeiten mitunter durchaus vor Gericht.
Um das zu vermeiden, solltest du nach dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme verfahren und mit deinen Nachbarn über das Thema sprechen. Kommt es dabei nicht zu einer Einigung, solltest du vom Grillen auf dem Balkon lieber absehen. Wer es trotzdem tut, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür zur Kasse gebeten werden.
Wie urteilen die Gerichte zum Grillen auf dem Balkon?
Wie bereits erwähnt gibt es zu diesem Thema keine konkreten gesetzlichen Vorschriften – weder im Mietrecht oder an anderer Stelle. Es ist damit nicht allgemeingültig geregelt, unter welchen Umständen Grillen auf dem Balkon erlaubt oder verboten ist. Das lässt Spielraum für unterschiedliche juristische Auslegungen.
- Nach Ansicht des Landgerichts München ist Grillen im Sommer von den Nachbarn hinzunehmen. Störende Beeinträchtigungen etwa durch Rauchschwaden müssen sie nachweisen (AZ 15 S 22735/03).
- Das Amtsgericht Berlin gestattet Grillen, sofern es nicht jeden Tag passiert (AZ 3 C 14/07).
- Das Oberlandesgericht Oldenburg erlaubt Grillen nach 22 Uhr nur viermal im Jahr. Weitere Einschränkung: Dabei entstehender Rauch darf weder intensiv noch regelmäßig in die Wohnung eines Nachbarn eindringen.
- Das Amtsgericht Bonn hat entschieden, dass Grillen einmal pro Monat in Ordnung ist, wenn die Nachbarn 48 Stunden vorher darüber informiert werden (AZ 6 C 545/96).
- Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält ein Ordnungsgeld für angebracht, falls Anwohner durch Grillen stark belästigt werden (AZ 5 Ss (OWi) 149/95).
Streit mit Nachbarn vermeiden – Rauchentwicklung minimieren
Am besten ist es, wenn deine Nachbarn vom Grillen auf dem Balkon so wenig wie möglich mitbekommen. Und zwar nicht nur, wenn es keine festgelegten Regeln dazu gibt; sondern auch, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Dazu folgende Tipps:
- Informiere deine Nachbarn darüber, dass du gern auf dem Balkon grillen möchtest. Das kannst du entweder von Fall zu Fall machen oder du triffst mit ihnen eine generelle Abmachung für die gesamte Grillsaison.
- Willst du auf dem Balkon grillen, solltest du am besten einen Elektrogrill verwenden, da dieser weniger Rauch verursacht als ein Holzkohlegrill.
- Vermeide allzu lange Grillabende. Am besten schließt du deine Outdoor-Küche auf dem Balkon spätestens um 22 Uhr.
- Zum Grillen (sowohl auf dem Balkon als auch im Garten) gibt es keine eindeutige Rechtslage.
- Grillen kann bei Mietwohnungen und Eigentumswohnungen vertraglich oder per Hausordnung verboten sein. Das ist rechtens und du musst dich an das Verbot halten.
- Fehlen konkrete Regeln, gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.